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Verfassungsgericht stärkt Sorgerecht für unverheiratete Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Dienstag 3. August 2010

Es geht voran, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Vorrang unverheirateter Mütter beim Sorgerecht gekippt. Mit der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung können Mütter ohne Trauschein das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame Kind nicht mehr generell verweigern.

Ab sofort müssen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht. Die Verfassungshüter setzten damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um. Es hatte gerügt, dass das deutsche Kindschaftsrecht ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge.

Dem Straßburger Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte mit Blick auf das Straßburger Urteil erst vor wenigen Tagen eine Gesetzesänderung zugunsten lediger Väter angekündigt.

Quelle

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5 Kommentare zu “Verfassungsgericht stärkt Sorgerecht für unverheiratete Väter”

  1. Nics Bloghaus II sagt:

    Väter und Kinder…

    Es ist selten, dass ich hier im Blog Privates kund gebe. Aber heute möchte ich darüber reden, dass mich das Urteil aus Karlsruhe sehr befriedigt. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe verwarf am Dienstag in einem Urteil die bisherige automatisc…

  2. Christoph sagt:

    Ein richtiger Schritt in die Richtung für Väter und Kinder.
    Gutes Urteil!

  3. andy99000 sagt:

    So jetzt steht es fest. 1 BvR 420/09 Es ist Menschenrechtsverletzend und Verfassungswidrig den Vater eines Kindes von der Sorge auszuschließen. Die Übergangsregelung bis zum Gesetzesentwurf ist auch gleich mit beschlossen. Alle bisher nicht sorgeberechtigten, nichtverheirateten Väter können nun bei den Familiengerichten Anträge auf gemeinsames Sorgerecht stellen. Das Verfassungsgericht hat ebenfalls noch eine Entscheidungsvorgabe mitgegeben. Es ist das Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter zu erteilen, wenn es dem Wohl des Kindes entspricht. Außer Frage, ein Kind braucht beide Eltern und dies entspricht in 99% aller Fälle dem Wohl des Kindes. Dort wo vergewaltigt worden ist, Väter Alkoholiker oder Drogenabhängig sind, gilt dies natürlich nicht.

    Also wir 99% aller Männer die bisher diskriminiert wurden gehen jetzt zu den Amtsgerichten und kümmern uns jetzt um unsere Kinder wie es sich gehört. Oder wer will jetzt noch warten bis der Gesetzentwurf im Herbst und der Beschluss Frühjahr 2011 kommt? Am Ende einigen die sich nur auf die Antragslösung und nicht wie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gefordert auf die automatische Lösung, was so sicher wie das Amen in der Kirche wieder wegen Diskriminierung vom EGH verurteilt werden wird. Dann müssten wir Diskriminierten erstmal sowieso zum Amtsgericht.
    Wer dann allerdings erst kommt stellt sich in der Schlange hinten dran, denn alle Papis die jetzt beantragen stehen auf der Liste ganz oben. Wer zu erst kommt malt zuerst.

    ERSTER !!!!
    Kinder wir kommen !!!

  4. Bernhard Schiessl sagt:

    Als unehelicher Vater einer bezaubernden Tochter der wie tausende Andere in Deutschland sein Kind liebt, sich um sein Kind kümmert und Einfluß auf dessen Entwicklung nehmen möchte habe ich mit Bekanntwerden des Urteils einen LUFTSPRUNG gemacht. Die alten Zeiten sind vorbei wo wir Väter außer finaziellen Verpflichtungen lediglich dem Gutdünken der Mütter ausgesetzt waren, welche so wie in meinem Fall nicht zu selten den Zugang zu den Kinder verweigern, weil es ihnen in erster Linie nicht um das Wohl des Kindes geht sondern vielmehr um ein Machtspiel zum Einen und andererseits sich in ihrer freien Entfaltung nach der Trennung beschnitten fühlen. Als Folge dieser Gesetzesänderung geht nun im Sinne der Gleichstellung der Väter zwangsweise auch eine Änderung des sogenannten Umgangsrechts hervor. Kein Familienrichter/in wird sich bei der ärmlichen “Alle-2-Wochen-Regelung” mehr auf das Wohl des Kindes berufen können, wenn Väter MEHR UMGANG fordern. Leider begreifen die meisten Mütter den Schmerz der Väter nicht, die (mit Glück) wöchtentlich und sonst getreu dem Deutschen Standard zweiwöchtenlich ihre Kinder entwachsen sehen und um wirklich Bindung aufzubauen viel zu wenig Zeit mit ihnen verbringen.
    Die Zeiten werden sich ändern!
    Ich rate allen Vätern bevor unsere Familienministerin eventuell wieder den Zugang zum Sorgerecht erschwert oder einengt SOFORT Antrag beim Familiengericht zu stellen. Und so schließe ich mich von Herzen bei Andy99000 an:
    Kinder wir kommen!!!
    Bernhard Schiessl

  5. RA Thomas Eschle sagt:

    Meine Kanzlei führt in der Region Stuttgart insbesondere Sorgerecht- und Umgangsrechtsverfahren durch. Das Urteil ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die volle Gleichsetzung
    ist jedoch in der Praxis ausgeblieben. Dennoch sind die Väterrechte deutlich gestärkt worden.

    RA Thomas Eschle
    Rennstr. 2
    70499 Stuttgart
    Tel : 0711-2482446
    http://www.rechtsanwalt-eschle.de
    http://jugendamt-stuttgart.blogspot.com

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