Sorgerecht nun auch für ledige Väter
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Sonntag 19. Mai 2013
Unverheiratete Väter dürfen künftig das volle Sorgerecht für ihre Kinder beantragen – auch gegen den Willen der Mutter. Nur, wenn das Wohl des Kindes beeinträchtigt wäre, kann das verwehrt werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist in Kraft getreten.
Ein Beitrag von Kerstin Klein in der Tagesschau