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Deutschland braucht ein zeitgemäßes Familienrecht

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. November 2017

In einer gemeinsamen Erklärung fordern 60 WissenschaftlerInnen sowie im Bereich von Trennung und Scheidung tätige Professionelle und VertreterInnen einschlägiger Verbände die Politik auf, das deutsche Familienrecht grundlegend zu reformieren. Aus Sicht der UnterzeichnerInnen ist ein Paradigmenwechsel dringend notwendig: Weg vom „Alleinerziehen“ nach einer Trennung der Eltern, hin zum „gemeinsam Getrennterziehen“. Kernelement der Forderung ist das Leitbild der Doppelresidenz (Wechselmodell), also dass Kinder nach einer Trennung abwechselnd bei Mutter und Vater leben, wenn dies möglich ist und dem Kind nicht schadet. Dieses Leitbild hat 2015 auch der Europarat in einer Resolution gefordert.

„Die vorliegenden Ergebnisse der empirischen Sozialforschung belegen eindrücklich die Stärken und Vorteile gemeinsamer Elternschaft in Form der Doppelresidenz“ erklärt Hildegund Sünderhauf. Die Professorin für Familienrecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg hatte 2013 eine Studie zum Wechselmodell veröffentlicht. Darin wurde erstmals in Deutschland ein Überblick über den internationalen Forschungsstand sowie eine rechtliche Würdigung des Wechselmodells gegeben.

Marc Serafin, Leiter des Jugendamts der Stadt Niederkassel (bei Köln/Bonn) ergänzt: „Wichtig ist, dass Kinder nicht im Streit Ihrer Eltern aufgerieben werden. Anteilige Elternschaft in Form von Doppelresidenz bewahrt Kinder davor, sich für einen Elternteil entscheiden zu müssen und schützt sie dadurch eher vor Loyalitätskonflikten“. Wichtig sei aber auch, dass man Streit zwischen den Eltern beilegt und ihnen dazu besser als bisher Unterstützungsangebote an die Hand gebe. Dabei seien elterliche Gleichstellung, der Einsatz von Mediation und eine dynamisierte Lastenverteilung beim Unterhalt, wesentliche Elemente.

„Familienleben ist heute durch die gemeinsame Verantwortung beider Eltern gekennzeichnet. Mütter möchten nicht nur auf die Zuständigkeit für Kinder, Haushalt und Familie reduziert werden. Väter übernehmen in immer größerem Maße Verantwortung im Haushalt und wollen eine aktivere Rolle in der Kinderbetreuung wahrnehmen. Die Doppelresidenz bietet beiden die Chance, die Anforderungen des Berufslebens mit dem der Familie auch nach einer Trennung gemeinsam unter einen Hut zu bringen“ meinen Cornelia Spachtholz und Markus Witt. Die Beiden sind gemeinsam Sprecher des Bündnisses doppelresidenz.org und davon überzeugt, dass sich die Verantwortung für Kinder nach einer Trennung gemeinsam besser bewältigen lässt als nur durch einen Elternteil. Mütter und Väter sollten nicht gegeneinander arbeiten, sondern als Elternteam gemeinsam getrennt erziehen.

Eine Studie des Demoskopischen Instituts Allensbach hatte im Juli 2017 gezeigt, dass die überwiegende Mehrheit der getrenntlebenden Eltern es sich wünscht, ihre Kinder weiterhin gemeinsam erziehen zu können. Vor allem soll es den Kindern den für ihre Entwicklung wichtigen Kontakt zu beiden Eltern dauerhaft und umfangreich sichern. Die Studie hatte auch gezeigt, dass getrennt erziehende Eltern sich seitens der Politik mehr staatliche Unterstützung wünschen.

Bei den Verhandlungen über eine mögliche Jamaika Koalition findet diese Forderung momentan keine Mehrheit. FDP, Grüne und Union finden zwar überraschend viele Gemeinsamkeiten in der Familienpolitik. Doch diesen Paradigmenwechsel wollen Union und Grüne nicht mittragen. Die FDP hatte gefordert, das sogenannte Wechselmodell für Kinder bei einer Trennung der Eltern zur Regel zu machen.

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Kinder sind bei tatsächlich geteiltem Sorgerecht weniger gestresst

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. September 2017

Kinder, die überwiegend bei einem Elternteil leben, sind eher gestresst als jene, die zwei Zuhause haben. Die Vorteile überwiegen – und das unabhängig vom Ausmaß des Konflikts zwischen den Eltern oder zwischen einem Elternteil und dem Kind. Zu diesem Ergebnis kommen Forscher der Universität Stockholm.

