Keine Lösung ist manchmal die beste Lösung
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. August 2012
In Österreich ringen die Regierungsparteien um ein neues Familienrecht – eine Konsequenz aus der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zum Sorgerecht (Obsorge) von unehelichen Vätern erhöht nun den Druck: Gibt es nämlich keine rechtzeitige Einigung, würden laut einem Expertenpapier aus dem Justizministerium ab 1. Februar „alle Eltern unehelicher Kinder mit der Obsorge betraut“ werden.
Derzeit ist es so, dass bei unehelichen Geburten die Obsorge zunächst der Mutter alleine zusteht. Der VfGH hatte im Sommer die derzeitige Regelung als verfassungswidrig beurteilt und eine „Reparaturfrist“ bis zum 31. Januar 2013 eingeräumt. Konkret geht es um den Satz „Mit der Obsorge für das uneheliche Kind ist die Mutter allein betraut“ im Gesetz. Dem Vater müsse auch die Möglichkeit eingeräumt werden, die Obsorge zu beantragen.
Sollte das Gesetz nicht rechtzeitig repariert werden, hätte dies laut den Experten des Justizministeriums folgende Konsequenz: „Selbst wenn die Eltern seit Jahren streiten oder es keinen Kontakt zwischen dem Vater und dem Kind gibt, erhält der Vater automatisch mit diesem Tag die Obsorge.“ Eine Ausnahme gäbe es nur bei Leuten, denen ein Gericht bereits das Sorgerecht ausdrücklich entzogen hat.
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