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Archiv für die 'Elterngeld' Kategorie

Mehr Väter nehmen Elternzeit in Anspruch

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 25. August 2012

Der Anteil der Väter, die sich unterstützt durch das Elterngeld an der Kinderbetreuung beteiligen, ist wie die ‚Bild-Zeitung‘ gestern berichtete, erneut angestiegen. Laut bislang unveröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes (destatis) haben 26,1 Prozent der Väter von Kindern, die im 1. Quartal 2011 geboren wurden, Elterngeld in Anspruch genommen.

Familienministerin Kristina Schröder (CDU) sagte dem Blatt: „Kaum eine politische Maßnahmen hat in so kurzer Zeit so viel bewirkt.” Seit der Einführung des Elterngeldes vor fünf Jahren ist die Väter-Beteiligung kontinuierlich angestiegen: 2007 lag sie bei rund 18 Prozent, 2008 bei 20,8 Prozent, 2009 bei 23,6 Prozent und 2010 bei 25,3 Prozent.

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Unvergessliche Erlebnisse mit dem Kind

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 22. August 2012

Im Südkurier beschreibt Julia Russ Erfahrungen von Vätern mit der Elternzeit, heute und vor 20 Jahren:

‚„Ich möchte nicht nur Ernährer sein, sondern mein Kind auch aufwachsen sehen“, berichtet Markus, Vater des 15 Monate alten David. Seit November bleibt der promovierte Biologe zu Hause bei seinem Sohn, damit seine Frau nach der einjährigen Elternzeit wieder arbeiten kann.

Viele Männer fürchten, durch eine längere Elternzeit könne ihre Karriere ins Stocken geraten oder sie könnten bei ihrem Arbeitgeber in Misskredit geraten. … Konflikte mit dem traditionellen Rollenbild gab es für Markus nicht. „Mann und Frau haben die gleichen Rechte und Pflichten innerhalb der Familie.“ Die Elternzeit sieht Markus als eine durchweg positive Erfahrung. Er ist froh, die Chance genutzt zu haben.

Als Exot fühlt Markus sich aber schon, wenn er mit seinem Sohn unterwegs ist. Auch in die Spielgruppe, die er jeden Freitag mit David besucht, gehen außer ihm nur Mütter mit ihren Kindern. Diskriminiert wird er aber keineswegs. Meist erlebt er Akzeptanz oder sogar positive Verwunderung. Besonders von den Frauen. „Die wünschen sich das dann auch“, lacht Markus. …

Neben dem Kampf mit alten Rollenklischees sehen sich Väter, die Elternzeit nehmen wollen, oft mit wenig Akzeptanz seitens des Arbeitgebers konfrontiert. … Markus hatte das Glück, von seinem Arbeitgeber Toleranz für seine Entscheidung zu erfahren. Seinen Vertrag im Fachbereich Biologie an der Universität Konstanz ließ er auslaufen. Wenn David in die Krippe geht, wird Markus sich wieder eine Stelle suchen.

Vor 20 Jahren waren Männer wie Markus noch seltener als heute. Die Konstanzer Väter Roland Wallisch und Michael Stäbler nahmen Erziehungsurlaub für ihre Kinder und bildeten damit eine absolute Ausnahme in der Gesellschaft. Neun bis zwölf Monate blieben sie zu Hause, um sich um den Haushalt und die Sprösslinge zu kümmern. …

Zusammen mit einem weiteren Freund in Erziehungszeit gründeten sie einen Väterstammtisch. Der Kontakt hält bis heute. Mit Kritik oder Vorurteilen hatten die Väter trotz ihrer Sonderrolle nicht zu kämpfen. Die Arbeitgeber machten den beiden Vätern keinerlei Probleme. „Gesetzlich war es vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber Erziehungsurlaub gewähren musste. Da konnten die gar nichts gegen sagen“. …‘

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Das Elterngeld auf dem Prüfstand

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 22. Juli 2012

Kurz nachdem Ende Juni zunächst die neuen Zahlen zum Elterngeld und anschließend die Entwicklung der Geburten im Jahr 2011 vom Statistischen Bundesamt bekannt gegeben worden sind, wurde von einigen konservativen Abgeordneten aus der Union gefordert, das Elterngeld wieder abzuschaffen weil es ja das Ziel, die Geburtenrate zu erhöhen, nicht erreicht habe. Zumindest gehöre das Gesetz, so der Fraktionsvorsitzende Kauder, auf den ‚Prüfstand‘.

