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Archiv für die 'Elterngeld' Kategorie

Nachgezahltes Arbeitseinkommen mindert nicht das Elterngeld von Selbstständigen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 29. Juni 2011

Entgelte, die Selbstständige für eine bereits früher geleistete Arbeit erst während des Elterngeldbezugs erhalten, dürfen nicht auf das Elterngeld angerechnet werden. Mit diesem Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 12. April 2011 (Aktienzeichen L 13 EG 16/19) liegt nun erstmals ein obergerichtliches Urteil zu diesem Thema vor.

Am 28. August 2007 schrieb ein freiberuflicher Fernsehredakteur für ein abgeschlossenes Projekt eine Rechnung über 7.044,93 € an seinen Sender. Die Zahlung erfolgte zwei Monate später, am 5. Oktober 2007. Soweit für Selbstständige normal. Das Problem war nur: Seit dem 1. Oktober bezog der Redakteur Elterngeld. Und als er dem zuständigen Versorgungsamt später als Einkommensnachweis seine Umsatzsteuervoranmeldung einreichte, sah dieses in der nachträglichen Zahlung ein anrechenbares Einkommen – und kürzte das zunächst auf den Höchstbetrag von 1.800 € festgesetzte Elterngeld auf dem Mindestbetrag von 300 € pro Monat, obwohl er während der Elternzeit überhaupt nicht gearbeitet hatte.

Auf seine Klage bestätigte das Sozialgericht Köln diese Entscheidung mit der Begründung, angesichts des Zuflusses von etlichen tausend Euro fehle es am “Bedarf” für ein so hohes Elterngeld.

Das aber entspricht nicht der Gesetzeslage, urteilte des LSG NRW: “Das Elterngeld ist keine bedarfsabhängige Sozialleistung, sondern … eine familienpolitische Subvention mit verhaltenssteuernder Zielrichtung.” Es solle berufstätige Eltern motivieren, sich für eine bestimmte Zeit ausschließlich der Kindererziehung zu widmen.

Das aber habe der Redakteur unbestritten getan: Er habe während der Elternzeit “keine Handlung vorgenommen, die auf einen Erwerbserfolg gerichtet gewesen sei”. Deshalb könne hier nicht das “strenge Zuflussprinzip” gelten, wie es z.B. für Einkünfte während des Alg-II-Bezug gilt und bei dem es allein auf das Datum des Geldeingangs ankommt, sondern das “modifizierte Zuflussprinzip” des Steuerrechts. Danach aber habe der Redakteur das strittige Einkommen bereits vor Beginn der Elternzeit “erzielt”, weshalb es beim Elterngeld nicht zu berücksichtigen sei.

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Väter in Jena weiterhin Spitze bei der Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 21. Juni 2011

Väter in der thüringischen Stadt Jena nahmen am häufigsten Elternzeit für ihre 2009 geborenen Kinder in Anspruch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Väterbeteiligung für Nachwuchs, der im Jahr 2009 geboren wurde, dort bei mehr als 42%. Schon im Jahr 2008 hatte Jena mit 43% deutschlandweit den Spitzenwert. Die zweithöchste Quote hatte wie schon im gleichen Vorjahreszeitraum die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam mit fast 40%. Die geringste Beteiligung von Vätern gab es in den Städten Bremerhaven und Emden (jeweils 9%). Bei Müttern gab es keine nennenswerten regionalen Schwankungen. Die Inanspruchnahme lag im Durchschnitt bei 96%.

In 167 (2008: 112 Kreise) der bundesweit insgesamt 412 kreisfreien Städte und Landkreise lag die Väterbeteiligung bei mindestens 25%. Dabei zeigt sich eine klare regionale Konzentration im Süden und Südosten Deutschlands, und zwar in Bayern, Sachsen und dem südlichen Thüringen. Aber auch in vielen Kreisen Brandenburgs nimmt mehr als jeder vierte Vater Elterngeld in Anspruch.

Die Höhe des Elterngeldes ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abhängig vom bisherigen Einkommen der Elterngeldbeziehenden. Hier gab es deutliche regionale Unterschiede. So lag der durchschnittliche Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, in jedem dritten Kreis (in 132 von insgesamt 412 Kreisen) im ersten Bezugsmonat bei mindestens 1.200 Euro.

