Gleiche Rechte, gleiche Pflichten
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. August 2010
Im taz Interview schlägt Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV den Grundsatz „Gleiche Rechte, gleiche Pflichten“ für die Regelung des Sorgerechts vor. Und erwartet vom Gesetzgeber, dass er entsprechende Regelungen für Väter formuliert. Konsequenterweise zu Ende gedacht bedeutet dies, dass gesetzlich geregelt wird, das Väter und Mütter sich nicht nur die Erziehung und häusliche Pflege partnerschaftlich aufteilen sondern auch die Verantwortung für das Familieneinkommen.
Dieser Teil der Verantwortung wird momentan den Männern zugeschoben. Von gleichen Pflichten ist also keine Rede und das die Rechte ungleich verteilt sind wird gewollt:
‚ … Warum sollten Mütter mehr Rechte an ihrem Kind haben als die Väter?
Die Väter können natürlich die gleichen Rechte haben, dann müssen sie aber auch die gleichen Pflichten übernehmen. Sorgerecht und Sorgepflicht müsste eigentlich ein Synonym sein, aber das ist es nach unserem Gesetz nicht. Die Betreuung und Sorge für das Kind liegt nach wie vor bei den Müttern, die Väter gehen am Wochenenden mit den Kindern in den Zoo, weil sie gesetzlich nicht zu mehr verpflichtet sind. So etwas ist kontraproduktiv und hat mit Gleichberechtigung überhaupt nichts zu tun. Dazu kommt: die höchste Gewalt-Rate liegt innerhalb der Familien! Wo steht in dieser Frage eigentlich das Wohl des Kindes? Es heißt immer, der oberste Maßstab sei das Kindeswohl, aber im deutschen Gesetz, das in dieser Frage praktisch ein Elternrecht ist, kommen die Kinder nur am Rande vor. Es sind die Eltern, die miteinander kommunizieren müssen.
Wenn die es aber nicht schaffen, miteinander zu reden, warum sollten sie dann ein gemeinsames Sorgerecht haben? Was müsste sich Ihrer Ansicht nach verändern?
Man müsste das Sorgerecht und die Sorgepflicht gesetzlich zusammenbringen, wer Rechte will, muss auch Pflichten übernehmen. Das wäre auch im Hinblick auf Unterhaltsrechte wichtig. So ein Gerichtsverfahren, wie es die Väter jetzt anstreben können, ist nicht leicht zu händeln, das setzt Mutter und Kind oft unter einen Wahnsinns-Stress.
Zur Sorge oder Liebe kann ich ja niemanden gesetzlich verpflichten.
Natürlich kann man Liebe nicht einklagen, aber man kann schon dafür sorgen, dass man sich die Lasten der Erziehung, die Verantwortung besser teilt. Im Moment wird aber einfach eine Rechtsposition gestärkt, das ist mir zu wenig. …’
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