Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. August 2010
Knapp 5 % aller Elternteile, die im Juli Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, sind Männer. Der höchste Männeranteil findet sich dabei mit rund 23,7 % in der Berufsgruppe der Selbstständigen, wie aus einer aktuellen Statistik des Familienministeriums hervorgeht. Gemessen an den Kindergeldbeziehern im jeweiligen Bundesland sind in Wien mit 9,3 % die meisten Väter in Karenz.
Insgesamt gab es im Juli exakt 149.041 Kindergeldbezieher, 7.330 davon, also rund 4,9 %, waren Männer. Die längste der insgesamt fünf Varianten des Kindergeldes, 30+6 Monate (436 Euro/Monat, jeweils bei Beteiligung beider Partner), war im Juli mit rund 106.300 Beziehern mit Abstand am beliebtesten – nur knapp 4.500 oder 4,2 % davon waren allerdings Männer.
Die Hoffnung auf einen höheren Männeranteil liegt in den erst kürzlich eingeführten Kurzvarianten. Die Variante 12+2 (1.000 Euro) hat laut der Statistik einen Männeranteil von 6,8 %, beim einkommensabhängigen Kindergeld (maximal 12+2 Monate, 80 % des letzten Nettoeinkommens, höchstens 2.000 Euro), das rund 4.500 Bezieher aufwies, war die Väterbeteiligung mit 4,1 % geringer.
Familienstaatssekretärin Marek will bei den neuen Varianten mittelfristig eine Väterbeteiligung von 20 % erreichen. Sie zeigte sich optimistisch, dass man dieses Ziel nach dem Vollausbau – also dem ersten „Durchgang“ von 14 Monaten – auch erreichen werde. Väter würden nämlich tendenziell die ihnen zustehenden Monate erst gegen Ende des Kindergeldbezuges in Anspruch nehmen und somit noch nicht in der aktuellen Statistik erscheinen.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. August 2010
Wie fühlt es sich an, Vater zu werden – was macht es aus, Vater zu sein? Und welchen Einfluss hat das Vatersein auf die verschiedenen Bereiche im täglichen Leben? Diesen Fragen sind einige Väter nachgegangen. Sechs Briefe sind daraus entstanden – Väterbriefe.
Väter sind wichtige Bezugspersonen für die Kinder. Weil Väter für Kinder wichtig sind, gibt es den pro juventute Väterbrief. Die Väter haben sich über die Bedeutung des Vaterseins ausgetauscht, alle Gedanken gebündelt und schließlich in den folgenden Texten festgehalten, warum es sich mehrfach auszahlt, Vater zu sein.
Entstanden sind sechs Texte, die aufzeigen, was Väter berührt, beschäftigt, herausfordert und qualifiziert. Die positiven Seiten des Vaterseins werden besonders dann erlebt, wenn Väter diese Lebensrolle auch aktiv wahrnehmen.
Die 6 Väterbriefe
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. August 2010
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, bezogen bundesweit 21% aller Väter eines im Jahr 2008 geborenen Kindes Elterngeld. Dabei gab es große regionale Unterschiede. Die höchsten Väterbeteiligungen hatten mit jeweils rund 27% Bayern, Berlin und Sachsen, die niedrigste das Saarland mit etwa 12%.
Bei einer tieferen regionalen Betrachtung ist besonders die hohe flächendeckende Väterbeteiligung in Bayern auffällig. In 75 der 96 bayerischen Kreise lag der Anteil der Väter, die Elterngeld bezogen, bei mindestens 25%. Zum Vergleich: deutschlandweit erreichten 112 der insgesamt 412 Kreise einen solch hohen Wert. Die Kreise mit der höchsten Väterbeteiligung lagen jedoch nicht in Bayern: dies waren die thüringische Stadt Jena (43%), gefolgt von der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam (39%). Die Kreise mit der geringsten Inanspruchnahme des Elterngeldes von Vätern waren mit jeweils 9% die Stadt Gelsenkirchen und der Landkreis Olpe (beide Nordrhein-Westfalen) sowie der niedersächsische Landkreis Nienburg/Weser mit 8%.
