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Die ohnmächtige Wut der Scheidungsväter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Mittwoch 2. November 2011

Nicht nur in der Schweiz haben geschiedene Väter kaum Rechte. Im Schweizer Mamablog beschreibt ein Vater sehr persönlich aber anonym, um die Beziehung zu seiner Ex Frau nicht weiter zu belasten, wie er diese Situation erlebt.

‚Papa werden ist ein unbeschreibliches Erlebnis und mehr noch Papa sein. Das hört ja nicht mit der Geburt des Kindes auf. Im Gegenteil, es fängt erst an. Ein neues Ich entfaltet sich, neue, noch nie empfundene Gefühle eröffnen sich, bedingungslose Hingabe erfährt eine tiefere Qualität, Verantwortung wird zur Bereicherung.

Schön, wenn man diese Gefühle und den Zustand gemeinsam im Alltag verfolgen und teilen kann. Aber nicht jedem ist das Glück vergönnt, diese Dreiheit (es ist unser erstes Kind) gemeinsam zu leben, zum Beispiel Eltern, die keinen gemeinsamen Haushalt haben. Damals, als es um die Regelung in der gemeinsamen Erziehung und des Besuchsrechtes ging, unterschrieb ich zusammen mit der Mutter meines Kindes eine Abmachung. Solche Regelungen sind sinnvoll, gerade mit einem Kind ist Planung unumgänglich.

Einfach ist das nicht. Auch ein Vater hat zuweilen das Bedürfnis, seinen Sohn außerhalb dieser abgemachten und unterzeichneten Besuchszeiten zu sehen. Ein Begriff, der irgendwie an den Knast erinnert und nicht an das, was ich mir unter einer Familie vorstelle. Leider besteht je nach Beziehungsstatus mit der Mutter kaum Raum für spontanes Begegnen. Wenn sie gerade Bedarf hat, das Kind abzugeben, um zu putzen oder Büroarbeiten zu erledigen, darf der Papa den Kleinen zu sich nehmen. Sonst kaum.

Um den Kontakt trotzdem zu pflegen, greift man aus Verlegenheit auf den telefonischen Kontakt zurück. Da ich den Dreijährigen nicht selber anrufen kann, habe ich wiederum mit der Mutter zu tun. Dann fallen in vorwurfsvollem Geplänkel Sätze wie: „Ich will und muss nicht DIE GANZE ZEIT erreichbar sein.“ Aber sollte nicht genau das der Fall sein, wenn man ein gemeinsames Kind hat? Wir haben diese Entscheidung zusammen gefällt und diese bindet uns. Auch wenn es vielleicht nicht immer gerade passt.

Weder bin ich ein verwahrloster Säufer, randständiger Schläger oder sonst wie abtrünnig oder sozial ausgemustert. Und dennoch wird mir die Nähe zu meinem Sohn verwehrt. So ist das. Und das schmerzt! Wie also umgehen mit der Situation? Klar, reden kann helfen. Wenn man reden kann, kann man auch neue Abmachungen treffen. Wenn aber reden auch nicht mehr geht, steht man als Vater verdammt blöd da. Wohin dann mit seiner Verzweiflung und Wut? Wie gelangt man dann doch zu einer Lösung? …’

Quelle

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