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Wenn Kinder nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Freitag 14. Februar 2014

„In Europa und Amerika gilt es heute als selbstverständlich, dass Kinder zu ihren leiblichen Eltern gehören und von diesen versorgt werden. Doch diese Sichtweise ist erst 150 Jahre alt“, erklärt die Bayreuther Sozialanthropologin Prof. Dr. Erdmute Alber. „Während meiner Forschungsaufenthalte hat sich deutlich gezeigt, dass die Familien- und Verwandtschaftsbeziehungen der westafrikanischen Baatombu von einer völlig anderen Tradition geprägt sind. Kinder leben hier über viele Jahre ganz selbstverständlich bei Pflegeeltern, ohne dass die leiblichen Eltern aufgrund von Krisensituationen genötigt wären, ihre Kinder in deren Obhut zu geben.

Die Begriffe ‚Soziale Elternschaft’ und ‚Kindspflegschaft’ sind – im Vergleich zu anderen Termini – noch am besten geeignet, diesen Sachverhalt zum Ausdruck zu bringen. Man muss dabei nur den Gedanken an medizinisch oder rechtlich begründete Ausnahmesituationen fernhalten und die soziale Elternschaft als eine anerkannte familiäre Praxis verstehen.“

Wenn bei den Baatombu ein Kind von dessen leiblichen Eltern in Pflege gegeben wird, wechselt in der Vorstellung aller Beteiligten die soziale Zugehörigkeit des Kindes. Es gehört nun zu einer erwachsenen Person, die in der Regel drei Kriterien erfüllt: Sie hat das gleiche Geschlecht wie das Kind; sie ist mit dem Kind und seinen Eltern verwandt; dabei ist sie in der verwandtschaftlichen Hierarchie den Eltern des Kindes übergeordnet.

Vor allem drei Gründe veranlassen die leiblichen Eltern zur räumlichen Trennung von ihren Kindern: Zunächst soll der generationenübergreifende Zusammenhalt innerhalb eines Familienverbandes gestärkt werden. Darüber hinaus ist bei den Baatombu die Vorstellung verbreitet, dass die soziale Elternschaft und die damit verbundene Distanz von der leiblichen Mutter den Reifungsprozess der Kinder fördern. Hinzu kommt die Auffassung, dass Kinder keinen angemessenen Respekt gegenüber den Hierarchien innerhalb des Familienverbandes entwickeln, wenn sie in einer zu engen Beziehung zu ihren leiblichen Eltern leben.

Der Beginn der Kindspflegschaft: ein neuer Lebensabschnitt

Die Kindspflegschaft beginnt in der Regel damit, dass Verwandte, welche die Kriterien für eine soziale Elternschaft erfüllen, ihr Interesse gegenüber den leiblichen Eltern bekunden. Es gilt als respektlos, wenn diese sich einer „Herausgabe“ ihres Kindes verweigern. Diese ungeschriebenen Normen lassen den Eltern wenig Spielraum, die Aufstiegschancen ihrer leiblichen Kinder durch die Auswahl von Pflegefamilien zu beeinflussen. Dennoch gelingt ihnen dies oftmals auf verdeckte Weise durch das frühzeitige Knüpfen geeigneter Kontakte. Wie Erdmute Alber zeigt, hat der Wechsel eines Kindes in eine Pflegefamilie, auch hinsichtlich der damit verbundenen Rituale, Ähnlichkeiten mit dem Wechsel einer jungen Frau in die Familie ihres Ehemannes.

Die Vorstellung, die Kinder könnten durch die langjährige Trennung von den leiblichen Eltern und Geschwistern traumatisiert und in ihrer seelischen Entwicklung gestört werden, liegt den Baatombu fern. Derartige Leidenserfahrungen scheinen insgesamt eher selten zu sein. „Als bemerkenswert erlebte ich in den Gesprächen, dass die überwiegende Mehrheit der erwachsenen ehemaligen Pflegekinder ihre Pflegschaftserfahrungen und die Zeit der Pflegschaft nicht bereut“, berichtet die Autorin.

