Große Mehrheit der Väter in Elternzeit folgt dem Gesetz
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Mittwoch 25. März 2015
Fast vier von fünf Vätern (79 %), die für ein im dritten Vierteljahr 2013 geborenes Kind Elterngeld bezogen, entschieden sich für die im Gesetz für sie vorgesehenen zwei Partnermonate. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten Väter in Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen mit durchschnittlich 2,7 Monaten die kürzesten Bezugsdauern. Väter in Bremen bezogen mit durchschnittlich 4,2 Monaten bundesweit am längsten Elterngeld, gefolgt von den Vätern in Berlin mit 3,9 Monaten. Der Bundesdurchschnitt lag bei 3,1 Monaten; zwei Jahre zuvor waren es noch 3,3 Monate.
Insgesamt wurden 244 000 Leistungsbezüge von Elterngeld für die im dritten Quartal 2013 geborenen Kinder gemeldet. Väter bezogen bei rund 61 000 der insgesamt 189 000 im betrachteten Bezugszeitraum geborenen Kinder Elterngeld. Dies entsprach einer Väterbeteiligung von 32,3 %.
Analog zur Statistik der beendeten Leistungsbezüge zum Elterngeld (Geburten bis 31. Dezember 2012) lassen sich auch aus der neuen Bestandsstatistik zum Elterngeld (Geburten ab 1. Januar 2013) Aussagen über die endgültige Inanspruchnahme von Elterngeld für Kinder eines bestimmten Geburtszeitraums errechnen. Aufgrund der derzeitigen maximalen Bezugsdauer von 14 Monaten kann eine Auswertung nach beendeten Leistungsbezügen allerdings erst fünf Quartale nach Ablauf des betrachteten Geburtszeitraums erfolgen.
Der durchschnittliche Elterngeldanspruch bei Müttern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, lag bei 329 Euro monatlich (nicht erwerbstätige Väter: 331 Euro). Elterngeldbezieher, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, hatten einen durchschnittlich höheren Elterngeldanspruch (Mütter: 900 Euro; Väter: 1 249 Euro).
Mit dieser Entwicklung bestätigen sich die Erfahrungen aus den skandinavischen Ländern: mit der zunehmenden Inanspruchnahme der Elternzeit durch Väter nähern diese sich an die für sie vorgesehenen Zeiträume an. Island hat daraus die Konsequenz gezogen und Zahl der für Väter reservierten Monate von drei auf fünf erhöht. Ob die im Elterngeld Plus Gesetz geplanten vier Partnerschaftsbonusmonate eine vergleichbare Wirkung erzielen bleibt abzuwarten.