Eine Erklärung für die Vorteile der Doppelresidenz könnte sein, dass Kinder, welche die meiste Zeit ohne einen Elternteil leben, Ressourcen wie Verwandte, Freunde und Geld verlieren. Frühere Studien hatten auch ergeben, dass Kinder sich Sorgen über den abwesenden Elternteil machen, was laut Forschungsleiter Jani Turunen zu mehr Stress führt.

Dass Kinder, die Vollzeit mit einem Elternteil leben, psychisch in schlechterem Zustand sind, ist erwiesen. Die aktuelle Studie untersuchte jedoch gezielt Stress. Geteiltes physisches Sorgerecht bedeutet, dass das Kind tatsächlich gleich viel oder fast gleich viel Zeit mit beiden Eltern in zwei getrennten Haushalten verbringt. Für die Studie wurden Daten der “Surveys of Living Conditions in Schweden” für die Jahre 2001 bis 2003 und Registerdaten herangezogen.

Schweden gilt oft als Vorreiter bei neuen Familienformen und beim Verhalten bei Scheidung, Schwangerschaft und Familienrekonstruktion. Daher sind die Ergebnisse der Studie für die heutige Situation in vielen europäischen Ländern relevant. Laut Turunen entspricht sie jener in Schweden vor 15 Jahren. Für die Umfrage beantworteten 807 Kinder mit verschiedenen Wohnformen Fragen zur Stresshäufigkeit und wie gut oder schlecht sie mit ihren Eltern auskamen. Die Eltern gaben an, wie gut das Verhältnis zu ihrem früheren Partner war.

Die im „Journal of Divorce & Remarriage” veröffentlichten Studienergebnisse zeigen, dass Kinder, die nur mit einem Elternteil leben, wahrscheinlicher mehrmals in der Woche gestresst sind. Das gilt auch dann, wenn die Eltern eine schlechte Beziehung zueinander haben oder wenn die Kinder mit beiden schlecht auskommen. Die Sorge, dass geteiltes physisches Sorgerecht durch eine instabile Lebenssituation zu mehr Stress für die Kinder führen könnte, beruht laut Turunen auf theoretischen Annahmen und nicht auf empirischer Forschung.

Kinder in dieser Lebensform sind gestresst, weil sie eine aktive Beziehung zu beiden Elternteilen haben. Sie ist laut früheren Studien für das Wohlbefinden von Kindern wichtig. Die Kinder nehmen die Beziehung als besser wahr und beide Elternteile können in ihrer Rolle aktiver sein. Das Leben mit beiden Eltern bedeutet für die Kinder keine Instabilität. Es handle sich nur um die Anpassung an eine andere Wohnsituation. Regelmäßiger Wechsel zwischen den Haushalten und ein guter Kontakt bringe vielmehr Stabilität.

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Väter und Mütter sind gleichwertig – Auch nach einer Trennung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. Mai 2017

Die FDP hat auf ihrem Bundesparteitag entschieden den Umgang von Trennungs- und Scheidungskindern mit beiden Elternteilen erleichtern. Im Interview mit Sabine Menkens erläutert die stellvertretende Bundesvorsitze Katja Suding die Position der Partei.

Die Welt: Frau Suding, als erste Partei fordert die FDP, dass Scheidungskinder nach der Trennung zu gleichen Teilen von Mutter und Vater betreut werden sollen, im sogenannten Wechselmodell. Was hat Sie dazu bewogen, dafür zu kämpfen?

Katja Suding: Es ist anders: Wir fordern nicht, dass künftig alle Trennungskinder im Wechselmodell betreut werden. Es geht nur um die Fälle, die vor Gericht landen. Alle Eltern, die sich gütlich untereinander auf ein Betreuungsmodell einigen, sollen das auch weiter tun. Da würden wir uns niemals einmischen. Aber es gibt auch die Fälle, in denen Vater und Mutter sich nicht einigen können. Hier möchten wir, dass das Gericht in Zukunft als Regelfall die Doppelresidenz annimmt. Davon kann und muss es natürlich auch Ausnahmen geben – die Doppelresidenz funktioniert ja nicht in allen Fällen. Wenn Eltern zu weit auseinander wohnen, wenn Missbrauch oder Drogen im Spiel sind, wird ein solches Modell nicht infrage kommen. Der Unterschied zu der bisherigen Rechtslage ist aber, dass man künftig begründen muss, warum man von diesem Regelfall abweicht – und nicht anders herum. Es ist die logische Fortsetzung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts, dass Kinder nach einer Trennung auch bei beiden Eltern leben.