Diese Kreise lagen schwerpunktmäßig im Süden und Südwesten Deutschlands. Einen durchschnittlichen Elterngeldanspruch von weniger als 1.000 Euro hatten Väter in 63 kreisfreien Städten und Landkreisen, die bis auf wenige Ausnahmen in den ostdeutschen Bundesländern lagen. Väter in der bayerischen Stadt Ingolstadt hatten mit 1.387 Euro den höchsten durchschnittlichen Elterngeldanspruch. Den niedrigsten Anspruch hatten Väter im Landkreis Altenburger Land (Thüringen) mit 768 Euro.

Anders als bei Vätern lag der Weiterlesen »

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Arbeiterkammer fordert Anreize für mehr Väter in Karenz

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 21. Juni 2011

Nach wie vor gehen zu wenige Väter in Karenz. Selbst bei den stärker in Anspruch genommenen kürzeren Varianten des Kinderbetreuungsgeldes sind dies nur zwischen rund 7 und 11 % und nicht ein Drittel, wie zu Beginn der Woche berichtet. Daher fordert die Arbeite ein Papamonat als Anreiz für die Väter, sich um die Betreuung ihrer Kinder zu kümmern. Außerdem muss es einen eigenständigen Anspruch für die Väter gehen, unabhängig vom Anspruch der Mütter.

“Zwar hat vor allem das einkommensabhängige Karenzgeld dazu geführt, dass mehr Väter in Karenz gehen, allerdings sind es nach wie vor zu wenig”, kritisiert Ingrid Moritz, Leiterin der Abteilung Frauen und Familie der AK Wien. “Vätern muss die Vereinbarkeit von Beruf und Familie leichter gemacht werden. Außerdem ist die Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung ein wichtiger Schritt, um eine tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt zu erreichen.”

Die Arbeiterkammer fordert daher stärkere Anreize zur Erhöhung der Väterbeteiligung. Dazu sind notwendig:

  • Eigenständiger Karenzanspruch für Väterkarenz unabhängig davon, ob die Mutter einen Karenzanspruch hat.
  • Gesetzliche Regelung, dass Karenz und Elternteilzeit gleichzeitig möglich ist
  • Einführung eines Papamonats mit finanziellem Ausgleich und Kündigungsschutz: Derzeit sehen lediglich Kollektivverträge ein bis zwei Tage bezahlter Freistellung bei der Geburt eines Kindes vor.
  • Sensibilisierung von Betrieben, dass Väter, die auf Karenz oder in Elternteilzeit gehen wollen, keine Benachteiligungen im Job erfahren.
  • Pflegefreistellung auch für “Patchworkväter”: Väter, die von ihren Kindern getrennt leben, können Pflegefreistellung nicht in Anspruch nehmen. Genauso wenig Lebensgefährten, die im gleichen Haushalt mit den Kindern leben, geschweige denn Menschen, die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften leben. Das muss geändert werden.

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Anteil der Väter an Karenz schon bei einem Drittel

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. Juni 2011

Mehr Geld lockt immer mehr Väter zu ihren Kindern. Bis zu 2000 Euro im Monat bringen Männer dazu, in Karenz zu gehen.

Eineinhalb Jahre nach Einführung des einkommensabhängigen Kindergeldes zieht das Familienministerium eine erste Bilanz. Das Ergebnis überrascht sogar Minister Reinhold Mitterlehner: Angepeilt waren 20 %, tatsächlich geht fast jeder dritte Vater in Karenz, wenn die Eltern die neue Kindergeld-Variante gewählt haben.

Mitterlehner ist zufrieden: “Die Absicherung des Einkommens ist offensichtlich ein wichtiger Anreiz für Väter eine Zeit lang bei ihren Kindern zu Hause zu bleiben. Nur ideologische Zielsetzungen und Appelle reichen nicht.” Der ÖVP-Minister ist überzeugt, dass mit dem neuen Kindergeld “die richtigen Rahmenbedingungen gesetzt wurden”. Er setzt auf die “Vorbildwirkung” dieser Väter, gibt aber zu, dass sich auch gesellschaftlich noch Einiges tun müsse.

