Großelternzeit kommt, weitere Vätermonate lassen auf sich warten
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 5. Juni 2008
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vorgelegt, der heute in erster Lesung im Bundestag beraten wurde.
Die Weiterentwicklung des seit 1. Januar 2007 geltenden Gesetzes habe insbesondere die Angleichung der bislang unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Familien mit einem oder zwei erwerbstätigen Eltern sowie die Anpassung des Antrags auf Elterngeld bei Änderung der beruflichen oder persönlichen Situation der Eltern zum Ziel, heißt es in der Begründung.
Bisher seien Änderungen nur in besonderen Härtefällen, wie schwerer Krankheit oder Tod, möglich, heißt es weiter. Die Praxis zeige jedoch, dass es weitere Fälle gebe, in denen eine Änderung des Eltergeldantrages für die Familie wichtig sein könne. Daher solle der Antrag auch ohne Angabe von Gründen ein Mal geändert werden können, schreiben die Fraktionen.
Der Verzicht auf die Begründung erhöhe die Flexibilität für die Väter und Mütter und entlaste die Verwaltung von der Begründungsprüfung. Eine weitere Änderung des Gesetzes regelt die Berechtigung von Arbeitnehmern, Elternzeit zu beanspruchen, um in bestimmten Fällen ihre Enkelkinder zu betreuen und zu erziehen.
Dadurch soll die Unterstützung von Eltern durch die Großeltern ermöglich werden, wenn ein Elternteil minderjährig ist oder als junger Volljähriger die Schule besucht bzw. eine Ausbildung absolviert und noch höchstens zwei Jahre bis zum regulären Abschluss benötigt. Laut Koalition könnten so auch Hochschüler, die bei Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind, „anspruchsvermittelnd“ sein.
Auf eine Verlängerung der Partnermonate und eine paritätische Aufteilung der Elternzeit, etwa nach dem isländischen Modell, 1/3 für die Mütter, 1/3 für die Väter und das letzte Drittel zur freien Verfügung, müssen wir wohl noch etwas warten