Väter in Gefängnissen sollen Kinder zu sich nehmen dürfen
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. April 2013
In Rheinland-Pfalz sollen künftig auch Väter die Möglichkeit bekommen, ihre Kleinkinder während der Haft zu sich zu nehmen. Das sehe ein Änderungsantrag der Fraktionen von Grünen und SPD zum neuen Landesgesetz für den Strafvollzug vor, sagte ein Grünen-Sprecher der dpa in Mainz. Bislang ist nur die Unterbringung von Müttern mit Kleinkindern vorgesehen. Demnach kann ein Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres bei der Inhaftierten leben – wenn es die räumlichen Gegebenheiten zulassen und keine Sicherheitsbedenken bestehen. Müttern und Vätern hinter Gittern soll laut Änderungsantrag insgesamt mehr Zeit mit ihren Kindern ermöglicht werden.
Bislang sah die Regelung vor, dass Besuche von Kindern im Alter bis 14 Jahren und bis zu zwei Stunden nicht auf das allgemeine Zeitkonto für Besuche angerechnet werden. Hier sieht der Antrag vor, das Alter der Kinder auf 18 Jahre aufzustocken. Das Landesgesetz zur Weiterentwicklung von Justizvollzug, Sicherungsverwahrung und Datenschutz werde voraussichtlich in der kommenden Plenarsitzung am 24. und 25. April verabschiedet, sagte der Sprecher.
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