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Abgeordnete dürfen keine Elternzeit nehmen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. August 2018

Weil sie ein schlafendes Baby auf dem Arm hatte, wurde die Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling des Thüringer Plenarsaals verwiesen – auf Anweisung des Landtagspräsidenten. „Er sagte, ich solle das Kind betreuen lassen“, sagt Henfling. „Aber es gibt gar keine Kinderbetreuung im Landtag.“ Und ein Recht auf Elternzeit, wie es andere berufstätige Mütter haben, hat sie als Abgeordnete nicht.

„Das Mandat ist eine verfassungsrechtliche Pflicht. Die kann man annehmen oder ablegen, dazwischen gibt es nichts.“ So formuliert es der Landtag in Baden-Württemberg. Und von der Pressestelle des Deutschen Bundestages heißt es: „Gemäß Artikel 38 Grundgesetz üben Abgeordnete ein freies Mandat aus, bei dem sie nicht an Aufträge und Weisungen gebunden sind. Deshalb sind die Regelungen des Elternzeitgesetzes nicht anwendbar.“

Das heißt mit anderen Worten: Ob Abgeordnete viel, wenig oder gar nicht arbeiten, darf ihnen niemand vorschreiben. Es bleibt einzig ihrem Gewissen überlassen. So gibt es aber auch keine Grundlage für eine Babypause – zum Leidwesen der Betroffenen.

Maren Jasper-Winter, 41, FDP-Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus und seit rund sechs Monaten Mutter, versucht seit der Geburt ihres Babys deshalb, irgendwie trotzdem weiterzuarbeiten – per Handy, am Laptop, über soziale Medien. „Das ist kein Job, den man einfach liegen lässt“, sagt sie. Trotzdem wollte sie nicht direkt nach dem achtwöchigen Mutterschutz wieder voll in den Job einsteigen. Vier Monate ließ sie die Arbeit in Ausschüssen und Plenarsitzungen ruhen.

Wenn eine Abgeordnete fehlt, kann das allerdings verschiedene Probleme mit sich bringen. „Sind Mehrheiten im Parlament knapp, müssen sich Eltern überlegen, ob sie bei einer Abstimmung fehlen und es dann an ihnen liegt, wenn ihre Fraktion mit einem Antrag scheitert“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Susann Rüthrich, die selbst drei Kinder hat. „Das ist ein immenser Druck.“ Außerdem gebe es Sitzungstermine mit Präsenzpflicht.

Nur während des Mutterschutzes dürfen Bundestagsabgeordnete unentschuldigt fehlen, andernfalls wird ihr Sitzungsgeld gekürzt, pro Termin bis zu 200 Euro. „Das kann schon ins Geld gehen“, sagt Rüthrich. Für Väter sei es noch härter: „Die müssen nach der Geburt ihres Kindes im Zweifel direkt vom Kreißsaal zur Abstimmung im Bundestag hetzen.“

Dass auch Politiker Arbeit und Familie vereinbaren wollen, ist für viele noch immer ein ungewohnter Gedanke. Das ist zumindest die Erfahrung von Benjamin Raschke, Grünen-Politiker im Brandenburger Landtag. Er machte 2016 knapp zwei Monate Babypause. In der Fraktion habe er viel Verständnis und Hilfsbereitschaft erfahren, sagt er, aber er sei auch oft gefragt worden, „warum sich nicht einfach meine Frau ums Kind kümmert“.

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