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Wer eine menschliche Gesellschaft will, darf Väter nicht ausgrenzen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Montag 27. September 2010

‚Väter sollen Antrag stellen’, titelt heute die Frankfurter Rundschau in einem Beitrag über den Stand der politischen Diskussion der Neuregelung des Sorgerechts für ledige Väter. Diese ist lange überfällig, nach den Urteilen der EGMR vom Dezember 2009 und des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 zwingend geboten.

Zur Diskussion stehen grundsätzlich zwei Varianten: Eine Antragslösung, Väter müssen, wenn die Mutter die gemeinsame Sorge ablehnt, einen Antrag beim Familiengericht stellen und die Widerspruchslösung, Väter erhalten nach Anerkennung der Vaterschaft das Sorgerecht, die Mutter allerdings die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen.

Mich verwundert schon die Eintracht zwischen konservativen Familienpolitikerinnen wie der CSU-Bundestagsabgeordneten Dorothee Bär und dem Verband allein erziehender Mütter, die mögliche Konflikte bei Alltagssituationen wie ‚Auf welche Schule soll das Kind gehen? Darf es mit dem Sportverein auf eine Freizeit? Und soll mit dem Geldgeschenk von Oma sein erstes Konto eröffnet werden?’ als Gründe für den Ausschluss der Väter von der gemeinsamen Sorge von Anfang an begründen und das Kindeswohl im Schilde führen.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil im Juli ausgeführt, ‚dass, die dem geltenden Recht zugrunde liegende Annahme des Gesetzgebers, dass die Zustimmungsverweigerung von Müttern in aller Regel auf einem sich nachteilig auf das Kind auswirkenden elterlichen Konflikt basiert und von Gründen getragen ist, die nicht Eigeninteressen der Mutter verfolgen, sondern der Wahrung des Kindeswohls dienen, sich nicht bestätigt hat.’

Und einige Absätze später: ‚die bisher vorliegenden Ergebnisse der Befragungen von Müttern lassen erkennen, dass neben Kindeswohlerwägungen häufig auch persönliche Wünsche der Mütter zu deren Ablehnung einer gemeinsamen Sorge mit dem Vater des Kindes führen’, und das gemeinsame Sorgerecht auch von einer erheblichen Anzahl von Müttern verweigert wird, die mit dem Vater des Kindes in gemeinsamen Haushalt leben.

Meiner Auffassung nach geht es aber um mehr als ‚Bequemlichkeitserwägungen’, nämlich um den Grundsatz und ein klares politisches Signal, dass Väter von Anfang an in die Verantwortung für ihre Kinder einbezogen werden. Einer Verantwortung, die über die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt hinausgeht. Geteilte Sorge bedeutet partnerschaftliche Verantwortung für monetäre Belange und Fürsorge für die gemeinsamen Kinder.

Die Gleichung, 100% Unterhalt und 49% Umgang = 1 Antragsrecht darf nicht ausgehen. Sie wäre ein fatales Signal gerade an junge Männer und alle Väter, die jetzt noch ausgegrenzt werden.

Wer eine menschliche Gesellschaft will, darf Väter nicht ausgrenzen!

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3 Kommentare zu “Wer eine menschliche Gesellschaft will, darf Väter nicht ausgrenzen”

  1. Michael Stiefel sagt:

    Sehr richtig! Es geht um eine Grundsatzentscheidung, ob man Gleichstellung von Anfang an will und die Elternverantwortung beider Eltern fördern möchte. Dem wird weder Antrags- noch Widerspruchslösung gerecht, sondern nur ein „Gleichstellungsmodell mit Kindeswohlbestimmung“. http://tinyurl.com/gleichstellungsmodell

    Es ist schon merkwürdig. Da mokieren sich Koalitionspolitiker gerade über verfassungswidrige Hartz4-Gesetze von Rot-Grün und schicken sich vielleicht an ein Antragsverfahren zu installieren, dass millionenfachen Streit in jungen Familien produziert und eine neue verfassungswidrige Diskriminierung.

    Deshalb: Wer eine menschliche Gesellschaft will, nimmt beide Eltern in gleiche Verantwortung. Von Anfang an.

  2. Anonymous sagt:

    Dazu unten nur „mal eben“ ein sehr typisches Fallbeispiel von hunderttausenden in Deutschland.
    Das Gerede um „noch mehr Gleichstellung für Väter“ ist schlichtweg hanebüchen.
    Im Familienrecht haben ausschließlich Feministenverbände und Entelterungslobbyisten ein Gewicht.
    Väter oder gar Kinder sind lediglich Spielzeug oder Handelsware.
    Daran ändern auch ein paar Feigenblättchen, oder Kleinzirkusveranstaltungen ( Mannege ) überhaupt nichts.

    Ohne erheblichen Widerstand gegen die politisch und wirtschaftlich gesteuerte Antikinderbewegung in Deutschland
    wird sich nichts ändern.

    http://www.vaeter-fuer-gerechtigkeit.de/entsorgte-vaeter/202-fall-fiete-a-lee-lou.html

  3. F. Mahler sagt:

    http://www.vaeter-fuer-gerechtigkeit.de/entsorgte-vaeter/202-fall-fiete-a-lee-lou.html

    Hier nur ein sehr typisches Fallbeispiel von hunderttausenden in Deutschland.
    Das Gerede um „noch mehr Gleichstellung für Männer“ ist schlichtweg hanebüchen.
    Tatsächlich haben im Familienrecht ausschließlich die Interessen der Pseudo-Feministenverbände und Entelterungslobbies Gewicht.
    Einige Feigenblättchen, wie zB. die Kleinzirkusveranstaltung Mannege ändern daran überhaupt nichts.

    Ohne erheblichen und vor allem lauten Widerstand wird sich gegen die äußerst massiven, konzertieren Aktionen von Antikinderrechtsbewegung, Kinderklauindustrie und Familienspaltpolitik überhaupt nichts ausrichten lassen.

    Gruß……..F. Mahler

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