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Die Rechte der Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Sonntag 4. Mai 2014

Martin Spiewak beschreibt in der ZEIT, was sich im Trennungsfall zugunsten von Vätern verändert hat: „Rechtlich sind Väter den Müttern inzwischen (fast) völlig gleichgestellt. Nach 95 Prozent der Scheidungen bestimmen Mutter und Vater zusammen, ob das Kind getauft wird oder nicht, welche Schule es besucht und wo es wohnt. Dieses gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile gilt seit vergangenem Jahr auch für unverheiratete Paare. Nur noch in begründeten Ausnahmefällen (etwa bei „Kindeswohlgefährdung“) kann eine Mutter bis kurz nach der Geburt des Kindes Einspruch gegen den Wunsch des Vaters erheben, die Geschicke von Sohn oder Tochter mitzubestimmen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, ziehen zwar noch immer meist die Väter den Kürzeren – in zwei Drittel der Konfliktfälle erhalten dann die Mütter das Sorgerecht. Doch auch Justitia erkennt, dass sich das Selbstverständnis vieler Väter wandelt. Da gleichzeitig immer mehr Frauen Vollzeit arbeiten, verliert das Argument, sie könnten sich als Mutter besser um den Nachwuchs kümmern, vor Gericht an Gewicht.

Die Rollenangleichung nährt auf der Seite der Väter neue Ansprüche. Auch nach dem Bruch mit der Frau wollen sie Pflaster kleben, beim Abendbrot Heldengeschichten aus Fußballverein oder Ballettunterricht hören oder Gute-Nacht-Geschichten vorlesen. Dafür sind gerade jüngere Männer heute bereit, auf Einkommen oder Karriere zu verzichten. „Ich treffe fast jede Woche auf in Trennung lebende Väter, die ihre Arbeitszeit reduziert haben, um sich intensiver um ihre Kinder zu kümmern“, sagt Marcus Borgolte.

Jeden Donnerstag hat der Rechtsanwalt Sprechstunde im Papaladen, einer Berliner Einrichtung für Väter. Dort klärt er Männer mit Kindern über ihre Rechte und Pflichten nach Scheidung oder Trennung auf. Häufig vertritt Borgolte diese Väter auch vor Gericht. Als Opfervertreter sieht er sich nicht. Denn: „Väter haben vor Gericht oder beim Jugendamt nach meiner Erfahrung nicht prinzipiell schlechtere Karten als Mütter.“

In jüngster Zeit häuften sich an ihrer Kammer Fälle, in denen Väter Recht bekämen, sagt Isabell Götz, Richterin am Münchner Oberlandesgericht und Sprecherin des Deutschen Familiengerichtstags. Auch sei es nicht mehr ungewöhnlich, dass Kinder ihre Mütter auf Unterhalt verklagen – was nur geht, wenn der Lebensmittelpunkt beim Vater ist. Noch ist diese Konstellation die Ausnahme. Doch selbst wenn das Kind den Wohnsitz bei der Mutter hat, sorgen immer mehr Gerichte dafür, dass sich der Kontakt zum Vater nicht auf wenige Besuche beschränkt, sondern wechselnde Zeitkontingente eingeplant werden. Urlaubs- und Feiertage werden gleichberechtigt verteilt.“

Quelle

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