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Schneller, besser, mehr – Was die Beschleunigung aus uns macht

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 13. Februar 2014

„Wir alle wollen ständig mehr: Einen besseren Job, das neueste Smartphone, ein größeres Auto, mehr Lob, mehr Anerkennung, mehr Wohlstand. Deshalb stehen alle dauernd unter Druck. Die Beschleuniger in Wirtschaft, Politik und Medien geben dabei den Takt vor.

Und wir sollen mithalten, damit das Wachstum nicht auf der Strecke bleibt. Allerdings bekommt diese Tretmühle vielen zunehmend schlecht. Die Zahl der Menschen mit Burn-Out steigt, die Zahl psychischer Erkrankungen auch. Entschleunigung ist zum neuen Zauberwort geworden, nach dem Motto: Weniger ist mehr. Doch kann das die Lösung sein?“

Mit seinen Gästen Prof. Hartmut Rosa, Soziologe an der Universität Jena und Prof. Michael Hüther, Chef des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln diskutiert Holger Beckmann heute Abend in den Funkhausgesprächen über die Auswirkungen der Beschleunigung:

Die Statements der beiden verheißen eine spannende Diskussion:

Rosa: „Weil der Zwang zur ziellosen Steigerung und Beschleunigung alle Lebensbereiche durchdringt, ohne dass es möglich ist, politischen Widerstand dagegen zu organisieren, kann man von der totalitären Natur des Beschleunigungsregimes sprechen.“

Hüther „Wir haben bezogen auf die Weltzeit unendlich viel Möglichkeiten, die die begrenzte Lebenszeit unter Druck setzen. Diese Spannung lässt sich nicht mit einer höheren Lebenserwartung oder einem höheren Lebenstempo verringern. Stattdessen kann als Antwort auf die empfundene Zeitknappheit der eigene Beitrag in einer generationenübergreifenden Gestaltungsaufgabe gesehen werden.“

Sendetermin 13. Februar 2014, WDR 5, Funkhausgespräche von 20.05 bis 21.00 Uhr.

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Frag nicht wohin

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Mittwoch 12. Februar 2014

In ‚Frag nicht wohin‘ singt Roger Cicero über die Trennung von seinem eigenen Kind. Ein Song, der nicht nur Väter berührt.

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Elternzeit von Vätern unterstützt den Wiedereinstieg der Partnerinnen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Dienstag 11. Februar 2014

Väter, die länger im Beruf pausieren, reduzieren ihre eigene Arbeitszeit im Anschluss an die Elternmonate häufiger und länger, und sie beteiligen sich auch häufiger zu gleichen Teilen an Hausarbeit und Kinderbetreuung als jene Väter, die nur die zwei Partnermonate nutzen.Das zeigt eine Studie des Berliner Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra), die mit finanzieller Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung die Elterngeldnutzung von Vätern und deren Auswirkungen auf partnerschaftliches Verhalten untersucht hat.

Für die Mütter bedeutet das: Wenn ihr Partner länger zu Hause bleibt, können sie schneller wieder erwerbstätig werden. Auch arbeiten sie häufiger (wieder) in Vollzeit als jene Mütter, deren Partner höchstens zwei Elternmonate genommen haben.

Die „stärker egalitär orientierten“ Väter – also diejenigen, die drei Monate oder länger Elterngeld beziehen – finden sich öfter bei Paaren, in denen beide Partner eine hohe Qualifikation aufweisen. Auch haben sie häufiger ein ähnlich hohes Einkommen und ähnlich lange Arbeitszeiten. Allerdings sind sie unter den männlichen Elterngeld-Empfängern nicht sehr oft anzutreffen: Hier machen sie 29 % aus. Die 71 % Elterngeld-Väter, die sich lediglich für die beiden Paarmonate entscheiden, verdienen häufiger mehr und arbeiten länger als ihre Partnerin.