Halten Sie das klassische Residenzmodell – die Mutter betreut, der Vater zahlt Unterhalt – für überholt? Die Mehrheit der Trennungsfamilien lebt dieses Modell ja nach wie vor …

Nein, auf keinen Fall. Es ist für viele Familien ein gutes Modell. Aber leider können sich Eltern manchmal nicht über den Aufenthaltsort ihrer Kinder einigen oder wollen dem anderen den Umgang mit dem Kind verwehren. Für diese Fälle möchten wir, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Kinder ein Recht auf Betreuung durch beide Elternteile haben. Damit werten wir die anderen Modelle nicht ab. Wir wollen aber auch nicht, dass der Staat im Streitfall die Rollen in der Familie so festlegt, dass ein Elternteil, in der Regel die Mutter, die hauptsächlich Erziehende ist und der Vater die Rolle des zahlenden Ernährers erhält, der allenfalls noch eine Nebenrolle im Leben der Kinder spielt. Das wollen wir aufbrechen. Wir sagen: Mutter und Vater sind gleichwertig.

Das Wechselmodell hat viele Gegner. Viele sagen, es sei ein reines Unterhaltssparmodell für Väter.

Ich finde es zynisch, einem liebenden Elternteil zu unterstellen, dass er die Kinder nur bei sich haben will, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Ich unterstelle einer Mutter ja schließlich auch nicht, dass sie in Wahrheit nur auf das Geld aus ist und die Kinder deshalb bei sich haben will.

Muss das Unterhaltsrecht verändert werden, wenn Vater und Mutter beide viel Zeit mit den Kindern verbringen?

Klar, das müssen wir dann auch lösen. Einer betreut, der andere zahlt, das kann dann nicht mehr gelten. …

Wie viel Widerstand schlägt Ihnen entgegen?

Das Thema wird in allen Parteien diskutiert, stets kontrovers. Es geht um einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel, und es wird vermutlich auch eine Weile dauern, bis er sich durchsetzt. Die Vorstellung, dass die Kinder nach einer Scheidung automatisch bei der Mutter leben, ist althergebracht. …“

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Väter fordern gleichberechtigte Elternschaft

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. April 2017

Der Verein Väteraufbruch für Kinder (VAfK) fordert mehr Rechte für Väter beim Sorgerecht. Männer wünschen echte Gleichberechtigung, gleiche Rechte für Väter nach der Trennung von der Ehefrau sähen viele Betroffene als größtes Problem von Männern an.

Der VAfK verweist in diesem Zusammenhang auf eine im Januar erschienene Studie des Bundesfamilienministeriums mit dem Titel ‚Männerperspektiven‘. Mit deutlichem Abstand auf Platz eins steht dort der Wunsch der Männer, nach einer Trennung als Vater die gleichen Chancen in Sorgerechtsfragen zu haben wie Mütter.

Männer haben demnach auch den starken Wunsch (Platz 3) danach, dass die Familienarbeit von Frauen eine größere Wertschätzung erfährt und Männer dieselben Rechte in der Partnerschaft haben, sich um Kinder kümmern zu können (Platz 2).

Diese zweite Studie nach einer ersten Erhebung 2007 zeige eine noch einmal deutlich gestiegene Bereitschaft von Männern und Vätern, sich gleichberechtigt in die Familie einbringen zu wollen. Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Vereins: ‚Dass die gleichberechtigte Elternschaft mittlerweile wichtigster Wunsch von Männern ist, zeigt, dass wir mit unseren Forderungen richtig liegen. Die Politik muss nun endlich Taten folgen lassen und die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte, auch im internationalen Vergleich, aufholen.‘ Politische Konzepte sind bisher aber noch nicht erkennbar, kritisierte Markus Witt.

Auch aus Europa steigt der Druck auf die deutsche Politik. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat im Oktober 2015 mit ihrer einstimmig angenommenen Resolution »Gleichstellung und gemeinsame elterliche Verantwortung: die Rolle der Väter« eben diese Gleichstellung von Vater und Mutter, welche eigentlich auch das deutsche Grundgesetz vorsieht, eingefordert. Bislang hieß es dazu aus dem Justizministerium lediglich, man beabsichtige nicht, die Resolution zeitnah umzusetzen.

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Das Residenzmodell ist kein gesetzliches Leitbild – Urteil des BGH zum Wechselmodell

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. Februar 2017

Der unter anderem für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. Februar entschieden, dass ein Familiengericht auf Antrag eines Elternteils gegen den Willen des anderen Elternteils ein sogenanntes paritätisches Wechselmodell, also die etwa hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung anordnen darf.

