der VÄTER Blog

lebe deinen Traum!

Vertrauensfrage beim Betreuungsgeld

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Dienstag 3. April 2012

Was haben der Eurorettungsschirm und das Betreuungsgeld gemeinsam? Die Koalition und Kanzlerin Merkel habe keine Mehrheit im Bundestag. Während die Opposition beim ESFM der Kanzlerin noch beigesprungen ist, steht sie jetzt ziemlich austaktiert da. Das Machtwort ist gesprochen, aber inzwischen 24 Abgeordnete aus der CDU haben erklärt, gegen das Gesetz zu stimmen und haben alle Argumente auf ihrer Seite.

Die Kosten für diese Leistung sind in den Haushaltsansätzen nicht gedeckt, im Gegenteil. Die Financial Times Deutschland berichtet heute sogar, dass sich die vermuteten Kosten fast verdoppeln könnten, da für bis zu 1,1 Millionen Kinder das Betreuungsgeld gezahlt werden müsste. Wenn der Kitaausbau bis zum Sommer 2013 nicht in dem erforderlichen Ausmaß gelingt, könnten es noch mehr werden.

Aber dass ist ja eins der nicht offen ausgesprochenen Ziele. Betreuungsprämie gegen Aufgabe des Rechtsanspruchs. Die im Gesetz angestrebte Betreuungsquote von 38% ist zumindest in den Ballungsgebieten völlig unzureichend. Kommunen wie Stuttgart oder Düsseldorf gehen seit Jahren von einem Bedarf an U3 Betreuungsplätzen in Höhe 60% aus.

Was aber noch schwerer wiegt ist die Tatsache, dass ein Betreuungsgeld das Ziel der frühkindlichen Förderung konterkariert. Gerade Eltern, deren Kinder durch eine rechtzeitige Förderung das im deutschen Schulsystem immer noch entscheidende Kriterium der sozialen Herkunft ausgleichen könnten, werden vom Besuch einer Kindertagesstätte abgehalten.

Die Prämie für die Nichtinanspruchnahme einer staatlichen Leistung ist auch verfassungsrechtlich bedenklich, vor allem vor dem Hintergrund, dass sie explizit das traditionelle Familienmodell, Vater geht arbeiten und bringt das Geld nach Hause und Mutter hütet das Kind und den Herd, bevorzugen möchte. Dafür Wahlfreiheit als Mantra zu benutzen ist mehr als zynisch, vor allem wenn man die Höhe der Leistung, 150 Euro in Betracht zieht.

Der Gesetzentwurf könnte aber dennoch in die Geschichte eingehen, wenn die Kanzlerin die Macht- bzw. Vertrauensfrage stellt und ihr Gespür für Schnee von vorgestern sie diesmal verlässt.

Share and Enjoy:
  • Print
  • Digg
  • StumbleUpon
  • del.icio.us
  • Facebook
  • Yahoo! Buzz
  • Twitter
  • Google Bookmarks

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>