Elterngeld – Steuerregeln bleiben
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 4. September 2008
Elterngeld – Empfänger können keinen neuen Steuervorteil erwarten. Die Finanzminister der Länder verständigten sich heute in Berlin darauf, die bisherigen Vorgaben unverändert beizubehalten und bundesweit einheitlich anzuwenden. Die umstrittene Besserstellung von Elterngeld-Empfängern in Sachsen ist damit vom Tisch.
Der Sockelbetrag von monatlich 300 Euro hatte sich dort nicht auf den Steuersatz der Eltern ausgewirkt, das „Mindestelterngeld“ wurde bei der Berechnung der Steuerlast der Eltern nicht einbezogen.