Die Veröffentlichung des Urteils am 27. Februar lässt bei Befürwortern wie Gegnern des Wechselmodells die Wellen hochschlagen. Während es von Vätervertretern einhellig begrüßt wird, so erklärt Markus Witt, Vorsitzender des Väteraufbruch für Kinder und Sprecher der Initiative Doppelresidenz: „„Wir begrüßen sehr, dass damit konfliktverschärfendes Verhalten von Eltern mit dem Ziel, die Doppelresidenz zu verhindern, ein Ende finden wird“, polemisieren die GegnerInnen.

So schreibt Gunnar Schupelius in der Berliner Zeitung: „Meine Güte, wie blauäugig sind diese Juristen! Wissen sie überhaupt, was eine feindselige Trennung der Eltern für furchtbare Schäden in der Seele des Kindes anrichtet? Das verunsicherte, geplagte, traurige Kind soll also mit dem Richter über das Wechselmodell diskutieren? In welchem Alter? Mit drei Jahren oder mit sechs, mit neun oder mit 13?“

Der Deutsche Juristinnenbund will Mütter dauerhaft auf die Rolle der Hausfrau festlegen „Vor allem dann, wenn die Aufgabenteilung in der Ehe die Kinderbetreuung der Mutter zugewiesen hat, bestehen ernste Zweifel daran, dass die paritätische Betreuung nach Trennung der Eltern das „Beste“ für das Kind ist.“

Und im Internet hat eine Mütterinitiative eine Petition gegen das Urteil gestartet, die u.a. folgendermaßen begründet wird: „Die Einteilung des Lebens eines Kindes in zwei Hälften zur Befriedigung der Eigentumsinteressen der Eltern an der Lebenszeit des Kindes hat für den Alltag und die Gesundheit des Kindes weitreichende Folgen.“

Außer Acht gelassen wir dabei von Allen, dass eine Trennung oder Scheidung immer dazu führt, dass auch das Leben der Kinder in verschiedenen Sphären stattfindet und wenn Väter und Mütter sich nicht vor, während oder nach einer Trennung einigen können, ein Gericht dies entscheidet. Beim ‚klassischen‘ Residenzmodell sind ist das Verhältnis etwa 75 zu 25. In der vielfältigen Wirklichkeiten liegt es häufig zwischen dieser Marge und dem Idealfall von 50 zu 50. ‚Aufgeteilt‘ wird das Kind also in jedem Fall, es sei denn ich grenze einen Elternteil, den Vater?, aus.

Genau das war die Ausgangslage in dem vorliegenden Fall: Der Sohn hält sich bislang überwiegend bei der Mutter auf. Im Mai 2012 trafen die Eltern eine Umgangsregelung, nach welcher der Sohn den Vater alle 14 Tage am Wochenende besucht. Im vorliegenden Verfahren erstrebt der Vater die Anordnung einer Umgangsregelung in Form eines paritätischen Wechselmodells. Er will den Sohn im wöchentlichen Turnus abwechselnd von Montag nach Schulschluss bis zum folgenden Montag zum Schulbeginn zu sich nehmen. Das Amtsgericht hat den Antrag des Vaters zurückgewiesen. Dessen Beschwerde ist vor dem Oberlandesgericht ohne Erfolg geblieben.

Auf die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde des Vaters hat der BGH den Beschluss des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache an dieses zurückverwiesen. Denn

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. … Weiterlesen »

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Ratgeber für Väter nach Trennungen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 29. Juni 2015

Das Buch „Stark und verantwortlich – ein Ratgeber für Väter nach Trennungen“ bündelt die Erfahrungen aus der „Strategieberatung“ der Väterratgeber Eberhard Schäfer und Marc Schulte, an der seit 2007 mehrere tausend Väter im Väterzentrum Berlin teilgenommen haben. Die Inhalte werden ergänzt durch Praxiserfahrungen eines Familientherapeuten, eines Rechtsanwalts, eines Jugendamtsleiters und eines Familienrichters.

Das Buch enthält Erfahrungsberichte aus dem wirklichen Leben von Vätern über verschiedene Lebens- und Wohnformen nach der Trennung. Außerdem gehen wir auf die Beziehungsdynamik von Eltern während und nach Trennungen ein. Wir beschreiben, wie man trotz Scheidung ein gutes Eltern-Team bleiben kann. Der Entwurf einer Elternvereinbarung soll zeigen, wie die Kommunikation auf Augenhöhe verbessert und verbindlich gemacht werden kann. Umfangreiche juristische Informationen geben einen Überblick zu den Rechtsgrundlagen bei Trennungen und Scheidungen. All dies macht den Ratgeber zu einer handfesten, konkreten Hilfestellung.

