Koalition stärkt Sorgerecht nichtverheirateter Väter
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Montag 5. März 2012
Die Bundesregierung will das gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern neu regeln und die Rechte der Väter ausbauen. Darauf verständigte sich der Koalitionsausschuss am Sonntagabend in Berlin.
Der Vater kann demnach wählen, ob er nach Abgabe einer Sorgeerklärung das Sorgerecht direkt beim Familiengericht beantragt, oder sich zunächst an das Jugendamt wendet.
Auch wenn er sich gegenüber dem Jugendamt erklärt, soll er jederzeit das Familiengericht anrufen können – insbesondere dann, wenn sich herausstellt, dass die Mutter sich beim Jugendamt nicht mit einer gemeinsamen Sorge für das Kind einverstanden erklärt oder sich nicht dazu äußert.
Diese Meldung ging gestern Abend über die Ticker, ich kann nicht erkennen, dass diese Regelung über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Sommer 2010 hinausgeht. Und vor allem Väter von außerhalb einer Ehe geborenen Kindern sind nach wie vor Väter zweiter Ordnung.
Mittwoch 7. März 2012 um 23:32
[…] die durch diesen Kompromissvorschlag geschieht. Hans-Georg Nelles schreibt dazu auf dem Väterblog, dass ledige Väter nach wie vor „Väter zweiter Ordnung“ sind. Es wirkt tatsächlich so, dass […]
Donnerstag 31. Mai 2012 um 11:36
[…] die durch diesen Kompromissvorschlag geschieht. Hans-Georg Nelles schreibt dazu auf dem Väterblog, dass ledige Väter nach wie vor „Väter zweiter Ordnung“ sind. Es wirkt tatsächlich so, dass […]