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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Montag 26. März 2012

Einer aktuellen Studie, die des RWI Institut im Auftrag der Bertelsmann Stiftung angefertigt hat zufolge, verdienen LeiharbeitnehmerInnen einen Lohn, der bis zu 50 Prozent unter dem Niveau der festangestellten Beschäftigten liegt. Damit ist diese Differenz doppelt so hoch wie die, die am vergangenen Freitag im Rahmen des Equal Pay Days angeprangert wurde, die 23 Prozent Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen von Männern und Frauen.

Dort weist eine aktuelle Berechnung des statistischen Bundesamts für die alten Bundesländer 25 und die neuen 6 Prozent Verdienstunterschied im Durchschnitt aus. Als wichtigste messbare Gründe für diesen unbereinigten Gender Pay Gap bezeichnet destatis ‚die unterschiedliche Berufs- und Branchenwahl von Frauen und Männern sowie ungleich verteilte Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Führung und Qualifikation. Arbeitnehmerinnen gehen eher Tätigkeiten nach, die mit tendenziell geringeren Verdienstmöglichkeiten und Anforderungen verbunden sind. Hinzu kommen weitere Faktoren wie zum Beispiel ein niedrigeres Dienstalter und ein geringerer Beschäftigungsumfang.

Durch diese verhaltensabhängigen und subjektiv beeinflussbaren Faktoren können rund zwei Drittel des Unterschieds in den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten erklärt werden. Das verbleibende Drittel des Verdienstunterschieds entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von durchschnittlich 8 Prozent.

Als wesentlicher Hinderungsgrund für die auch von Männern und Vätern gewünschte gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit und eine umfänglichere Inanspruchnahme der Partnermonate wird immer wieder der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern genannt.

Die Ursachen für eine ungleiche Bezahlung müssen beseitigt, Frauen und Männer dürfen in ihrer Berufswahl nicht länger durch traditionelle Muster und Verdienstmöglichkeiten eingeschränkt werden und im Leiharbeitsverhältnis stehende Beschäftigte durch Mindestlöhne und Angleichung der Bezahlung an regulär Beschäftigungsverhältnissen stehenden geschützt werden.

Erstaunlich finde ich übrigens, dass der signifikant niedrigere Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen in den neuen Bundesländern im Diskurs zur Ursachenanalyse so gut wie keine Rolle spielt.

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