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‚Gemeinsame Sorge statt Müttermonopol’

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 1. August 2010

Heribert Prantl, Jurist und Journalist und Leiter des Ressorts Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung, fordert eine “gemeinsame Sorge statt Müttermonopol”.

‚… Das höchste deutsche Gericht hat aber dem Elterngrundrecht ein ungeschriebenes Kindergrundrecht an die Seite gestellt.

Das ist nun beim Sorgerecht für nichteheliche Kinder zu bedenken. Kinder, eheliche und nichteheliche Kinder, haben Rechte – auch gegenüber ihren Eltern, auch dann, wenn sie nicht verheiratet sind. Kinder haben ein Recht auf Mama und Papa. Auch das folgt aus dem Kindergrundrecht: Das höchste Gericht gibt den Interessen und Bedürfnissen der Kinder, also dem Kindeswohl, sogar Vorrang vor den Interessen der Eltern – und daraus muss nun, beim Sorgerecht für nichteheliche Kinder, endlich die Konsequenz gezogen werden.

Noch einmal: Kinder haben ein Recht auf Mama und Papa, und zwar nicht nur die ehelichen Kinder, sondern auch die nichtehelichen. Der Gesetzgeber muss den Eltern klar machen, dass ihr Kind ein Recht darauf hat, dass sie gegebenenfalls ihre Streitigkeiten zurückstellen, und dass sie sich gemeinsam um das Kind kümmern.

Bisher ist es in Deutschland so, dass der nichteheliche Vater nur dann das Sorgerecht ausüben darf, wenn die Mutter einverstanden ist – und auch dann nur zusammen mit der Mutter. Das muss nun geändert werden, auch auf Druck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Nun ist es zwar nicht gerade die Regel, dass die Zahlväter sich danach drängen, sich intensiv um die Kinder zu kümmern: Eine Mehrheit der nichtehelichen Väter (bis zu 80 Prozent) macht schon bei der Zahlung des Unterhalts Sperenzchen. Es gibt aber eine liebende Minderheit von nichtehelichen Vätern, die nicht nur pünktlich zahlen, sondern sich auch um ihr Kind kümmern wollen – derzeit aber absolut kein Recht dazu haben, wenn die Mutter nicht will.

Hier kommt nun das geplante neue, von der Bundesjustizministerin angekündigte Recht: An die Stelle des bisherigen Müttermonopols soll nun richtigerweise die gemeinsame Sorge von Mutter und Vater als gesetzlicher Regelfall treten. Über die Details wird man noch intensiv nachdenken müssen. Kinder sind kein Faustpfand in der Hand von Mutter und Vater – das wird die Maxime für das neue Sorgerecht sein müssen.’

Quelle

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