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Wirkungen der Arbeit mit Vätern

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 13. Februar 2015

Je stärker Väter zum Thema und zur Zielgruppe werden, desto wichtiger ist es für alle fachlich Beteiligten, sich über Ziele der Väterarbeit zu verständigen und sich über angemessene Methoden für aussagekräftige Wirkungsbeobachtung zu informieren. Hierzu dient die Fachtagung „Wirkungen der Arbeit mit Vätern, zu der Interessierte aus Organisationen, die Väter als Zielgruppe im Blick haben oder in den Blick nehmen wollen, eingeladen sind.

Ziel der Veranstaltung ist es, Motive, Orte und Ziele von Väterarbeit zu definieren, Praktiker und Wissenschaftler und Auftraggeber in der Väterarbeit zu vernetzen, Elemente einer Definition einer spezifischen Qualität von Väterarbeit herauszuarbeiten sowie Ansätze und Elemente für eine Evaluation von Väterarbeit aufzuzeigen.

Die von der „hessenstiftung familie hat zukunft“, der Katholischen Erwachsenenbildung Frankfurt und dem Väterexpertennetz Deutschland durchgeführte Tagung findet am 22. April, im Haus am Dom, in Frankfurt, statt. Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.

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Kinder haben das Recht auf Auskunft über ihren biologischen Vater

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. Februar 2015

Ein Kind hat unabhängig von seinem Alter Anspruch auf Auskunft über seinen biologischen Vater. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 28. Januar 2015 entschieden. Im Namen ihrer beiden Töchter hatten deren Mutter und ihr rechtlicher Vater eine Reproduktionsklinik verklagt. Diese hatte vor künstlichen Befruchtungen eine notarielle Erklärung verlangt, mit der die Anonymität von Samenspendern gewahrt werden sollte.

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass ein Kind, das durch eine künstliche heterologe Insemination gezeugt wurde, grundsätzlich von der Reproduktionsklinik Auskunft über die Identität des anonymen Samenspenders verlangen kann. Ein bestimmtes Mindestalter des Kindes ist dafür nicht erforderlich. Eltern können diesen Anspruch als gesetzliche Vertreter ihres Kindes geltend machen, wenn die Auskunft zum Zweck der Information des Kindes verlangt wird und auch die rechtlichen Belange des Samenspenders dem nicht entgegenstehen.

Die 1997 und 2002 geborenen Klägerinnen verlangen von der beklagten Reproduktionsklinik Auskunft über die Identität ihres biologischen Vaters. Sie wurden durch künstliche Befruchtungen in einer Reproduktionsklinik gezeugt. Die Mutter und ihr Ehemann als rechtlicher Vater hatten in einer notariellen Erklärung gegenüber der Klinik vor der Behandlung auf Auskunft über die Identität des Samenspenders verzichtet.

Das Amtsgericht Hameln hatte der Auskunftsklage der Klägerinnen, die von ihren Eltern vertreten wurden, stattgegeben. Auf Berufung der Beklagten wies das Landgericht Hannover die Klage ab mit der Begründung, die Klägerinnen könnten ihr Auskunftsrecht erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres geltend machen.

Der BGH entschied, dass ein Auskunftsanspruch der Kinder sich nach den Grundsätzen von Treu und Glauben aus § 242 BGB ergeben kann. Dabei muss zu erwarten sein, dass ein Kind selbst die Information benötigt, es muss also ein Bedürfnis des Kindes zu erwarten sein. Das ist immer dann der Fall, wenn die Eltern die Auskunft zum Zweck der Information des Kindes verlangen. Weder der Auskunftsanspruch noch seine Geltendmachung setzen ein bestimmtes Mindestalter des Kindes voraus.

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Vater sein – Werbung mit Vätern

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 2. Februar 2015

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Die Elternzeit hat alles verändert

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. Januar 2015

Die Zeitschrift Werben & Verkaufen hat den Vater interviewt, der am Tag nach der Rückkehr aus der  Elternzeit von seinem Arbeitgeber entlassen worden ist.