Das Buch hat 126 Seiten im Taschenbuchformat. Aktuell ist die dritte, überarbeitete Auflage erhältlich. Der Preis beträgt 8 Euro zuzüglich Versandkosten.

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Zahlvater trotz Wechselmodell

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. Juni 2015

Wenn sich Eltern trennen, ist das immer auch schwierig für die Kinder. Immer mehr Väter wollen sich gleichberechtigt mit der Mutter um die Kinder kümmern. Doch statt den Betreuungsaufwand anzuerkennen, werden engagierte Väter vom Gesetzgeber ausgebremst.

Das Wechselmodell: Die Kinder werden abwechselnd von beiden Elternteilen betreut – und niemand müsste Unterhalt zahlen. Möchte man meinen. Doch das Unterhaltsrecht macht engagierten Vätern wie zum Beispiel bei Paul Brandstätter einen Strich durch die Rechnung. Denn es gibt einenUnterschied: Die Mädchen verbringen bei ihrer Mutter eine Nacht mehr, die Betreuungszeit ist nicht exakt “50 zu 50”. Damit gilt plötzlich die klassische Regel: Der eine betreut, der andere zahlt. Ein Wahnsinn!

Wahnsinn_ Zahlväter trotz Wechselmodell

Der Elternteil, der die Kinder auch nur minimal weniger betreut, muss in der Regel vollen Unterhalt zahlen. Meistens ist das der Vater. Der andere gilt vor dem Gesetz als alleinerziehend. Mit finanziellen Vorteilen: Die Kinder haben ihren Lebensmittelpunkt automatisch bei dem betreuenden Elternteil. Dieser bekommt dann Sozialleistungen wie Kindergeld und die bessere Lohnsteuerklasse. Und in der Regel den vollen Unterhalt für die Kinder.

Dabei haben beide Elternteile in etwa die gleichen Fixkosten: Urlaub, Essen und Kleidung ebenso wie Spielsachen und Kuscheltiere. Ein Widersinn: Väter tragen nach einer Trennung für ihre Kinder zunehmend Verantwortung, doch das Unterhaltsrecht zielt in die entgegengesetzte Richtung:

“Entweder es gibt ein Wechselmodell, das ist dann wirklich 50 zu 50 oder es gibt das Hausfrauenmodell. Dazwischen gibt es keine Abstufungen. Man kann nicht sagen, ok, ich betreue zu 40, der andere zu 60 Prozent, oder der eine 45 der andere 55 oder 30 zu 70, das ist alles gar nicht vorgesehen. Es gibt eben Unterhalt oder nicht, und das muss geändert werden. Da muss der Gesetzgeber was tun, das Gesetz ist hier von jahrzehntealten Familienmodellen ausgegangen, die nicht mehr der Lebenswirklichkeit entsprechen und die viele Eltern frustrieren.”

Hildegund Sünderhauf-Kravets, Familienrechtlerin, Evangelische Hochschule Nürnberg

Am Hebel wäre nun die Politik. Familie und Arbeit sollen für Vater und Mutter vereinbar sein – schöne Worte. Doch nach einer Trennung scheinen die nicht mehr zu gelten. Weder im Bundesfamilienministerium noch Justizministerium sieht man Handlungsbedarf.

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Eine geteilte Obhut hebelt das gemeinsame Sorgerecht faktisch aus

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. März 2015

Der ‚paritätische Doppelresidenz‘ nach einer Trennung oder Scheidung kommt nicht nur m Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder eine entscheidende Rolle zu. Auch bei der Frage, inwieweit überkommene Rollenbilder und –erwartungen festgeschrieben oder aufgelöst werden, spielt sie eine wichtige Aufgabe. Vor diesem Hintergrund kommentiert Ivo Knill im aktuellen Newsletter von männer.ch die Entscheidung des Nationalrats gegen das ‚Wechselmodell‘:

„Vergangenen Mittwoch, am 4. März 2015, hat der Nationalrat die Revision des Unterhaltsrechtes beraten – und sich gegen die ausdrückliche Ermöglichung der alternierenden Obhut entschieden. Ein sehr bedauerlicher Entscheid. Vor allem enttäuscht hat die SP. Während die Grünen mehrheitlich für die Ermöglichung der alternierenden Obhut stimmten, votierte die SP geschlossen dagegen. Die SP-Fraktion liess ihre eigene Bundesrätin, Simonetta Sommaruga, im Regen stehen, die diesen Zusatz mit Nachdruck unterstützte, und  gab den Ausschlag zur Ablehnung der Vorlage.

