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Archiv für Juni 5th, 2008

‚Männer dürfen weinen – Die Emotionen sind ja da’

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. Juni 2008

Diese Ansicht vertritt Michael Ballack im Interview mit der Frankfurter Rundschau:

‚Nach dem verlorenen Champions-League-Finale haben Sie bittere Tränen vergossen. Ist Weinen im harten Männersport Fußball nicht ein Zeichen von Schwäche?

Weiß ich nicht. Interessiert mich eigentlich auch nicht. Die Emotionen sind ja da. Ich finde es gut, dass man das im Leben manchmal zeigen kann. Ist doch schön.

Ihr Mannschaftskollege John Terry, der den entscheidenden Elfmeter verschossen hat, hat auch geweint.

Ja. Da sieht man, dass man sich mit dem Fußball total identifiziert, dass man das Spiel liebt. Diese Dramaturgie nimmt dich als Sportler natürlich auch mit. Es ging schließlich um den größten Titel, den du in Europa mit dem Verein gewinnen kannst. Und wenn du den fast schon sicher hast und ihn dann verlierst, dann kommen halt Emotionen raus. Selbst Männer dürfen dann mal weinen, und das hat nichts mit Schwäche zu tun. …

Herr Ballack, Ihre Söhne sind fünf und sechs, der Kleinste ist drei Jahre alt. Sind die beiden Älteren stolz auf ihren Vater?

Das ist noch nicht so ausgeprägt bei den beiden. Es fängt jetzt gerade so an, dass sie das etwas realisieren, weil natürlich auch in der Schule darüber gesprochen wird. …

Dürfen die beiden Champions League-Spiele und EM-Begegnungen, Anstoß 20.45, Abpfiff 22.30 Uhr, im Fernsehen gucken?

Da müssten Sie besser mal meine Lebensgefährtin fragen …

So was weiß der Vater doch auch, oder?

Also, sie dürfen schon, aber nur, wenn Schulferien sind. Ich habe mich doch früher auch gefreut, wenn ich mal länger aufbleiben durfte.

Haben Ihre Söhne Talent, einmal so gut zu werden wie der Vater?

Das ist schwer zu sagen. Sie sind jedenfalls scharf auf den Ball. Ich habe natürlich auch hohe Ansprüche (lacht). Allerdings weiß ich auch nicht so ganz genau, wie gut ich selbst damals als kleiner Junge eigentlich war. …’

Quelle

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Großelternzeit kommt, weitere Vätermonate lassen auf sich warten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. Juni 2008

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vorgelegt, der heute in erster Lesung im Bundestag beraten wurde.

Die Weiterentwicklung des seit 1. Januar 2007 geltenden Gesetzes habe insbesondere die Angleichung der bislang unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Familien mit einem oder zwei erwerbstätigen Eltern sowie die Anpassung des Antrags auf Elterngeld bei Änderung der beruflichen oder persönlichen Situation der Eltern zum Ziel, heißt es in der Begründung.

Bisher seien Änderungen nur in besonderen Härtefällen, wie schwerer Krankheit oder Tod, möglich, heißt es weiter. Die Praxis zeige jedoch, dass es weitere Fälle gebe, in denen eine Änderung des Eltergeldantrages für die Familie wichtig sein könne. Daher solle der Antrag auch ohne Angabe von Gründen ein Mal geändert werden können, schreiben die Fraktionen.

Der Verzicht auf die Begründung erhöhe die Flexibilität für die Väter und Mütter und entlaste die Verwaltung von der Begründungsprüfung. Eine weitere Änderung des Gesetzes regelt die Berechtigung von Arbeitnehmern, Elternzeit zu beanspruchen, um in bestimmten Fällen ihre Enkelkinder zu betreuen und zu erziehen. Weiterlesen »

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