Als Gründe für die Aufteilung der Elternmonate führten Väter sowohl eigene Wünsche – zum Beispiel nach mehr Zeit für die Familie – als auch die ihrer Partnerin an. So gaben 70 % aller „stärker egalitär orientierten“ Väter an, sie wollten mit ihrer Entscheidung das berufliche Fortkommen ihrer Partnerin unterstützen. Bei den Vätern, die sich lediglich für ein bis zwei Partnermonate entschieden, antworteten dies nur 31 %.

Dementsprechend unterschiedlich schnell kehrten auch die Mütter wieder in eine Erwerbstätigkeit zurück: Im vierten Quartal nach der Geburt ihres Kindes waren bereits 79 % der Mütter wieder in ihren Beruf eingestiegen, deren Partner eine längere Auszeit nahmen. Wo der Partner nur für ein bis zwei Monate zu Hause blieb, kehrten nur 24 % nach einem Jahr oder früher ins Berufsleben zurück.

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Ein Date mit Dad

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Montag 10. Februar 2014

“Date with Dad”, ist eine Veranstaltung für Väter und ihre Töchter, bei der Väter ihren Töchtern mitteilen können, was sie für sie bedeuten und wie sie die gemeinsame Zukunft gestalten möchten. Organisiert wird das Event von der Organisation “Focus on the Family Singapore”.

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Die Vereinbarkeitslüge

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Sonntag 9. Februar 2014

Neben ihrem Beitrag in der Zeit haben Marc Brost und Heinrich Wefing auch einen Film produziert, in dem sie die Motive für ihren Beitrag und ihre gesellschaftlichen Ziele beschreiben.

Kinder und Karriere lassen sich nicht vereinbaren

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Der Tanz um die Teilzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Freitag 7. Februar 2014

Zu Beginn des Jahres hatte Familienministerin Manuela Schwesig vorgeschlagen, Eltern eine partnerschaftliche Erwerbsarbeitszeitreduzierung von jeweils 32 Stunden zu ermöglichen, die Gewerkschaften haben eine Familienarbeitszeit von 30 Stunden ins Spiel gebracht. In der vergangenen Woche haben sich auch die Arbeitgeber in die Debatte um familienfreundlichere Arbeitszeiten eingeschaltet.

Während DGB und Schwesig betont haben, dass es sich bei Ihren Vorschläge um „vollzeitnahes Arbeiten“ und ausdrücklich nicht um Teilzeit handeln soll, möchten die Arbeitgeber Teilzeit deutlich ausbauen – und die Elternzeit im Gegenzug drastisch kürzen. „Nehmt uns beim Thema Familienfreundlichkeit in die Pflicht, aber überlasst es uns, dafür Lösungen zu finden“, sagte Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA).

Ja, „Teilzeit“ hat in Deutschland ein schlechtes Image. Sie sei etwas für einfache Jobs, verantwortungsvolle oder gar Führungsaufgaben in Teilzeit, das ginge überhaupt nicht. Zudem hat das 2001 eingeführte Teilzeit- und Befristungsgesetz einen „Geburtsfehler“. Es ist zwar möglich, in Teilzeit zu wechseln, aber es besteht kein Anspruch auf die Rückkehr in eine volle Stelle. Experten sprechen in diesem Zusammenhang von der „Teilzeitfalle“.

Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, einen gesetzlichen Anspruch einzuführen, der es ermöglicht, von Teilzeit zurück in Vollzeit zu wechseln. Und genau das passt den Arbeitgebern überhaupt nicht. Sie möchten nicht die Vollzeit kürzer, sondern die durchschnittliche Teilzeitarbeit länger gestalten. „Es wäre ein Riesenfortschritt, wenn Teilzeitarbeit künftig nicht mehr – wie heute – im Schnitt etwa 18 Wochenstunden Arbeit bedeutet, sondern zum Beispiel 30 Wochenstunden möglich sind, wenn Eltern es wollen“, sagte Kramer. Zwischenfazit: Arbeitgeber und DGB halten eine wöchentliche Arbeitszeit in Höhe von 30 Stunden in bestimmten Situationen für angemessen.

