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Archiv für Dezember 21st, 2008

Gastro – Firma gewährt Vaterschaftsurlaub

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 21. Dezember 2008

Ab Januar 2009 haben die neuen Väter in der Compass Group (Schweiz) AG fünf Tage Zeit, um sich mit dem Windelnwechseln bei ihrem Nachwuchs vertraut zu machen – ohne dabei einen Gedanken an ihr Gehalt verschwenden zu müssen. Familienfreundlich möchte sich das Gastronomie-Unternehmen mit Sitz in Kloten damit zeigen. Es springt mit diesem Entschluss in eine Lücke, die der Gesetzgeber hinterlässt. Denn in der Schweiz gibt es keine gesetzliche Regelung des Vaterschaftsurlaubs.

Ganz im Gegensatz zu den europäischen Nachbarn. Frankreich zum Beispiel gewährt einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub, während sich in Deutschland Mutter und Vater gar drei Jahre Elternurlaub aufteilen können, während denen ein «Elterngeld» bezahlt wird. Die Schweiz hingegen überlässt es den Gemeinden und Unternehmen, wie viele Tage Urlaub sie ihren frisch gebackenen Vätern zugestehen wollen.

Bei der Compass Group betrachtet man es pragmatisch. «Wir sind ein globales Unternehmen und vereinigen dadurch unterschiedliche Anschauungen», sagt die Pressesprecherin Daniela Corboz. 2350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten für die Schweizer Filiale des englischen Gastronomie-Riesen, 43 Prozent davon kommen aus 83 verschiedenen Nationen. Die Schweizer Haltung, dass man seine Ferien für die ersten Tage nach der Geburt opfern muss, stieß bei vielen Beschäftigten auf Unverständnis. Von der neuen Regelung werden künftig schätzungsweise 25 bis 40 Männer pro Jahr profitieren, was rund 2 % der Belegschaft ausmacht. Zudem bietet die Firma Arbeitszeitmodelle wie Teilzeit oder Arbeit auf Abruf an, welche mehr als die Hälfte der Belegschaft nutzen.

Ein Grund, warum sich die Schweiz mit diesem Thema schwertut, sei darin zu suchen, dass man bis vor nicht allzu langer Zeit Kinder vor dem Schuleintritt als «Privatsache» betrachtete. Erst, wenn sie in die 1. Klasse kamen, sah sich der Staat in der Pflicht, sich um sie zu kümmern. «Diese Einstellung ändert sich nur langsam», heißt es aus dem Gleichstellungsbüro, «aber es kommt Bewegung in die Sache.»

Der Zürcher Stadtrat hat zum Beispiel im November beim Gemeinderat beantragt, den bezahlten Vaterschaftsurlaub von fünf auf zehn Tage und unbezahlt auf bis zu sechs Wochen zu verlängern. Ob und wann diese Regelung eintritt, ist jedoch ungewiss. Angestellte der Stadt Winterthur können bereits jetzt bis zu 10 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub beziehen.

Quelle

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