„Was ist genau passiert, als Sie … zurückgekehrt sind?

Ich bekam die Kündigung und wurde freigestellt.

Wie war Ihre erste Reaktion?

Ich war fassungslos. Damit hatte ich überhaupt nicht gerechnet. …

Sie waren fast fünf Jahre in der Agentur beschäftigt. Welcher Grund wurde Ihnen für die Kündigung genannt?

Mein Chef sagt, er sei mit der Qualität meiner Arbeit nicht mehr zufrieden gewesen. Was jahrelang nie ein Thema war, weil meine Kreativarbeit natürlich auch Anteil an Pitch-Erfolgen hatte. Ich war auch an unserem Website-Award beteiligt, der für ziemlich große Aufmerksamkeit gesorgt hat. Und während meiner Elternzeit hat er mich noch für ein paar Tage in die Agentur reingeholt, als Not am Mann war. Außerdem habe ich Kunden durch private Beziehungen direkt an die Agentur vermittelt. Insgesamt  ist es schwer für mich zu glauben, dass die Qualität meiner Arbeit der Grund war.

Und was, glauben Sie, ist der wahre Grund?

Der Agenturchef hat es mir übel genommen, dass ich überhaupt Elternzeit genommen habe. Als ich ihn zum ersten Mal von meinem Wunsch in Kenntnis setzte, ist er fast aus allen Wolken gefallen. Später meinte er dann: Zwei Monate wären für ihn o.k. – maximal! Da schwang für mich schon eine unterschwellige Drohung mit. Ich musste aber länger Elternzeit nehmen, weil wir damals noch keinen Kita-Platz hatten. Auch die Angst, dass ich künftig vielleicht ab und zu mal früher los muss oder dass vielleicht irgendwann noch ein zweites Kind kommt, könnte den Chef zur Kündigung veranlasst haben. Das halte ich sogar für sehr wahrscheinlich.

Das Verhältnis zwischen ihnen war aus diesem Grund abgekühlt.

Wir haben lange Zeit ein gutes Verhältnis gehabt. Doch mein Wunsch, Elternzeit zu nehmen, hat alles verändert. …

Können Sie – nach Ihren jetzt gemachten Erfahrungen – anderen noch guten Gewissens empfehlen, selbst Elternzeit zu nehmen?

Auf jeden Fall! – Ich habe vor allem eins gelernt: Die Familie geht vor. Denn die bleibt (idealerweise) für immer. Während das mit den Jobs in unserer Branche ja oft ein recht schnelllebiges Geschäft ist. Was die Länge der Elternzeit angeht, da würde ich mir heute aber wohl tatsächlich mehr Gedanken drüber machen. Da hätte ich stärker vorfühlen müssen. Vor allem aber sollte man ganz am Anfang mehr darauf schauen, ob der Arbeitgeber, für den man sich entscheidet, sich durch Familienfreundlichkeit auszeichnet. …“

Diese ’schlechten Beispiele‘ gibt es leider immer noch, sind aber gottseidank die Ausnahme. Die Konsequenzen, die Stefan D. daraus zieht sind meiner Erachtens die richtigen: bei der Wahl des Arbeitgebers auf die Haltung und das Bewusstsein zum Thema Familie achten, Prioritäten setzen und diese rechtzeitig kommunizieren. Leider wird auch im neuen Elterngeld Plus Gesetz den Vätern dafür ein (zu) enger zeitlicher Rahmen zur Verfügung gestellt. Der Kündigungsschutz beginnt erst acht Wochen vor dem Beginn der Elternzeit.

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Internationale Elternbefragung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 24. Januar 2015

Forscher der Universität Queensland und der TU Braunschweig führen eine Untersuchung durch, um die Bedürfnisse von Eltern und die Art der Unterstützung, die für Eltern hilfreich wäre, zu ermitteln. Wir interessieren uns für die unterschiedlichen Schwierigkeiten, die Eltern in ihrer Rolle als Erzieher ihrer Kinder erfahren, die Erziehungsstrategien, die sie derzeit anwenden und auch dafür, welchen Zugang zu Elternunterstützung sie bevorzugen. Informationen über dieses Projekt sind auf der Webseite des Parenting and Family Support Centre zu finden.