Am 3. Februar legte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung die aktuellen Zahlen „Arbeitszeitwünsche von Frauen und Männern 2012“ vor. Demnach beträgt die tatsächliche durchschnittliche Arbeitszeit in regulärer Teilzeit bei Männern bereits bei 26,2 und bei Frauen bei 24,9 Stunden wöchentlich. Gewünscht werden 29,4 bzw. 25,6 Stunden.

Es wäre wesentlich hilfreicher, die Arbeitszeitfrage nicht zu einem Tanz um den „Vollzeitstatus“ verkommen zu lassen, sondern anzuerkennen, das Menschen, Männer und Frauen in der Situation als Väter oder Mütter, Söhne oder Töchter  oder als Freunde und Partner, in verschiedenen Lebenslagen passende Arbeitszeiten brauchen. Und, egal ob es nun Voll-, Teil- oder Familienzeit heißt, diese in einer Bandbreite zwischen 20 und 50 Stunden liegen kann.

Passende Rahmenbedingungen wie eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung und eine widerspruchsfreie Familienpolitik können Väter und Mütter unterstützen, das Leben mit Kindern zu organisieren. Wenn die Arbeitgeber erreichen wollen, dass Mütter mehr Erwerbsarbeit leisten, müssen sie akzeptieren, dass Väter ihren Anteil an der Fürsorgearbeit erhöhen. Die Pläne der Bundesregierung, eine partnerschaftlichere Aufgabenteilung innerhalb der Elternzeit zu ermöglichen, dienen auch den Interessen der Unternehmen. Mit ihrer Forderung nach einer Verkürzung der Elternzeit auf ein Jahr erweist die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände ihren Mitgliedern einen Bärendienst

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Young Dads Council hat eine tolle Kampagne zum Thema Vaterschaft gestartet

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Mittwoch 5. Februar 2014

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Väter und Elternzeiten in Nordrhein-Westfalen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Dienstag 4. Februar 2014

20140203_113314Väter in NRW gehören nicht zu den Spitzenreitern, was die Inanspruchnahme von Elternzeit angeht. Mit inzwischen 20,2 % werden sie nur von Vätern im Saarland unterboten. Woran das liegt wollte die zuständige Ministerin Ute Schäfer wissen und hat gestern in Düsseldorf die Studien von FFP und Prognos präsentiert.

In ihrem Eingangsstatement äußerte sich die Ministerin zu den wesentlichen Ergebnissen: „Die Prognos-Studie zeigt anschaulich, dass der Hauptgrund für die unterdurchschnittliche Nutzung des Elterngeldes durch Väter in der niedrigen Erwerbsbeteiligung der Mütter liegt. Mütter mit Kindern sind nur zu 34,7 Prozent in Nordrhein-Westfalen erwerbstätig.“ Was zu ergänzen wäre und im überwiegenden Maße mit einer geringen Stundenzahl.

Väter zu unterstützen, ihrer Aufgabe in Familie gerecht werden zu können, heißt also in erster Linie Mütter in Erwerbsarbeit bringen, um mehr Vätern eine (längere) Elternzeit oder eine vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit überhaupt zu ermöglichen. Zusätzlich braucht es Ermutigung und passende Rahmenbedingungen in Unternehmen und Gesellschaft, zu denen vor allem auch die Akzeptanz der Wahrnehmung von Fürsorgeaufgaben durch Väter gehört.