Die Höhe des Elterngeldes ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abhängig vom bisherigen Verdienst der Mütter beziehungsweise Väter. Es beträgt grundsätzlich 67% des wegfallenden monatlichen durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes; mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Der Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro wird auch gezahlt, wenn vor der Geburt des Kindes kein Einkommen erzielt wurde. Der durchschnittliche Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, lag im ersten Bezugsmonat bundesweit bei 1.131 Euro. Er war damit rund ein Drittel höher als der vergleichbare Anspruch von Müttern (844 Euro).
Bei der durchschnittlichen Höhe des Elterngeldanspruchs erwerbstätiger Väter und Mütter gab es deutliche regionale Unterschiede. Weiterlesen »
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. August 2010
Es geht voran, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Vorrang unverheirateter Mütter beim Sorgerecht gekippt. Mit der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung können Mütter ohne Trauschein das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame Kind nicht mehr generell verweigern.
Ab sofort müssen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht. Die Verfassungshüter setzten damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um. Es hatte gerügt, dass das deutsche Kindschaftsrecht ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge.
Dem Straßburger Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte mit Blick auf das Straßburger Urteil erst vor wenigen Tagen eine Gesetzesänderung zugunsten lediger Väter angekündigt.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. August 2010
Im April, Mai und Juni 2010 stellte vaeter-nrw.de unter „Ihre Meinung“ seinen Nutzern jeweils eine Frage zum Themenbereich „Väter in Unternehmen“. Organisationsberater und Väterexperte Hans-Georg Nelles aus Köln kommentiert die Ergebnisse.
„Fällt es Ihnen als Vater in Ihrem Unternehmen leicht, Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu nutzen?“ So lautete im April 2010 die erste vaeter-nrw.de-Frage aus den Themenblocks „Väter in Unternehmen“. 36,3 Prozent der Umfrageteilnehmer beantworteten die Frage mit „ja“ (22,7 %) und „eher ja“ (13,6 %). Fast zwei Drittel (63,7 %) votierten dagegen mit „eher nein“ (18,2 %) und „nein“ (45,5 %).
Väterfreundlichkeit muss von Unternehmenskultur getragen sein
Hans-Georg Nelles, der als Organisationsberater Betriebe rund um eine väterfreundliche Unternehmensführung berät, überrascht dieses Ergebnis nicht. „Das deckt sich mit meinen Erfahrungen. Selbst wenn es in Unternehmen Angebote gibt, die sich ganz explizit auch an Väter wenden, fällt es ihnen oft schwer, sie auch in Anspruch zu nehmen.“
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schlössen daraus oft fälschlich, es gäbe keinen Bedarf. Dabei übersehen sie, dass Angebote nur dann funktionieren, wenn sie von der Unternehmenskultur getragen sind. „In vielen Unternehmen existiert eine Kultur mit unausgesprochenen Regeln, die den Vätern suggeriert, dass sie sich ins Abseits katapultieren, wenn sie Angebote – allen voran solche zur Arbeitszeitreduzierung oder der Einrichtung eines Heim-Büros – nutzen.“ Weiterlesen »
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 2. August 2010
Kinder, die in einer Familie mit einem engagierten Vater aufwachsen, sind selbstbewusster, weniger aggressiv und können fairer streiten. Das haben Kindergartenstudien gezeigt. Über die Gründe dafür spekulieren die Forscher noch.
Obwohl sich in den letzen Jahren schon so einiges zum Besseren verändert hat bei der Einbindung der Väter in die Erziehung, kann es gar nicht genug sein, sagt die Regensburger Entwicklungspsychologin und Bindungsforscherin Karin Grossmann.