Aber beginnen wir von vorne: Das debattierte Unterhaltsrecht regelt – ergänzend zum Sorgerecht – wer das Kind betreut und wer bezahlt. Anders als oft angenommen, ist mit der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht automatisch eine Aufteilung der elterlichen Pflichten und des Unterhaltes verbunden. Vielmehr bleibt der tägliche Umgang mit dem Kind weiterhin nur einem Elternteil zugordnet. männer.ch und Gecobi haben diese Logik immer wieder kritisiert. Denn: Sie zementiert das patriarchale Ernährermodell. Eine geteilte Obhut hebelt das gemeinsame Sorgerecht faktisch aus.

Und eben: Besonders tragisch in der nationalrätlichen Debatte war, dass sich ausgerechnet die SP von einer falschen Logik leiten liess. Wenn auch mit guten Absichten folgten die Fraktion einer Argumentation, die im tiefsten Dunkel des Geschlechterkampfes verankert ist: Die SP-Frau Ursula Schneider Schüttel begründet die Ablehnung der alternierenden Obhut wie folgt:

«Das ist nicht etwa ein Votum gegen die verstärkte Beteiligung der Männer an der Familien- und Betreuungsarbeit, aber diese darf nicht erst im Trennungs- und Scheidungsfall beginnen. Der Tatbeweis, liebe Männer, muss früher erbracht werden und nicht erst, wenn über den Unterhalt diskutiert wird.»

An diesem Votum ist so ziemlich alles schief, was schief sein kann. Denn, erstens: Väter von kleinen Kindern engagieren sich heute 30 Stunden in Haushalt und Kinderbetreuung – und zwar pro Woche. Das ist sehr wohl ein Tatbeweis! Väter erbringen einen Drittel der Familienarbeit und erwirtschaften drei Viertel des Einkommens. Dies zu übersehen ist ein klarer Affront gegenüber allen Männern, die sich echt darum bemühen, neben einem Vollzeitjob zuhause als Vater präsent zu sein. Zweitens: Es ist völlig klar, dass bei einer Scheidung nur für die Väter die alternierende Obhut in Betracht kommt, die auch bereit sind, den Tatbeweis zu erbringen und die Betreuung zu übernehmen. Es braucht hier also nicht nach einem Tatbeweis gerufen werden – es muss vielmehr ermöglicht werden, dass ihn die Väter erbringen können.

Klar ist: Wenn die Frauen aus dem Haushalt heraus in die Wirtschaft gefördert werden sollen, dann müssen Männer auch in die familiäre Arbeit hinein gefördert werden. Weder Frau noch Mann sollten für Chancengleichheit Tatbeweise erbringen müssen. Denn klar ist eben auch: Solange Frauen in der Arbeit und die Männer in der Familie diskriminiert werden, können wir, liebe Ursula Schneider Schüttel, noch lange auf «Tatbeweise» warten. …“

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Elternschaft (auch) nach einer Trennung gelingend gestalten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 15. Dezember 2014

„An diesem Thema sind wir schon dran“ Mit diesen Worten begrüßte uns Paul Lehrieder im Sommer im Familienausschuss des Deutschen Bundestages. Gleichzeitig nahm er das vor ihm liegende Buch von Hildegund Sünderhauf „Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis“ in die Hand und legte es mit den Worten „Wir werden dazu einen Forschungsauftrag ausschreiben“ wieder auf den Tisch. Es gebe keine Untersuchungen, wie sich das Wechselmodell auf das Kindeswohl auswirke und bevor man etwas entscheide, müsse das klar sein.

Dass Kinder auch nach einer Trennung eine Beziehung zu beiden Eltern aufrechthalten möchten und von den Ressourcen beider, Väter und Mütter profitieren können, kann als grundlegend angesehen werden. Hildegund Sünderhauf hat in ihrem Buch 48 Studien ausgewertet. Was noch weitergehender Untersuchungen bedarf ist die Frage, unter welchen Umständen eine Erziehung im Wechselmodell gelingen kann und wie Väter und Mütter nach einer Trennung bei Herausforderung, die Verantwortung für ihr Kind gemeinsam wahrzunehmen, unterstützt werden können.

