Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. Januar 2011
Ole Schröder, Staatssekretär im Bundesinnenministerium wird Vater. Das hätte nicht auf der Titelseite der Bildzeitung gestanden, wenn nicht seine Frau … Kristina Schröder zum ersten Mal Mutter wird. Die 33jährige Politikerin ist überzeugt, Kind und Karriere gut vereinbaren zu können. Sie ist die erste Bundesministerin, die ein Kind bekommt.
Seit Kristina Schröder zur Familienministerin berufen worden ist, hatte sie vor allem ein Problem mit ihrer Vorgängerin Ursula von der Leyen, die der jungen Newcomerin das Feld der Familienpolitik nicht wirklich überlassen wollte. Mit ihrem Image als Supermutti von sieben Kindern erschien die Arbeitsministerin weiter als die Ideale Fachfrau für alle Fragen von Frauen und Kindern, Familien und Beruf.
Doch nun ist Kristina Schröder schwanger und kann vorleben, wie sich Beruf und Familie auch in solch einer Spitzenposition vereinbaren lassen, und das gleiche gilt für ihren Mann Ole Schröder, der als Staatssekretär ebenfalls einen Job ohne besonders überschaubare Arbeitszeiten hat.
„Wir werden dann vor den gleichen Herausforderungen stehen wie viele andere Paare in Deutschland, bei denen beide beruflich sehr gefordert sind“, hat Kristina Schröder zu ihrer künftigen Rolle gesagt. „Aber wir sind zuversichtlich, dass wir das auch mit Unterstützung unserer Familie hinbekommen.“ Wie genau das aussehen soll, ob die Schröders Elternzeit nehmen und wenn ja, wie viel, darüber wollten sie sich noch nicht äußern. Das sei Privatsache, ließ Kristina Schröder ihr Ministerium mitteilen.
Privatsache ja, wir wollen keine Fotos, aber dass sie und ihr Partner eine Vorbildfunktion haben und es auch um Glaubwürdigkeit geht, dass kann sie nicht bestreiten, da werden viele ganz genau hinschauen.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. Januar 2011
Der stellvertretende Direktor am Institut für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie des Universitätsklinikums Düsseldorf, Matthias Franz, hat Bundesfamilienministerin Schröder vorgeworfen, sich zu wenig für Alleinerziehende einzusetzen.
Das verdeutlichte er bei einem Vortrag, den er am 14. Januar in Augsburg zum Thema „Generation Vaterlos“ hielt. Dabei warf er die Frage auf, „wo das nationale Aufgebot zur Stärkung der Jungen und der Alleinerziehenden in Deutschland bleibt, das die Ministerin versprochen hat“.
Zudem prognostiziert der Wissenschaftler eine dramatische gesellschaftspolitische Entwicklung für Deutschland. „Wenn wir die Alleinerziehenden weiterhin alleine lassen, werden wir den Preis dafür zahlen“, betonte Franz. So lebe aktuell ein Fünftel aller Kinder nur mit einem Elternteil zusammen – in 90 % der Fälle mit der Mutter.
Das Dilemma: Laut Franz sind die fehlenden Väter- und männliche Identifikationsfiguren sowie die Einsamkeit und Armut der alleinerziehenden Mütter entscheidende Faktoren, die zu Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern führen. Im Gegenzug sei es nach wie vor für Väter – vor allem für unverheiratete – schwer, sich beim Sorgerecht durchzusetzen.
„Es ist fatal, auf diese Weise an einem gesellschaftspolitischen Problem vorbeizuschauen und uns als Reaktion auf die kindlichen Verzweiflungsrufe nichts anderes einfällt, als Ritalin zu verschreiben“, beklagte der Psychologe. Bei Kindern von Alleinerziehenden werde mehr als doppelt so häufig das Aufmerksamkeits-Hyperaktivitäts-Defizit-Syndrom (ADHS) diagnostiziert.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. Januar 2011
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat im Auftrag des Bundesrates eine Botschaft zur Revision des Zivilgesetzbuches erarbeitet, nach der die gemeinsame elterliche Sorge in Zukunft zur Regel werden soll, und zwar unabhängig vom Zivilstand der Eltern des Kindes.
Nach heute geltendem Recht haben nur verheiratete Eltern eines Kindes die gemeinsame Sorge auszuüben. Bei einer Trennung oder Scheidung der Eltern kann das Gericht die elterliche Sorge einem Elternteil allein zuteilen. Sind die Eltern eines Kindes dagegen nicht verheiratet, steht die elterliche Sorge nach bestehendem Recht der Mutter zu.
Die Revision zielt daher zum einen darauf, die rechtliche oder faktische Benachteiligung lediger oder geschiedener Väter zu beseitigen. Zum andern steht die Überprüfung des Unterhaltsrechtes auf der Agenda der Revision. Denn nach heute geltendem Recht werden die Unterhaltsansprüche des Kindes und des geschiedenen Ehepartners so berechnet, dass dem Schuldner das Existenzminimum bleiben muss.
Reichen diese Unterhaltszahlungen nicht aus, hat der Unterhaltsberechtigte, meist die allein erziehende Mutter, den Fehlbetrag aufzubringen. Das Bundesgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, für diese unbefriedigende Situation eine Lösung zu finden.
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