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Archiv für Juni 28th, 2014

Wechselmodell entspricht dem Kindeswohl

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. Juni 2014

In einem bisher viel zu wenig beachteten Urteil hat das Thüringer Oberlandesgericht in Jena (AZ OLG Jena 2UF 295/11) entschieden, das es dem Wohl des Kindes dient, wenn dieses gleichen Kontakt zu beiden Elternteilen habe.

Das Oberlandesgericht erkennt an, das es (bis zur Einschulung) auch bei räumlicher Distanz zwischen den Eltern vorteilhaft sei, wenn das Kind zunächst erst einmal zu beiden Elternteilen die Bindung festigen und vertiefen kann, bis dahin sollte das Wechselmodell praktiziert werden. Vater bekommt Aufenthaltsbestimmungsrecht weil damit das Wechselmodell praktiziert werden kann. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem:

„Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 16.05.2011 das Aufenthaltsbestimmungsrecht für … auf den Antragsgegner übertragen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:

Es entspreche dem Kindeswohl am besten, wenn es weiterhin, wie in den zurückliegenden 18 Monaten, seinen jeweiligen Aufenthalt gleichberechtigt bei Vater und Mutter haben könne. Sowohl der Verfahrensbeistand als auch das Jugendamt hätten bestätigt, dass sich … (das Kind) altersentsprechend auf das Wechselmodell eingestellt habe und gut darin zurechtkäme. Beide Eltern seien in der Lage gewesen, verantwortungsbewusst und auch zunehmend sachlicher mit ihrer weiterhin bestehenden gemeinsamen Verantwortung für das Kind umzugehen.

Es bestehe kein Anlass, ohne stichhaltige Gründe von dem bisher praktizierten und bewährten Wechselmodell abzuweichen. Das Gericht habe sich dafür entschieden, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater zu übertragen, da dieser die größere Gewähr dafür biete, dass das Wechselmodell auch weiterhin beibehalten werde. Sollte der Vater wortbrüchig gegenüber der Mutter werden, würde dies ggf. eine Abänderung der Entscheidung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht rechtfertigen. …“

Quelle

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