Volle Abfindung während der Elternzeit
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 22. Oktober 2009
Mütter und Väter haben Anspruch auf die volle Abfindung, wenn ihr Arbeitgeber während ihrer Elternzeit pleite geht. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hervor. Im Streitfall sprach der EuGH einer belgischen Arbeitnehmerin die volle Entlassungsentschädigung zu.
Die Frau hatte früher voll gearbeitet, hatte dann aber während ihres „Elternurlaubs“ auf eine halbe Stelle reduziert. Ihr Arbeitgeber hatte daher ihre „Entlassungsentschädigung“ von zehn Monatsgehältern auch nur mit dem geringeren Einkommen berechnet.
Das aber ist mit europäischem Recht und dessen Ziel einer Gleichstellung von Mann und Frau nicht vereinbar, wie der EuGH urteilte. Danach blieben bereits erworbene Ansprüche während des Elternurlaubs uneingeschränkt bestehen. Nach deutschem Recht besteht während der Elternzeit Kündigungsschutz. Ende September hatte allerdings das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass dieser im Fall einer Firmenpleite nicht greift.