Neue Elterngeldregelungen in Kraft getreten
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Montag 26. Januar 2009
Die meisten Eltern sind mit dem Elterngeld zufrieden. Dies belegt der Elterngeldbericht, der von der Bundesregierung im vergangenen Herbst vorgestellt wurde. Um Eltern in Zukunft eine noch flexiblere Planung ihrer Elternzeit zu ermöglichen, ist am vergangenen Samstag das angepasste Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft getreten.
Die Gesetzesänderungen sehen unter anderem vor, dass die Bezugsdauer des Elterngeldes einmalig ohne Begründung geändert werden kann. Zudem erhalten auch Großeltern Anspruch auf Elternzeit, wenn ihre Kinder minderjährig oder während der Schulzeit oder Ausbildung ein Kind bekommen haben. Sie können dann eine „Großelternzeit“ beantragen, während der Staat das Geld weiterhin an die Eltern auszahlt.
Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen gilt zudem eine einheitliche Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei Monaten. Jeder Elternteil, der sich dann um die Kinderbetreuung kümmert, muss also mindestens zwei Monate aus dem Job aussteigen. Mütter erfüllen diese Bedingung in der Regel schon durch den Mutterschutz, so dass es den Vätern freistand, beispielsweise nur einen Monat in Elternzeit zu gehen. Mit der Änderung wird eine intensivere Bindung auch des zweiten Elternteils zum Kind unterstützt.
Vätern wird insbesondere gegenüber Dritten die Entscheidung erleichtert, sich mehr Zeit für ihr Kind zu nehmen. Weiterhin werden viele junge Männer, die Wehr- oder Zivildienst leisten oder geleistet haben, bei der Einkommensermittlung besser berücksichtigt.