Diese Fragestellungen greift Danielle Gebur in ihrem Buch „Erziehung im Wechselmodell, Trennungskinder und gelungene Erziehungspartnerschaft“ auf. Gebur, die selbst mit „ihren“ Kindern im Wechselmodell lebt, hat dazu in einer empirischen Untersuchung 10 Interviews mit Eltern, die Erfahrungen mit diesem Modell haben, geführt und diese Gespräche vor dem Hintergrund einer theoretischen Darstellung von Scheidungsfolgen und dem Wechselmodell analysiert.

Eine Scheidung bzw. Trennung der Eltern ist aus der Perspektive des Kindes sicherlich ein einschneidendes Erlebnis, zu einem traumatischen kann es durch die Begleiterscheinungen werden, die mit dem Ende der Partnerschaft einhergehen. Die Qualität der Beziehung der beiden Elternteile ist der Gradmesser dafür, wie ein Kind die Trennung der Eltern verarbeiten kann.

Diese, an dem Wohl des Kindes orientierte Beziehung ist eine Grundlage für ein gelingendes Wechselmodell, also die abwechselnde Betreuung  durch Vater und Mutter im annähernd gleichen zeitlichen Umfang. Dieses Modell birgt Chancen für Eltern und Kinder. Die Kinder behalten den Kontakt zu beiden Elternteilen und können deren Ressourcen für ihre Entwicklung nutzen. Die Eltern und insbesondere die Mütter gewinnen freie Tage, die sie für sich und ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit nutzen können. Diese Autonomie führe zu mehr Zufriedenheit, die sich letztlich auch wieder positiv auf das Kind auswirke.

Kritisch wird dieses Modell bei „hochstrittigen Elternteilen“ betrachtet. Gebur zitiert an dieser Stelle aus der wenig vorhandenen Literatur und kommt zu dem Schluss, dass die Beantwortung dieser Frage nicht einfach ist und mit „Sicherheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen“ wird. Von daher ist ihre aus den Interviews gezogene Schlussfolgerung, bei diesen Eltern von einem Wechselmodell abzuraten, etwas voreilig. Die Konflikte sind in jedem Fall auszutragen. Vor dem Hintergrund der Haltung, dass dies in keinem Fall zu Lasten der Kinder geschehen darf, und mit Hilfe einer begleitenden Beratung, die nicht auf Eskalation setzt, ist mehr möglich als momentan vorstellbar.

Als Ergebnis der Auswertung ihrer Interviews formuliert sie die Faktoren, die zu einem Gelingen des Wechselmodell beitragen: die grundlegende Akzeptanz des Modells, Geringe Ausprägung negativer Gefühle gegenüber dem Expartner/ der Expartnerin, der zeitliche Abstand zur Trennung sowie die Fähigkeit zur Selbstkontrolle.

Zumindest die gesellschaftliche Akzeptanz des Modells kann durch gesetzliche Regelungen, eine entsprechende Rechtsprechung sowie öffentliche Kampagnen gefördert werden. Des Weiteren gilt es denjenigen, die beruflich mit Eltern in Trennungssituationen an den verschiedensten Stellen, von der Kita bis zur Beratungsstelle, zu tun haben, Informationen und Handreichungen darüber zur Verfügung zu stellen, welche Potenziale in dem Wechselmodell stecken.

Dazu und zu der Lücke in der Forschung zum Wechselmodell im deutschsprachigen Raum trägt dieser Band einiges bei. Er ist insbesondere denen zu empfehlen, die sich bislang noch nicht so intensiv mit dem Thema befasst haben.

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Geteilte Elternschaft nach dem Scheitern der Partnerschaft

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. Juli 2014

Auch nach dem Scheitern einer Beziehung bleiben Eltern in der gemeinsamen Verantwortung für ihre Kinder. Ein Modell, diese im Alltag zu praktizieren ist die ‚paritätische Doppelresidenz‘ bzw. das ‚Wechselmodell‘, bei dem die Kinder im 7 bzw. 14 tägigen Rhythmus abwechselnd vom Vater bzw. der Mutter betreut werden. Während die gemeinsame Sorge nach einer Scheidung inzwischen die rechtliche Regel ist, wird das Wechselmodell in Deutschland in weniger als 5 % der Trennungsfamilien praktiziert. Warum das so ist und ob eine paritätische Doppelresidenz überhaupt dem Kindeswohl mehr dient als die bisherige Praxis, möchte die Bundesregierung nun bis 2018 in einer breit angelegten Studie erforschen lassen.