Über dieses ‚Sommertheater‘ das bereits aus den vergangenen Jahren bekannt ist, könnte man getrost hinweggehen, wenn nicht zwei weitere Entwicklungen die Befürchtungen verstärken, dass die zuständige Ministerin es nicht mehr so ernst meint mit einer gleichstellungs­orientierten Familienpolitik.

Beim Betreuungsgeld hat ihr zwar die Opposition bei dem Versuch, dieses geräuschlos vor der parlamentarischen Sommerpause Gesetz werden zu lassen, einen Strich durch die Rechnung gemacht, aber die Entlassung der Abteilungsleiterin für Gleichstellung, Frau Welskop-Deffaa und dem gleichzeitig erfolgten Austausch des in Gleichstellungsfragen engagierten Staatssekretärs Hecken gegen den konservativen Stroppe, lassen alle Alarmsignale aufleuchten. Zumal sich die Ministerin weigert, Fragen der Opposition zu den (Hinter-) Gründen inhaltlich zu beantworten.

Das Bundeselterngeld und Elternzeit Gesetz (BEEG) beinhaltet eine kontinuierliche Evaluation seiner Wirkungen. Dass es einer Weiterentwicklung in Richtung Teilelterngeld und Erhöhung der Partnermonate bedarf, war vor der letzten Bundestagswahl Konsens, sie ist aber dennoch unterblieben. Nicht das Elterngeld gehört auf den Prüfstand sondern die plan- und ziellose Familienpolitik einer Ministerin, die jegliche Gestaltungsverantwortung von sich weist.

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CDU will Eltern in Teilzeit längeren Bezug von Elterngeld ermöglichen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 15. Juli 2012

Mütter und Väter, die in Teilzeit arbeiten, sollen nach Plänen der Union länger Elterngeld beziehen können. “Wir brauchen eine Flexibilisierung des Elterngeldes”, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Ingrid Fischbach, am Samstag der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post.

“Wenn beide Eltern ihre Erwerbstätigkeit reduzieren, ist das Elterngeld nach sieben Monaten aufgebraucht”, sagte Fischbach. Künftig sollten daher beide Elternteile jeweils bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen können, wenn sie in Teilzeit arbeiten. Nach Berechnungen des Familienministeriums würde diese Ausweitung des Elterngeldes jährlich rund 60 Millionen Euro kosten.

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Künftig schnellere Auszahlung des Elterngeldes

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. Juli 2012

Der Bundesrat hat am 6. Juli das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs gebilligt. Es geht auf einen Entwurf der Länder vom Februar 2010 zurück.

Seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 bereitet insbesondere die für die Berechnung der Höhe der Leistung erforderliche, sehr aufwändige Einkommensermittlung erhebliche Schwierigkeiten. Dies führt bislang für die Eltern zu sehr langen Wartezeiten auf die Leistung, die das weggefallene Erwerbseinkommen ersetzen soll.

Da die Familien in der Zeit nach der Geburt ihren Lebensunterhalt vom Elterngeld bestreiten können sollen, muss die Leistung jedoch zeitnah zur Geburt gezahlt werden. Zu diesem Zweck soll das Gesetz die Einkommensermittlung zukünftig durch die Pauschalierung von Steuern und Abgaben erleichtern.

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Bayerns Familienministerin fordert 24 Monate Elterngeld

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. Juli 2012

In der Sommerloch Diskussion um Geburtenrate und Elterngeld hat Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer sowohl eine Ausweitung als auch eine partnerschaftliche Aufteilung der Leistung zwischen Vätern und Müttern gefordert. „Unser mittelfristiges Ziel sollte sein, das Elterngeld auf 24 Monate auszuweiten, davon sollten zwölf Monate als Partnermonate reserviert werden”, sagte Haderthauer der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“. Die Politik solle „auf diesem Feld endlich mal Verlässlichkeit vermitteln, anstatt junge Familien durch Kürzungsdiskussionen zu verunsichern”.

