Bundestag debattiert über das Recht unverheirateter Väter, einen Antrag stellen zu dürfen
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. Oktober 2012
Zwei Jahre nach dem Straßburger Urteil ist sie jetzt endlich auf dem parlamentarischen Weg, die Neuregelung eines Gesetzes zur elterlichen Sorge nicht verheirateter Väter. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen auch diese Väter künftig das Sorgerecht für ihre Kinder ausüben können – notfalls gegen den Willen der Mutter.
Das sieht der Gesetzentwurf zur Reform des Sorgerechts vor, den die Bundesregierung heute in den Bundestag einbrachte. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte, der Entwurf sei am „Leitbild der gemeinsamen Sorge“ orientiert. Es bleibe aber beim Grundsatz, dass die unverheiratete Mutter mit der Geburt das alleinige Sorgerecht erhält. Der Vater kann künftig beim Familiengericht die Mitsorge beantragen.
Das Leitbild ist also eher eine Fata Morgana, denn eine reale Norm, an dem sich Gesellschaft, Väter und Mütter rechtssicher orientieren können. Katja Dörner fasst in ihrem Debattenantrag auch die anderen Positionen noch einmal zusammen.
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