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Gleichberechtigung für Scheidungsväter in Graz

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Freitag 22. Januar 2010

Der Grazer Gemeinderat sorgt mit einer Beschlussfassung vom 21. Januar Aufmerksamkeit. Es geht um die sogenannte „Pflegefreistellung“. Bisherige Regel ist: Nur diejenige Person kann eine Pflegefreistellung beim Arbeitgeber beantragen, bei der das Kind lebt. Scheidungsväter gingen fast immer leer aus, denn bei mehr als 90 % der Trennungsväter lebt das Kind nicht im Haushalt.

An dieser Stelle setzte der Antrag der FPÖ Graz an. Wenn das erkrankte Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, soll der Scheidungsvater trotzdem die Berechtigung haben, eine Pflegefreistellung bis maximal zwei Wochen zu bekommen.

„Der Gemeinderat möge mit einer Petition an das Land Steiermark herantreten, dass die Regelungen zur Pflegefreistellung für Vertragsbedienstete und BeamtInnen auch auf nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Personen ausgeweitet werden.“ Dieser Antrag wird angenommen.

Die Grazer Grünen legten noch einen drauf: „Der Gemeinderat solle beschließen, der Bürgermeister möge die Bundesregierung ersuchen, eine sinngemäße Regelung zur Pflegefreistellung für alle ArbeitnehmerInnen gesetzlich zu verankern.“ Auch dieser Zusatzantrag wird einstimmig akzeptiert.“

Noch ist nichts verändert. Es liegt eine von Volksvertretern unterschriebene Petition vor mit der sich nun die Steirische Landesregierung beschäftigen muss.

Quelle

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