Schweizer Vaterschaftsurlaub hat doch eine Chance
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Montag 12. September 2011
Trotz Vorbehalten will der Schweizer Bundesrat einen durch die Eltern mitfinanzierten Vaterschaftsurlaub prüfen. Erstmals signalisiert auch der Arbeitgeberverband seine Unterstützung.
In seiner Antwort auf das Postulat von SP-Ständerätin Anita Fetz, welches analog zur Altersvorsorge ein steuerbefreites Sparmodell für angehende Väter vorschlägt, schreibt der Bundesrat: „Trotz grundsätzlichen Vorbehalten ist der Bundesrat bereit, das vorgeschlagene Modell einer vertieften Analyse zu unterziehen, da es gewisse neue und interessante Ansätze erhält.“ Er werde eine Auslegeordnung der verschiedenen Modelle vornehmen, diese miteinander vergleichen und in einem Bericht deren Vor- und Nachteile aufzeigen.
Selbst der Arbeitgeberverband (AGV), der sich bisher genauso vehement wie der Bund gegen die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs gewehrt hat, kündigt seine Unterstützung an. „Gegen das Modell ist nichts einzuwenden“, sagt Ruth Derrer, Mitglied der AGV-Geschäftsleitung. Denn im Gegensatz zu früheren Modellen, die immer von einer Rundumfinanzierung durch den Staat ausgingen, gehe es hier um eine Beteiligung der Väter beziehungsweise Eltern, indem sie einen Prozentsatz ihres Lohns für den Babyurlaub abgeben.
„Wichtig ist für uns, dass die Bedingungen für den Bezug eines Vaterschaftsurlaubs oder der Elternzeit nicht im Gesetz verankert werden“, sagt Derrer. Für viele KMU sei es heute schon schwierig, die verschiedenen Abwesenheiten wie Ferien oder Militär organisatorisch zu bewältigen. „Es sollte deshalb den Betrieben überlassen werden, wie sie mit den Anträgen auf Vaterschaftsurlaub und Elternzeit umgehen.“ Dies hat der AGV auch in der Stellungnahme zum Postulat Fetz geschrieben, die vor rund zwei Wochen an alle bürgerlichen Parlamentarier verschickt wurde. Für die Vertreterin der Arbeitgeber ist klar: „Die Bereitschaft unter den Arbeitgebern ist gestiegen, gerade auch Vätern ein verstärktes Engagement in der Kinderbetreuung zu ermöglichen.“