Mit der einkommensabhängigen Variante kann die Beihilfe maximal 14 Monate bezogen werden. Ein Elternteil bekommt das Geld höchstens zwölf Monate, für mindestens zwei Monate muss der zweite Elternteil die Kinderbetreuung übernehmen (12+2). Die Eltern können sich die Zeit auch anders aufteilen und etwa halbe-halbe machen.

Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach dem Einkommen, ist aber mit 2000 Euro limitiert. Da die Zuverdienstgrenze hier sehr gering ist, müssen Väter in Karenz gehen, um das Geld zu bekommen.

Wie lange die Männer jeweils zu Hause bleiben, wurde nicht erhoben. In der Regel sind die Mütter länger daheim, deshalb weisen die bisherigen Statistiken, die alle Kindergeld-Bezieher zu einem bestimmten Zeitpunkt erfassen, einen weit geringeren Väter-Anteil auf.

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Väter in Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. Juni 2011

Seit 2007 nutzen immer mehr Männer die Möglichkeit den Job zu unterbrechen, um sich nur um den Nachwuchs zu kümmern. Wie Holger Jülich. Der Vertriebler eines Telekommunikationsunternehmens hat sich zwei Monate Auszeit genommen, um sich um seine zwei Kinder zu kümmern. Sein Sohn Manuèl ist jetzt 11 Monate alt.

Vaeter in Elternzeit

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Mittendrin statt nur dabei

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. Juni 2011

Im Solinger Tageblatt schildert Thomas Kraft seine Erfahrungen mit 2 Monaten Elternzeit:

‚… Viele Väter, die der Stress im Job vor sich hertreibt, kennen ja diese Zerrissenheit: Es bleibt zu wenig Raum, um daheim den ganz normalen Wahnsinn zu erleben, der permanent um die Kinder tobt. Hilfe bei den Hausaufgaben? So gut wie nie. Alle zusammen Abendbrot essen? An Wochentagen ein schöner Traum. Die Jungs zum Training fahren und ihnen beim Fußball- und Tennisspielen zuschauen? Bleibt wie so vieles an der Mutter hängen. Heute hoffentlich mal die Kinder ins Bett bringen und ihnen noch ein paar Seiten vorlesen? Wieder verpasst. Mist! Alles verlorene Momente, die einem niemand ersetzen kann.

Die Elternzeit bot die einmalige Chance, den Zwängen vorübergehend zu entfliehen und einen anderen Alltag zu inhalieren. … Zugegeben: Putzen, saugen und wischen standen in dieser Zeit nicht unbedingt im Mittelpunkt. Als Aushilfskraft durfte ich mich auf das Nötigste beschränken – ohne die erprobte Hausfrau abends in eine Krise zu stürzen, wenn sie erledigt heimkehrte. Die kostbare Zeit, das war unsere Abmachung, sollte den Kindern gehören. Denn so intensiv wie in diesem Sommer wird es wohl nie mehr zwischen uns vieren sein. Wie schade, dass es vorbei ist. Wie schön, dass es mir niemand mehr nehmen kann. …’

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Norwegen erhöht Elternzeit für Väter um 2 Wochen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 31. Mai 2011

Norwegen will die Mindestdauer der Elternzeit für Väter erhöhen. Das Parlament in Oslo beriet am Montag über ein Gesetzesvorhaben, wonach Väter mindestens zwölf Wochen aussetzen müssen, um Elterngeld zu erhalten. Bislang waren es zehn Wochen.

Insgesamt sollen Eltern in Norwegen dann 47 Wochen (elf Monate) bei 100 % ihres Gehalts aussetzen können – bis zu einer festgelegten Obergrenze. Wer auf 20 % des Gehalts verzichtet, erhält bis zu 57 Wochen Elterngeld. Die künftig zwölf Wochen Väterzeit können – wie bei der Zwei-Monate-Regelung in Deutschland – nicht auf die Mutter übertragen werden. Das Gesetz wird am 1. Juli in Kraft treten.

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Familienministerin ohne Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 23. Mai 2011

Kristina Schröder nimmt 14 Wochen Babypause. … In ihrem letzten politischen Gefecht vor der Babypause hatte sich die Christdemokratin für das Elterngeld stark gemacht, das FDP-Generalsekretär Christian Lindner kürzlich für wirkungslos und überflüssig erklärt hat. „Eisenhart“ werde sie die Lohnersatzleistung für Mütter und Väter gegen Attacken verteidigen, kündigte sie vor wenigen Tagen an.

