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Archiv für Januar 26th, 2009

Nur wenige Männer arbeiten in der Kinderbetreuung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. Januar 2009

Der Anteil von Männern unter den Beschäftigten in Kindertagesstätten und Grundschulen ist gering. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit. Demnach seien im März 2007 beispielsweise in Tageseinrichtungen nur 3 % der Beschäftigten Männer gewesen. Der Bundesregierung ist bewusst, dass Männer im pädagogischen Arbeitsfeld der Kindertageseinrichtungen nur sehr langsam Fuß fassen.

Ein Grund dafür sei, dass die Aufgabe der Kinderbetreuung traditionell als weibliches Berufsbild gelte. Schuld seien aber auch die “wenig attraktiven Arbeitsbedingungen”. So seien unzureichende Bezahlung und fehlende Karrieremöglichkeit typisch für diesen Berufszweig.

Unterschiede hinsichtlich des Männeranteils macht die Bundesregierung in verschiedenen Altersgruppen aus. So liege der Männeranteil bei den unter 25-jährigen pädagogisch Arbeitenden deutlich höher. Dies sei allerdings auf die zahlreichen Praktikanten und die jungen Männer im Freiwilligen Sozialen Jahr zurückzuführen.

Die Bedeutung des Themas, ‚Männer in KiTas’ ist schon im März 2007 bei der ersten bundesweiten Tagung zu diesem Thema in Dresden deutlich geworden. Im Interview mit dem Stern äußerte Holger Brandes, einer der Initiatoren, seinerzeit:

Viele Kinder wachsen ohne wirkliche “männliche” Betreuung auf, entweder weil der Vater sehr viel arbeitet oder die Mutter sogar alleinerziehend ist. Was für Folgen hat das für die kindliche Entwicklung?

Untersuchungen zeigen, dass Kinder die optimalen Entwicklungsmöglichkeiten haben, wenn sie von Mann und Frau erzogen werden. Alleinerziehende Mütter können manchmal den Part des Vaters ganz gut übernehmen, aber es ist eine Herausforderung und manchmal auch Belastung, der nicht alle gewachsen sind. Hinzu kommt, dass vaterlose Kinder keinen lebendigen Umgang mit männlichen Personen lernen und mit diesem Defizit sind wiederum manche Kinder überfordert. Sie müssen sich dann – etwa über Medien – einen Vater vorstellen. Aber der hat manchmal wenig mit der Realität zu tun. Besonders die Jungen lernen dann auch zu wenig, mit ihrer Grobmotorik und ihren Aggressionen umzugehen.’

Quelle

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Neue Elterngeldregelungen in Kraft getreten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. Januar 2009

Die meisten Eltern sind mit dem Elterngeld zufrieden. Dies belegt der Elterngeldbericht, der von der Bundesregierung im vergangenen Herbst vorgestellt wurde. Um Eltern in Zukunft eine noch flexiblere Planung ihrer Elternzeit zu ermöglichen, ist am vergangenen Samstag das angepasste Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft getreten.

Die Gesetzesänderungen sehen unter anderem vor, dass die Bezugsdauer des Elterngeldes einmalig ohne Begründung geändert werden kann. Zudem erhalten auch Großeltern Anspruch auf Elternzeit, wenn ihre Kinder minderjährig oder während der Schulzeit oder Ausbildung ein Kind bekommen haben. Sie können dann eine “Großelternzeit” beantragen, während der Staat das Geld weiterhin an die Eltern auszahlt.

Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen gilt zudem eine einheitliche Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei Monaten. Jeder Elternteil, der sich dann um die Kinderbetreuung kümmert, muss also mindestens zwei Monate aus dem Job aussteigen. Mütter erfüllen diese Bedingung in der Regel schon durch den Mutterschutz, so dass es den Vätern freistand, beispielsweise nur einen Monat in Elternzeit zu gehen. Mit der Änderung wird eine intensivere Bindung auch des zweiten Elternteils zum Kind unterstützt.

Vätern wird insbesondere gegenüber Dritten die Entscheidung erleichtert, sich mehr Zeit für ihr Kind zu nehmen. Weiterhin werden viele junge Männer, die Wehr- oder Zivildienst leisten oder geleistet haben, bei der Einkommensermittlung besser berücksichtigt.

Quelle

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