Vor diesem Hintergrund empfinde ich die Berichterstattung über die Studien und ihre Konsequenzen verwunderlich und teilweise sogar befremdlich. Den Vogel schießt für mich Florian Pfitzner, NRW Korrespondent der Neuen Westfälischen ab. In seinem Blog Westsidestorys schreibt er unter anderem:

„Links antäuschen, rechts vorbeiziehen – junge Väter in Nordrhein-Westfalen beherrschen den familienpolitischen Übersteiger wie sonst niemand in Deutschland. Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Arbeitsteilung im Haushalt? Partnerschaft auf Augenhöhe? Hört sich alles prima an, und lässt sich vor allem nach außen wunderbar beschwören. Doch wenn’s ernst wird, kneift der moderne Mann in NRW.“

Ich frage mich, ob Pfitzner die Studienergebnisse überhaupt zur Kenntnis genommen hat.

Das NRW und das Saarland die Schlusslichter bei der Elternzeit von Vätern sind, hat übrigens auch etwas mit der gemeinsamen Industriegeschichte von Kohle und Stahl zu tun, die die Einstellungen zur Erwerbstätigkeit von Frauen und dem Vorrang der Mutter bei der Kindererziehung bis heute prägen.

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Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung sind nichtig

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Montag 3. Februar 2014

Die im Jahr 2008 eingeführten Regelungen zur behördlichen  Vaterschaftsanfechtung sind verfassungswidrig und nichtig. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem am 30. Januar  veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Behördenanfechtung führt zum Wegfall der Vaterschaft und der deutschen Staatsangehörigkeit des  Kindes. Zwar verfolgt der Gesetzgeber damit den legitimen Zweck, zu  verhindern, dass durch Vaterschaftsanerkennung gezielt das  Aufenthaltsrecht umgangen wird.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Beschluss vom 15. April 2010 hat das Amtsgericht Hamburg-Altona  ein Verfahren der Behördenanfechtung ausgesetzt, um die Entscheidung des  Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen, ob die hierfür  maßgeblichen Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Behördenanfechtung wurde im Jahr 2008 eingeführt. Hintergrund war der Eindruck des Gesetzgebers, dass die Vaterschaftsanerkennung in  bestimmten Konstellationen zur Umgehung des Aufenthaltsrechts genutzt  wird, insbesondere damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit  erwirbt und ein Aufenthaltsrecht der ausländischen Mutter entsteht.

Die Behördenanfechtung einer Vaterschaftsanerkennung setzt – neben dem  Fehlen biologischer Vaterschaft – voraus, dass zwischen dem Kind und dem  Anerkennenden keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt  der Anerkennung oder seines Todes bestanden hat und durch die  Anerkennung rechtliche Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder  den erlaubten Aufenthalt des Kindes oder eines Elternteils geschaffen  werden (§ 1600 Abs. 3 BGB).

Wesentliche Erwägungen des Senats waren

Art. 16 Abs. 1 GG schützt vor dem Wegfall der deutschen  Staatsangehörigkeit. Der Schutz gilt auch für Kinder, die die deutsche  Staatsangehörigkeit aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung erworben  haben. Eine erfolgreiche Behördenanfechtung greift daher in diese  grundrechtlichen Gewährleistungen ein.

Weil die Betroffenen den Wegfall der Staatsangehörigkeit teils gar  nicht, teils nicht in zumutbarer Weise beeinflussen können, handelt es  sich um eine absolut verbotene Entziehung der Staatsangehörigkeit im  Sinne des Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG.

Zudem liegt ein Verstoß gegen das allgemeine Familiengrundrecht aus  Art. 6 Abs. 1 GG vor. Die unnötig weit gefassten  Anfechtungsvoraussetzungen setzen nicht verheiratete, ausländische oder  binationale Elternpaare, die keinen gemeinsamen Wohnsitz haben, generell  dem Verdacht aus, die Vaterschaftsanerkennung allein aus  aufenthaltsrechtlichen Gründen vorgenommen zu haben, und belasten ihr  Familienleben mit behördlichen Nachforschungen. Eine präzisere Fassung  der Anfechtungsvoraussetzungen wäre auch insoweit verfassungsrechtlich  geboten.

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