Eltern von Kindern zwischen 2 und 12 Jahren werden gebeten, einen Satz Fragebögen über ihr Kind zu beantworten, über die Art, wie sie erziehen, über ihre Familie und die bevorzugte Art der Elternunterstützung. Die Beantwortung dieser Fragebögen nimmt ca. 15 Minuten in Anspruch.

Die Teilnahme an dieser Studie sollte weder mit körperlichen noch mit emotionalen Unannehmlichkeiten verbunden sein und beinhaltet keine Risiken, die über die des täglichen Lebens hinausgehen. Wenn sie jedoch Fragen als in die Privatsphäre eingreifend oder offensiv empfinden, ist es ihnen überlassen, die Antwort oder Teilnahme in diesem Aspekt der Studie auszulassen. Die Teilnahme an dieser Studie erfolgt vollständig freiwillig und die Teilnehmer können sich zu jeder Zeit zurückziehen. Ihr Ausfüllen der Umfrage beinhaltet ihr Einverständnis, an der Studie teilzunehmen. Sie brauchen ihren Namen oder andere persönliche Details nicht preiszugeben. Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt und werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Sämtliche Veröffentlichungen, die sich aus dieser Studie ergeben, werden keine identifizierenden Informationen enthalten. Den Teilnehmern werden keine Kosten durch die Teilnahme an dieser Studie entstehen.

Hier geht es zur Befragung

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Was Männer stärker macht – Rührende Dove Werbung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. Januar 2015

Zum Super Bowl hat sich Dove dieses Jahr eine besonders rührende Werbung ausgedacht. Kleine und große Kinder rufen nach ihrem Vater- und zeigen was Männer wirklich stärker macht!

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Papa traut sich!

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 16. Januar 2015

Immer mehr Väter wollen in die Elternzeit. Doch viele Männer haben auch Angst vor einem Karriereknick und Angst vor der Reaktion ihres Vorgesetzten. Väter brauchen offenbar Mut, um Elternzeit zu beantragen. Inzwischen berichten Personalchefs, dass in Einstellungsgesprächen junge Leute nicht mehr von Dienstwagen und Sekretärin träumen, sondern abfragen, wie sie Familie und Beruf vereinbaren könnten. Immer mehr Firmen reagieren auf solche Wünsche. Bei Arne B. hat es geklappt mit der Elternzeit. Was hat er dabei gelernt? Mehr Geduld, Einfühlungsvermögen und Verständnis, sagt er. Und davon profitiere auch die Firma.

Wenn ein Kind unterwegs ist, haben Väter oft Muffensausen: vor der Verantwortung, der neuen Rolle, vor allem aber vor dem Chef. Wird er die Augenbrauen hochziehen, wenn Mann Elternzeit beantragt, werden die Kollegen lästern? Immer mehr Väter wollen in die Elternzeit. Doch viele Männer haben auch Angst vor einem Karriereknick und Angst vor der Reaktion ihres Vorgesetzten. Väter brauchen offenbar Mut, um Elternzeit zu beantragen.

Arne B. arbeitet als Mechatroniker bei Bosch. Sieben Monate nimmt er sich frei für sein Kind, danach wird er in die Firma zurückkehren. Selbst für ein Unternehmen wie Bosch, das als ausgesprochen familienfreundlich gilt, ist das eine Herausforderung.

Ingo S. verlor nach der Elternzeit seinen Job. Sein Chef fand, er kümmere sich zu viel um die Kinder und zu wenig um die Firma. Er habe doch schließlich eine Frau. Als Ingo S. eine Konferenz frühzeitig verließ, um sein krankes Kind aus der Kita abzuholen, folgte die Kündigung. Trotzdem bedauert es Ingo S. nicht, sich Zeit für seine Kinder genommen zu haben.