Ein längeres Elterngeld sei derzeit finanziell zwar nicht zu verwirklichen, räumte die CSU-Politikerin ein. Zugleich verwies sie darauf, dass “Länder mit erfolgreicher Familienpolitik” bereits heute die ersten zwei Lebensjahre des Kindes finanziell abpuffern würden. Dies entspreche den Bedürfnissen der Familien.

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Erwerbstätigkeit von Frauen führt zu höherer Väterbeteiligung bei Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Juni 2012

Für mehr als jedes vierte Kind (25,3 %) der insgesamt 678.000 im Jahr 2010 geborenen Kinder hat der Vater Elterngeld in Anspruch genommen. Damit hat die Väterbeteiligung einen neuen Höchststand erreicht. Entscheidenden Einfluss auf die Frage, ob Mutter und Vater Elterngeld in Anspruch nehmen oder ob nur die Mutter die Leistung bezieht, hat die Erwerbstätigkeit von Frauen in den zwölf Monaten vor der Geburt ihres Kindes. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse der Statistik zum Elterngeld, die Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes (Destatis), heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt hat. „Wenn Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen und Nachwuchs bekommen, dann steigt die Wahrscheinlichkeit, dass auch der Vater eine Babyzeit nimmt, in der er Elterngeld bezieht“, erklärte Roderich Egeler.

So wurden bei den 392.000 vor der Geburt des Kindes erwerbstätigen Müttern mehr als 125.000 Partneranträge gestellt. Das entspricht einem Anteil von 32 %. Bei den zuvor nicht erwerbstätigen Müttern lag der Anteil der Partneranträge lediglich bei 12 %.

Ein Elternteil kann Elterngeld für mindestens zwei und maximal zwölf Monate beziehen. Hinzu kommen zwei weitere Monate (Partnermonate), wenn Paare sich die Elternzeit teilen. Väter nehmen in erster Linie die sogenannten Partnermonate in Anspruch. So bezogen mehr als drei von vier Vätern (76 %) die Leistung für maximal zwei Monate. Knapp jeder fünfzehnte Vater (6 %) nahm die Leistung für ein Jahr in Anspruch.

Unter den insgesamt rund 810.000 Müttern und Vätern mit Elterngeldbezug gab es fast 499.000 Einzelanträge und 311.000 Personen mit einem Paarbezug. Es gab also gut 155.000 Paare, bei denen sowohl die Mutter als auch der Vater Elterngeld bezog.

Fast zwei Drittel dieser Paare (65 % beziehungsweise 102.000 Paare) haben das Elterngeld für einen kurzen Zeitraum zeitgleich bezogen; und zwar für durchschnittlich zwei Monate. Bei rund 34 % der Paarbezüge gab es keinerlei zeitliche Überschneidung. Nur selten entschieden sich Paare dazu, das Elterngeld über den gesamten Zeitraum gemeinsam in Anspruch zu nehmen. Weiterlesen »

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Tiroler Väter in Karenz

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 21. Juni 2012

18 Prozent der Tiroler Väter beziehen Kinderbetreuungsgeld. Zwei Drittel von ihnen gehen auch in Karenz. Das geht aus einer Studie der Arbeiterkammer Tirol hervor. Die neuen Kindergeld-Varianten seien zu unflexibel, heißt es.

In einer von der AK Tirol in Auftrag gegebenen Studie wurden die beiden neuen Varianten zum ersten Mal für Tirol genauer unter die Lupe genommen, ob sie auch – wie vom Gesetzgeber geplant – von den Eltern angenommen werden.

Die Studie stellt fest, dass die Einführung der neuen Varianten die Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung nur tendenziell erhöht hat. Um deutliche Effekte zu sehen, müssten sich aber auch die gesellschaftliche Sichtweise und die noch immer fest verankerten Rollenbilder ändern, resümieren die Studienautoren.

Generell zeigt sich, dass die befragten Personen mit der Auswahl an verschiedenen Kinderbetreuungsgeld-Varianten bzw. der von ihnen gewählten Variante sehr zufrieden sind. Um die Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung zu erhöhen, wäre es aus Sicht der Studienautoren jedoch überlegenswert, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld noch flexibler zu gestalten. Aus der Befragung geht aber auch hervor, dass sich die gesellschaftliche Sichtweise ändern müsste, bevor mit einer deutlichen Erhöhung der Väterbeteiligung zu rechnen ist.

