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Leibliche Väter erhalten Umgangsrecht

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Freitag 26. April 2013

Leibliche Väter erhalten in Deutschland erstmals ein Umgangsrecht mit ihrem Kind – auch wenn die Mutter den Nachwuchs gemeinsam mit einem anderen Mann großzieht. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag am gestern einstimmig. Bislang konnte der biologische Vater nur dann einen Kontakt gegen den Willen der Mutter und des sogenannten rechtlichen Vaters erzwingen, wenn er bereits eine enge persönliche Beziehung zu seinem Kind aufgebaut hatte.

Künftig soll hingegen entscheidend sein, ob der Umgang dem Kindeswohl dient und ob erkennbar ist, dass der leibliche Vater tatsächlich Verantwortung für den Nachwuchs übernehmen will. Davon sollen vor allem leibliche Väter profitieren, die wegen der Weigerung der rechtlichen Eltern keine Vater-Kind-Beziehung aufbauen konnten. Sie sollen ferner ein Auskunftsrecht zu den Lebensverhältnissen des Kindes bekommen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte leiblichen Vätern zuletzt in mehreren Entscheidungen das grundsätzliche Recht eingeräumt, ihre Kinder zu sehen. Bislang waren biologische Väter im deutschen Recht jedoch gar nicht vorgesehen.

Quelle

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