Inzwischen berichten Personalchefs, dass in Einstellungsgesprächen junge Leute nicht mehr von Dienstwagen und Sekretärin träumen, sondern abfragen, wie sie Familie und Beruf vereinbaren könnten. Immer mehr Firmen reagieren auf solche Wünsche, sogar in klassischen Männerdomänen. In der Commerzbank gibt es diverse Elternzeitmodelle: Abteilungsleiter Gerd G. hat gerade seine Arbeitszeit auf 50 Prozent reduziert, weil er sich mehr um sein Kind kümmern will.

Die Firma VAUDE versucht, mit einer Kita auf dem Firmengelände und flexiblen Arbeitszeiten junge Fachkräfte in die Provinz zu locken und Baufirmen auf der Suche nach Facharbeitern erlauben ihren Maurern flexible Arbeitszeiten, damit die sich um ihre Kinder kümmern können.

Bei Arne B. hat es geklappt mit der Elternzeit. Die Firma kann es sich nicht leisten, auf ihre Mechatroniker und Ingenieure zu verzichten. 5000 Patente werden bei Bosch jährlich angemeldet, 20 pro Arbeitstag. Das Wissen der Mitarbeiter soll nicht an der Wickelkommode enden. Was hat er in der Elternzeit gelernt? Mehr Geduld, Einfühlungsvermögen und Verständnis, sagt Arne B. und davon profitiere auch die Firma.

Ein Film von Rita Knobel-Ulrich, Sendetermine: 19.01.2015 | 22:45 Uhr | Das Erste, 20.01.2015 | 06:00 Uhr | tagesschau24, 22.01.2015 | 20:15 Uhr | tagesschau24, 24.01.2015 | 00:15 Uhr | tagesschau24.

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Teilnehmende für Untersuchung zur ‚Väterzeit‘ gesucht

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. Januar 2015

Teresa Heinze schreibt ihre Bachelorarbeit am Lehrstuhl für Personal- und Organisationspsychologie der RWTH Aachen. Sie möchte in ihrer Arbeit den Zusammenhang von Einstellungen zu Geschlechterrollen und der zur „Väterzeit“ untersuchen. Desweitern interessiert es sie, wie sich Frauen und Männer in diesen Einstellungen unterscheiden. Hierzu möchte sie Personen zu befragen, die sich schon mit dem Thema Elternzeit, insbesondere Väterzeit, auseinandersetzen mussten. Die Befragung nimmt circa 10-15 Minuten in Anspruch. Für Rückfragen steht Ihnen die Studierende gerne zur Verfügung

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Väterhaus in Bozen Vorbild für ‚Casa Papa‘ in München

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 29. Dezember 2014

Das Zentrum für Getrennte und Geschiedene (ASDI) in Bozen hat es vorgemacht, nun zieht das VäterNetzwerk in München nach. In der bayrischen Landeshauptstadt wurden Wohnungen für getrennte und oder geschiedene Väter eingerichtet.

Seit Jahren hat man sich in München das ASDI als Vorbild genommen, da ASDI das Projekt für Wohnungen für getrennte und oder geschiedene Väter schon seit Jahren erfolgreich durchführt. Vor drei Jahren wurde das VäterNetzwerk München gegründet, in dem unterschiedliche Organisationen zusammensitzen, die sich mit Väterarbeit beschäftigen.

In einer Vereinbarung zur Zusammenarbeit wurde erreicht, dass die Stadt München das Projekt unterstützt. Zu Ehren des ASDI wurde das Projekt „Casa Papà“ genannt. Anlässlich der offiziellen Eröffnung des Münchner Väterhauses werden im März ASDI-Direktor Elio Cirimbelli und ASDI-Psychotherapeutin Sonja Prinoth das Eröffnungsreferat halten

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Lucky Men – Werbung mit Vätern

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Dezember 2014

… auch im neuen Jahr alles Gute!

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