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Vater gewinnt Prozess um Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. Juni 2012

Gut ein Viertel der Elterngeld-Empfänger in Deutschland sind Väter. Im Regierungsbezirk Arnsberg in Nordrhein-Westfalen nutzen lediglich 15 % der Väter die Möglichkeit, das neue Familienleben zu erleben. Es lässt sich darüber spekulieren, was die Ursachen sind: finanzielle Erwägungen spielen sicherlich eine große Rolle – und in vielen Fällen auch zu recht.

Dass ein Arbeiter oder Angestellter allerdings unersetzbar ist und sein Chef auf ihn keinesfalls ein paar Wochen verzichten kann, ist kein Grund. Auf keinen Fall darf es ein Argument für Arbeitgeber sein, die Beschäftigten damit mehr oder minder indirekt unter Druck zu setzen.

Wie gut, dass das Arbeitsgericht nun jenem Vater aus Lüdenscheid Recht gegeben hat, der sich gegen die Kündigung gewehrt hatte. Es zeigt, dass es sich lohnt, für seine Rechte zu kämpfen. Vor allem aber zeigt es auch, dass solche Arbeitgeber unklug sind: Nicht nur, weil sie eben dann von Richtern die Rote Karte bekommen, sondern auch, weil sie damit dokumentieren, wie unflexibel sie sind.

Und wie kurzsichtig: Denn nur Betriebe, die ihren Mitarbeitern selbstverständlich ihre Rechte gewähren und die zeigen, dass sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf tatsächlich ernst meinen, werden langfristig jene qualifizierten Mitarbeiter finden und behalten, die sie brauchen.

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Travail Suisse fordert 4 Wochen Vaterschaftsurlaub für alle Väter in der Schweiz

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 24. Mai 2012

Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband von 170’000 Arbeitnehmenden in der Schweiz, hat anlässlich einer Medienkonferenz in Bern die Ergebnisse der jährlichen Umfrage zu den Elternurlauben präsentiert und dabei auch die Einführung eines ‚Vaterschaftsurlaubs gefordert. Die Nationalrätin Valérie Piller Carrard begründete diese Forderung folgendermaßen:

Die Schweiz muss die Ungleichbehandlung von Mann und Frau bei der Geburt eines Kindes beseitigen. Ich schlage eine Gesetzesänderung vor, damit die Männer das Recht auf 20 Tage bezahlten Urlaub bekommen, um den Haushalt in Gang zu halten, die andern Kinder zu betreuen und ihre Partnerin und das Neugeborene zu begleiten. Diese Lösung soll aus Gründen der Gleichbehandlung auch für adoptionswillige Familien gelten.

Die Idee eines Vaterschaftsurlaubs ist nicht neu. Seit 1998 hat das Parlament mehrere Vorstösse behandelt, die die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs verlangten. Allerdings ohne Erfolg. Gegenwärtig bereitet der Bundesrat einen Bericht über die verschiedenen Elternurlaubsmodelle vor, was die Dringlichkeit dieses Anliegens beweist. Mehr als die Hälfte aller Kantone und grossen Städte in der Schweiz kennen für ihre Angestellten bereits einen – wenn auch auf 5 – 10 Tage begrenzten – Vaterschaftsurlaub. Es ist deshalb durchaus möglich, ein Modell für die gesamte Bevölkerung in der Schweiz auszuarbeiten.

Gegenwärtig steht nur der Mutter ein Urlaub von 14 Wochen oder 98 Tagen mit einer Entschädigung in der Höhe von 80% ihres Lohns zu. Der Vater hingegen hat nur Anspruch auf einen Tag im Rahmen der „üblichen freien Tage“ zur Erledigung der persönlichen Angelegenheiten. Mein Vorschlag möchte den Vätern mehr Zeit einräumen, damit sie bei einer Geburt ihr Familienleben mitgestalten können.

Gerade die Gleichbehandlung von Mann und Frau verlangt, dass die Schweiz eine ausgewogenere Regelung anlässlich der Geburt, die das Paar betrifft, einführt. Der Vaterschaftsurlaub gehört auch zur Perspektive einer harmonischen Entwicklung der Familie, wo Vater und Mutter die Freuden und Schwierigkeiten einer Geburt teilen. Die Kosten für diese Reform werden auf maximal 180 Millionen Franken geschätzt.

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