Auch Manager haben Anspruch auf Teilzeit
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 14. August 2008
Der Manager Achim Schwarz und sein Arbeitgeber Ernst & Young beendeten ihren Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf mit einem Vergleich. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft muss dem Berater 45.000 Euro zahlen, gefordert hatten Schwarz und sein Anwalt 53.000 Euro.
Schwarz hatte seinen Arbeitgeber verklagt, weil der ihm seinen Wunsch nach einer Teilzeittätigkeit nach der Geburt des ersten Kindes verweigert hatte. Schwarz entschied sich daraufhin ab Mai 2006 für eine zweijährige unbezahlte Elternzeit.
Der Ausgang des Verfahrens dürfte wegweisend sein. Denn erstmals erhält ein Arbeitnehmer Schadensersatz, weil ihm in der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung verwehrt worden ist. Künftig kann es also für Unternehmen teuer werden, Eltern den Teilzeitanspruch zu verweigern.
Der Richter folgte weitgehend der Rechtsauffassung des Klägers: „Dringende betriebliche Erfordernisse“, auf die sich die Wirtschaftprüfungsgesellschaft bei ihrer Ablehnung berufen hatte, vermochte das Gericht nicht zu erkennen. Die gezahlte Summe entspricht knapp dem, was Schwarz verdient hätte, wenn er 18 Stunden in der Woche hätte arbeiten dürfen.
Andere Väter könnte das Urteil ermutigen, öfter eine Auszeit zu nehmen oder Teilzeit zu arbeiten. Bisher fällt ihnen das noch schwer: 73 % der Manager geben an, dass eine geeignete Vertretung fehle, 59 % fürchten Karrierenachteile, ergab eine aktuelle Umfrage des Deutschen Führungskräfteverbands (ULA).
Am kommenden Donnerstag sitzt Achim Schwarz bei der Ausstellungseröffnung Rollenbilder im Wandel in der Agentur für Arbeit in Düsseldorf auf dem Podium.