Die Politikerin selbst allerdings wird die von ihr gepriesene Leistung nicht in Anspruch nehmen, sondern lediglich während der gesetzlichen Mutterschutzfristen zu Hause bleiben, also sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin im Juli und acht Wochen danach. Praktischerweise ist im Sommer ohnehin Pause im parlamentarischen Betrieb.

Elternzeit stehe weder ihr selbst noch ihrem Mann zu, da sie beide Bundestagsabgeordnete seien, begründete die Soziologin die Entscheidung. …Tatsächlich bestätigt auch die Bundestagsverwaltung, dass Schröder ihr Mandat zurückgeben müsste, wenn sie offiziell Elternzeit beantragen wollte. Eine vorübergehende Niederlegung des Mandats ist Abgeordneten nicht gestattet. …

Da hätte vielleicht dir rechtzeitige Einführung eines Teilelterngeldes Abhilfe schaffen können. Jetzt müssen wir auf den ersten Minister, die erste Ministerin mit eigenen Elternzeiterfahrunge noch warten.

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Väterbeteiligung an Elternzeit weiter gestiegen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. Mai 2011

Der Anteil der Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen, ist auch im Jahresverlauf 2009 weiter gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben Väter bei rund 157.000 der insgesamt 665.000 im Jahr 2009 geborenen Kinder Elterngeld bezogen. Dies entspricht einer Väterbeteiligung von 23,6%. Wie bereits im Jahr 2008, ist die Väterbeteiligung im Zeitverlauf angestiegen; und zwar von 23,0% im ersten Quartal auf 23,9% im dritten und vierten Quartal. Mütter bezogen in durchschnittlich 96% der Fälle Elterngeld.

Am häufigsten bezogen nach wie vor Väter in Sachsen (30,7%) Elterngeld, gefolgt von Bayern (30,2%) und Berlin (29,6%). In Sachsen stieg die Väterbeteiligung von 29,9% im ersten auf 32,0% im vierten Quartal 2009. Die mit Abstand geringste Inanspruchnahme des Elterngeldes gab es bei Vätern im Saarland (14,0%). Aber auch hier stieg die Quote an: von 12,2% im ersten auf 14,9% im vierten Quartal.

Veränderungen bei der Dauer der Inanspruchnahme gab es kaum. Nach wie vor bezogen drei von vier Vätern Elterngeld für maximal zwei Monate. Der Anteil der Väter mit einer zweimonatigen Bezugsdauer an allen Vätern mit Elterngeldbezug ist im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen, und zwar von rund 72% auf fast 75%. Mütter bezogen weiter in neun von zehn Fällen das Elterngeld für zwölf Monate. Weiterlesen »

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Das Elterngeld ist keine Gebärprämie

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. Mai 2011

Einen Tag nach der CDU/CSU Fraktion äußert sich auch die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks zu den Äußerungen von Generalsekretär Christian Lindner auf dem FDP-Parteitag, wo er gefordert hatte, das Elterngeld abzuschaffen, weil es die Geburtenrate nicht erhöht habe.

Das Elterngeld ist ein echtes Erfolgsmodell. Es hilft Familien dabei, im ersten Lebensjahr des Kindes ohne größere finanzielle Einbußen finanziell über die Runden zu kommen. Denn der absolute Großteil der Eltern möchte seine Kinder in diesen ersten Monaten selbst zu Hause betreuen.

Außerdem leistet das Elterngeld mit den Partnermonaten einen wichtigen Beitrag dazu, dass Väter sich von Anfang an mehr an der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder beteiligen können. …

Die Auffassung der FDP von Familienpolitik, Leistungen für Familien als Gebärprämien einzusetzen, ist schauderhaft und von vorgestern. Gute und moderne Familienpolitik setzt darauf, die Rahmenbedingungen für Eltern und ihre Kinder nachhaltig zu verbessern. Nötig dafür sind eine gute Infrastruktur, eine familienfreundliche Zeitpolitik und ausreichend finanzielle Unterstützung für Familien.

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