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Elterngeld – Entwurf mit Macken

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Mittwoch 13. September 2006

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat den Gesetzentwurf zum Elterngeld unter die Lupe genommen. Ein Ergebnis: Die Anreize für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erziehungs- und Erwerbsarbeit kommen zu kurz.

Das geplante Elterngeld ist grundsätzlich ein richtiges und wichtiges Instrument. Doch bei genauerer Analyse entpuppt sich der vorliegende Gesetzentwurf als ein Kompromiss, der keiner klaren geschlechterpolitischen Linie folgt. Ein familienpolitischer Paradigmenwechsel – hin zur vorrangigen Förderung der Erwerbstätigkeit beider Elternteile – habe nicht stattgefunden.

Zwar erlaubt die Elternzeitregelung seit 2001 die gleichzeitige Arbeitszeitreduzierung beider Eltern. Das geplante Elterngeldgesetz setzt jedoch klare finanzielle Anreize gegen gleichzeitige Teilzeit: Arbeiten beide Eltern mit verringerter Stundenzahl, bekommen sie statt 14 Monate maximal 7 Monate lang Elterngeld. Die Folge: Haben beide Elternteile ihre Arbeitszeit um 50 Prozent reduziert, erhalten sie nur die Hälfte der Summe, die ein Paar bekommt, das nacheinander für jeweils mindestens zwei Monate in Vollzeit Elternzeit nimmt.

gemeinsame_elternzeit.jpg

Der Bund spare auf Kosten der Paare, die eine egalitäre Arbeitsteilung anstreben, so WSI-Wissenschaftlerin Silke Bothfeld. Damit falle die vorgeschlagene Regelung hinter die Errungenschaften des Elternzeitgesetzes zurück und fördere erneut die traditionelle geschlechtsspezifische Arbeitsteilung in den ersten Lebensmonaten des Kindes.

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