Väter und Mütter als Verlierer im Arbeitsrecht
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 16. November 2006
Der Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung beginnt mit ketzerischen Fragen, der folgende Bericht über das 3. Ludwigsburger Rechtsgespräch macht aber deutlich auf die Widersprüche zwischen den Sonntags- und ‚Montagsreden‚ von der Bedeutung der Familie und dem Rechtsalltag in den Unternehmen und weist dem Recht und den Sozialpartnern eine Mitverantwortung an der demografischen Entwicklung in Deutschland zu.
‚Wer hat es im Arbeitsalltag schwerer – der Gehbehinderte oder die alleinerziehende Mutter von zwei Kindern? Wer verdient mehr Diskriminierungsschutz – der 50 Jahre alte Homosexuelle oder der junge Familienvater? Sind Mütter und Väter die Verlierer des modernen Arbeitsrechts? Den Wettstreit um die „knappe Ressource der gesetzgeberischen Aufmerksamkeit“ hätten Eltern jedenfalls verloren, behauptet Volker Rieble, Direktor des Zentrums für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen (ZAAR) in München.
Ob in Gesetzen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen: Quer durch das Arbeitsrecht sei die Benachteiligung von Eltern oder zumindest eine Gleichgültigkeit gegenüber ihren Bedürfnissen erkennbar. Darin waren sich die Referenten einig, die zum 3. Ludwigsburger Rechtsgespräch des ZAAR angereist waren. „Kinderlose Doppelverdiener erhalten im Kündigungsfall für ihre Gatten die gleiche Zahl von Sozialpunkten wie ein Familienvater, dessen Frau sich in Vollzeit um drei Kinder kümmert“, rechnete Rieble vor.‘
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