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Wer eine menschliche Gesellschaft will, darf Väter nicht ausgrenzen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. September 2010

‚Väter sollen Antrag stellen’, titelt heute die Frankfurter Rundschau in einem Beitrag über den Stand der politischen Diskussion der Neuregelung des Sorgerechts für ledige Väter. Diese ist lange überfällig, nach den Urteilen der EGMR vom Dezember 2009 und des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 zwingend geboten.

Zur Diskussion stehen grundsätzlich zwei Varianten: Eine Antragslösung, Väter müssen, wenn die Mutter die gemeinsame Sorge ablehnt, einen Antrag beim Familiengericht stellen und die Widerspruchslösung, Väter erhalten nach Anerkennung der Vaterschaft das Sorgerecht, die Mutter allerdings die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen.

Mich verwundert schon die Eintracht zwischen konservativen Familienpolitikerinnen wie der CSU-Bundestagsabgeordneten Dorothee Bär und dem Verband allein erziehender Mütter, die mögliche Konflikte bei Alltagssituationen wie ‚Auf welche Schule soll das Kind gehen? Darf es mit dem Sportverein auf eine Freizeit? Und soll mit dem Geldgeschenk von Oma sein erstes Konto eröffnet werden?’ als Gründe für den Ausschluss der Väter von der gemeinsamen Sorge von Anfang an begründen und das Kindeswohl im Schilde führen.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil im Juli ausgeführt, ‚dass, die dem geltenden Recht zugrunde liegende Annahme des Gesetzgebers, dass die Zustimmungsverweigerung von Müttern in aller Regel auf einem sich nachteilig auf das Kind auswirkenden elterlichen Konflikt basiert und von Gründen getragen ist, die nicht Eigeninteressen der Mutter verfolgen, sondern der Wahrung des Kindeswohls dienen, sich nicht bestätigt hat.’

Und einige Absätze später: Weiterlesen »

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