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Koalition stärkt Sorgerecht nichtverheirateter Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Montag 5. März 2012

Die Bundesregierung will das gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern neu regeln und die Rechte der Väter ausbauen. Darauf verständigte sich der Koalitionsausschuss am Sonntagabend in Berlin.

Der Vater kann demnach wählen, ob er nach Abgabe einer Sorgeerklärung das Sorgerecht direkt beim Familiengericht beantragt, oder sich zunächst an das Jugendamt wendet.

Auch wenn er sich gegenüber dem Jugendamt erklärt, soll er jederzeit das Familiengericht anrufen können – insbesondere dann, wenn sich herausstellt, dass die Mutter sich beim Jugendamt nicht mit einer gemeinsamen Sorge für das Kind einverstanden erklärt oder sich nicht dazu äußert.

Diese Meldung ging gestern Abend über die Ticker, ich kann nicht erkennen, dass diese Regelung über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Sommer 2010 hinausgeht. Und vor allem Väter von außerhalb einer Ehe geborenen Kindern sind nach wie vor Väter zweiter Ordnung.

Quelle

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2 Kommentare zu “Koalition stärkt Sorgerecht nichtverheirateter Väter”

  1. Frau Lila » Texte » Papa zweiter Klasse sagt:

    […] die durch diesen Kompromissvorschlag geschieht. Hans-Georg Nelles schreibt dazu auf dem Väterblog, dass ledige Väter nach wie vor „Väter zweiter Ordnung“ sind. Es wirkt tatsächlich so, dass […]

  2. Papa zweiter Klasse – Featurette sagt:

    […] die durch diesen Kompromissvorschlag geschieht. Hans-Georg Nelles schreibt dazu auf dem Väterblog, dass ledige Väter nach wie vor „Väter zweiter Ordnung“ sind. Es wirkt tatsächlich so, dass […]

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