Denn kooperative und sich ins Familienleben aktiv einbringende Väter haben einen sehr positiven Einfluss auf das Verhalten von Kindern im Kindergarten. Das haben Studien von Gerhard Suess, einem ehemaligen Mitarbeiter Karin Grossmanns, an fünfjährigen Mädchen und Jungen gezeigt. „Weniger aggressiv, beliebter bei anderen“
Karin Grossmann sagt zu der Studie: „Erzieherinnen haben ein Kind, das von einem sehr kooperativen Vater in den ersten drei Jahren miterzogen wurde, als weniger aggressiv, weniger verhaltensauffällig und auch beliebter bei den anderen Kindern geschildert.“ …
„Sie können Streit beenden. Sie können sich streiten, sie können sich herumschlagen, sie können sich Sachen wegnehmen, aber der Streit kann beendet werden. Und nicht, dass man dann hinterher dem hinterhältig noch mal eins auswischt oder den bei der Kindergärtnerin verpetzt. Ja, man hat Konflikte, aber die kann man austragen“, so Grossmann. Kinder fühlen sich durch Vater sicher. …
Der positive Einfluss von kooperativen Vätern zeigt sich auch noch in späteren Jahren bei der Stabilität von Freundschaften, die auch Krach aushalten, sagt Grossmann.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 1. August 2010
Heribert Prantl, Jurist und Journalist und Leiter des Ressorts Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung, fordert eine „gemeinsame Sorge statt Müttermonopol“.
‚… Das höchste deutsche Gericht hat aber dem Elterngrundrecht ein ungeschriebenes Kindergrundrecht an die Seite gestellt.
Das ist nun beim Sorgerecht für nichteheliche Kinder zu bedenken. Kinder, eheliche und nichteheliche Kinder, haben Rechte – auch gegenüber ihren Eltern, auch dann, wenn sie nicht verheiratet sind. Kinder haben ein Recht auf Mama und Papa. Auch das folgt aus dem Kindergrundrecht: Das höchste Gericht gibt den Interessen und Bedürfnissen der Kinder, also dem Kindeswohl, sogar Vorrang vor den Interessen der Eltern – und daraus muss nun, beim Sorgerecht für nichteheliche Kinder, endlich die Konsequenz gezogen werden.
Noch einmal: Kinder haben ein Recht auf Mama und Papa, und zwar nicht nur die ehelichen Kinder, sondern auch die nichtehelichen. Der Gesetzgeber muss den Eltern klar machen, dass ihr Kind ein Recht darauf hat, dass sie gegebenenfalls ihre Streitigkeiten zurückstellen, und dass sie sich gemeinsam um das Kind kümmern.
Bisher ist es in Deutschland so, dass der nichteheliche Vater nur dann das Sorgerecht ausüben darf, wenn die Mutter einverstanden ist – und auch dann nur zusammen mit der Mutter. Das muss nun geändert werden, auch auf Druck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Nun ist es zwar nicht gerade die Regel, dass die Zahlväter sich danach drängen, sich intensiv um die Kinder zu kümmern: Eine Mehrheit der nichtehelichen Väter (bis zu 80 Prozent) macht schon bei der Zahlung des Unterhalts Sperenzchen. Es gibt aber eine liebende Minderheit von nichtehelichen Vätern, die nicht nur pünktlich zahlen, sondern sich auch um ihr Kind kümmern wollen – derzeit aber absolut kein Recht dazu haben, wenn die Mutter nicht will.
Hier kommt nun das geplante neue, von der Bundesjustizministerin angekündigte Recht: An die Stelle des bisherigen Müttermonopols soll nun richtigerweise die gemeinsame Sorge von Mutter und Vater als gesetzlicher Regelfall treten. Über die Details wird man noch intensiv nachdenken müssen. Kinder sind kein Faustpfand in der Hand von Mutter und Vater – das wird die Maxime für das neue Sorgerecht sein müssen.’
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