Die Notwendigkeit einer derartigen Erhebung wurde von den über 100 Teilnehmenden an der ‚International Conference on Shared Parenting 2014‘ die vom 9. Bis zum 11. Juli im Wissenschaftszentrum Bonn stattfand, kompetent in Frage gestellt. Dort diskutierten mehr als 100 Wissenschaftler, Forscherinnen und Praktiker aus den verschiedenen mit dem Thema befassten Berufsfeldern sich unter anderem mit den Ergebnissen von fast 50 Studien zum Wechselmodell bzw. präsentierten eigene Studien und Erfahrungen.

Für Prof Neyrand aus Toulouse hängt die Zunahme des Wechselmodells seit den 70er Jahren in Frankreich unmittelbar mit der Diskussion um die Bedeutung der Väter für die Entwicklung der Kinder und den damit verbundenen neuen Rollenzuschreibungen zusammen. In dem Maße, wie die Bedeutung der Väter gewachsen ist, haben Mütter an Bedeutung verloren. Vor allem vor dem Hintergrund der Zunahme von Trennungen und Scheidungen ist die Beteiligung von Vätern ein guter Weg. Mit dieser Entwicklung sind auch neue Anforderungen an soziale Institutionen, das gesellschaftliche Umfeld verbunden, die Familien, Mütter und Väter  dabei unterstützen können, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Gesetzgebung und Rechtsprechung müssen diese Entwicklung ebenfalls abbilden.

Dieser in der Praxis vollzogene Wandel bedeute eine Revolution und die in den vergangenen Jahren erfolgte Forschung hat die positiven Effekte vielfach bestätigt. Das Wechselmodell ist dabei mehr als ein Symbol, Kinder haben in ihm die Möglichkeit, nach einer Trennung den Kontakt zu beiden Elternteilen aufrecht zu halten. Und um die Kinder geht es doch in erster Linie. Seine Schlussfolgerung: Wir brauchen einen breiten gesellschaftlichen Dialog über die Vorzüge dieses Modells

Frau Prof. Sünderhauf aus Nürnberg, Verfasserin des deutschen Standardwerks ‚Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis: Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung und Scheidung‘, wies in ihrem Beitrag deutlich auf den Trend zum Wechselmodell in allen westlichen Industrienationen hin. Das von der Rechtsprechung bevorzugte Residenzmodell spiegelt in ihren Augen das traditionelle Familienbild des ausgehenden 19. Jahrhunderts wider und befördert eine destruktive Trennungskultur.

Schwerpunkt ihres Vortrags war die Zusammenfassung der Ergebnisse von 49 Studien zur Praxis und Auswirkungen des Wechselmodells seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts. Nur zwei dieser Studien kommen in der Konstellation von ‚hochstrittigen Eltern‘ zu negativen Ergebnissen. Zum Punkt ‚Zufriedenheit der Kinder‘ stellte sie folgende Ergebnisse dar:

  • Kinder im Wechselmodell sind ‚sehr zufrieden‘ mit ihrer familiären Situation (Eltern-Kontakt/ Eltern-Unterstützung) – deutlich zufriedener als Kinder die überwiegend bei einem Elternteil leben (Residenzmodell RM)
  • Kinder im Wechselmodell zeigen eine höhere allgemeine Lebenszufriedenheit als Kinder im RM
  • Kinder im WM zeigen eine höhere Zufriedenheit mit ihrer schulischen ituation als Kinder im RM und sind signifikant seltener Mobbing Opfer

Prof Kruk von der University of British Columbia, Canada stellte in seinem Beitrag die Bedürfnisse der Kinder vor die Rechte der Eltern und wie den Institutionen eine klare Aufgabe zu: „Die Bedürfnisse der Kinder sind ‚heilig‘ und sie kommen vor den Rechten. Zu jedem Bedürfnis gibt es eine entsprechende Verpflichtung. Es ist die Verantwortung der sozialen Institutionen, Eltern zu unterstützen, damit sie ihre Verantwortung gegenüber Kindern wahrnehmen können.“ Dazu reiche ein rechtlicher Ansatz nicht aus, die Verantwortung stehe vor dem Recht.

Der Verlust eines Elternteils bedeutet eine Entwurzelung und die Entfremdung eines Elternteils durch das andere sei nichts anderes als Missbrauch. Kinder im Wechselmodell verbringen insgesamt mehr Zeit mit beiden Eltern und profitieren von den Ressourcen von Vater und Mutter. Um Konflikte zu vermeiden empfahl er, das Wechselmodell als Regel einzuführen, „Kinder wollen beide Eltern“. Weiterlesen »

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