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Archiv für April 11th, 2011

Die Vätermonate sind ein Anfang

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 11. April 2011

Ideen dazu, wie es weiter gehen könnte, haben Eberhard Schäfer und Hans-Georg Nelles in ihrem Beitrag für die Märzausgabe der Deutsche Hebammenzeitschrift entwickelt. Grundsätzlich gilt, wer fürsorgliche Väter will, der muss fürsorgliche Vaterschaft umfassend und strukturell fördern. Das bedeutet unter anderem:

  • Mindestens fünf Tage Freistellung vom Job für den Vater sofort nach der Geburt, entsprechend einer Leitlinie der EU-Kommission.
  • Informations- und Unterstützungsprogramme für werdende Väter. Diese Kurse stärken Väter in ihrer unersetzlichen Rolle für ihre Kinder von Geburt an.
  • Und vor allem eine Ausgestaltung der Elternzeitregelung, die Väter und Mütter mehr in Richtung Väterteilhabe fordert als bisher.

Dass in Zeiten knapper Kassen eine Ausweitung der Partnermonate auf vier Monate schwer zu rechtfertigen ist, ist verständlich. Eine Ausweitung ist aber auch innerhalb der bestehenden 14 Monate möglich. Nach Abzug der beiden Monate für den Mutterschutz könnten die verbleibenden zwölf nach dem isländischen Vorbild gedrittelt werden: ein Drittel für die Mutter, das zweite für den Vater und das dritte zur freien Verfügung.

Noch wichtiger als eine Ausweitung ist allerdings die Schaffung des „Teilelterngeldes“, also der Möglichkeit, Elternzeit und Beschäftigung partnerschaftlich aufzuteilen. Den kompletten Beitrag finden Sie hier.

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Reflexhafte Abwehrhaltung statt Zeit für Verantwortung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 11. April 2011

Am Sonntag noch ein großer Entwurf für eine neue Geschlechterpolitik und die Einbeziehung der Männer in die Bemühungen zur Gleichstellung. Am Tag danach die Bruchlandung: Familienministerin Schröder hat die Pläne zur Verbesserung des Elterngeldes gestoppt. Eine Weiterentwicklung des Elterngeldes sei „im Moment aus finanziellen Gründen nicht darstellbar“.

Im Koalitionsvertrag  hatte sich die Bundesregierung diese Weiterentwicklung vorgenommen. Bisher können Eltern nach der Geburt eines Kindes maximal 14 Monate Elterngeld bekommen. Zwölf Monate sind für den einen Partner vorgesehen; zwei weitere Monate finanziert der Staat nur, wenn der andere Partner – meist der Vater – ebenfalls Elterngeld beantragt.

Diese Vätermonate wollte die Koalition ursprünglich ausweiten. So hatten mehrere Unionsabgeordnete 2009 dafür plädiert, dass aus zwei Vätermonaten vier werden sollten. Der Anspruch der Mütter wäre damit gleich geblieben; Väter hätten ihre Babypause verlängern können. Das hätte jedoch die Kosten des Elterngeldes – derzeit etwa vier Milliarden Euro pro Jahr – erhöht, weshalb das Familienministerium diesen Plan nun nicht mehr verfolgt.

Möglich wäre eine Ausweitung der Vätermonate auch, wenn die Aufteilung zwischen Müttern und Vätern anders geregelt würde. So könnte der Gesetzgeber zum Beispiel drei oder vier Vätermonate vorsehen, wenn gleichzeitig der Anspruch der Mütter um einen oder zwei Monate reduziert würde.

In Deutschland hatten vor allem Politiker der Opposition für eine Korrektur nach skandinavischem Vorbild plädiert. … Als heikel erscheint der Union bei diesem Plan, dass einem Teil der Betroffenen – den Müttern – der Anspruch auf Elterngeld gekürzt werden müsste. Solche „Verschlechterungen“ seien unmöglich, hatten Politiker von CDU und CSU mehrfach erklärt.

Unabhängig von diesen politischen Streitfragen entwickeln sich die Vätermonate allmählich zur gesellschaftlichen Normalität. So stellt das Statistische Bundesamt fest, dass derzeit fast 24 Prozent aller Väter nach Geburt eines Babys Elternzeit in Anspruch nehmen.

Quelle

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