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Eltern bleiben trotz Trennung – Fachtagung zum Doppelresidenzmodell

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 6. Dezember 2018

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen veranstaltet in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Väterarbeit am 16. Januar eine Fachtagung zum Doppelresidenzmodell: ‘Eltern bleiben trotz Trennung’

Tagung 16.1.2019

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Das Recht des Kindes auf Familie nach Trennung der Eltern gewährleisten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 23. November 2018

Geteilte Elternschaft im Wechselmodell nach einer Trennung oder Scheidung, Kinderrechte und die Aufgabe der Staaten bei der Sicherstellung des Kindeswohls sind die zentralen Themen der 4. Internationalen Konferenz über geteilte Kinderbetreuung, die am 22. und 23. November 2018 unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs des Europarates stattfindet.

Aufgrund der historisch niedrigen Heiratsraten, der verhältnismäßig hohen Zahl gescheiterter Ehen und Beziehungen sowie des Wandels des Wesens und der Definition der Familie ist die Debatte über geteilte Elternschaft besonders aktuell.

Die Konferenz wird hauptsächlich vom „Internationalen Rat für die Paritätische Doppelresidenz“ (ICSP) organisiert. Dem ICSP zufolge sind allein in Frankreich rund 200 000 Kinder pro Jahr von der Scheidung ihrer Eltern betroffen, und 73 % der Kinder leben nach der Scheidung bei der Mutter und besuchen den Vater jedes zweite Wochenende. Gleichzeitig zeigen aktuelle Studien, dass bei Kindern, die nach einer Trennung abwechselnd und zu annähernd gleichen Zeitanteilen bei beiden Elternteilen leben, ein besseres Wohlbefinden und eine bessere psychische Gesundheit zu beobachten sind als bei Kindern, welche die meiste Zeit oder ausschließlich bei einem Elternteil leben.

Die Stellvertretende Generalsekretärin des Europarates, Gabriella Battani-Dragoni, erklärte in ihrer Eröffnungsrede: „Es herrscht eine offenkundige und zunehmende Übereinstimmung darüber, dass im Rahmen der Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen die geteilte Elternschaft nach dem Wechselmodell möglichst gefördert werden sollte.“

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Wechselmodell tut Trennungskindern gut

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 2. November 2018

Nach einer Trennung kann das sogenannte Residenzmodell zur Belastung werden. Kinder, die zu gleichen Teilen bei den Eltern leben, nach dem sogenannten Wechselmodell, geht es psychisch besser.

Stefan Rücker

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Gemeinsam getrennt erziehen ist ein Gewinn für Alle

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. Oktober 2018

Wenn eine Partnerschaft zerbricht, gibt es häufig Streit um das Sorgerecht. Marc Serafin, Jugendamtsleiter in Niederkassel und Berater im Bundesfamilienministerium, spricht im Interview mit der Heilbronner Stimme über mögliche Lösungen im Sinne des Kindeswohls.

„Sie fordern nach der Trennung von Eltern mit Kindern eine Elternschaft auf Augenhöhe. Das ist leichter gesagt als getan. Wo liegen die Fallstricke?

Marc Serafin: Die partnerschaftliche Aufteilung von Familienarbeit und Beruf ist heute ein weithin geteiltes gesellschaftliches Leitbild. Männer und Frauen sind beide berufstätig. Väter nehmen in weit stärker Anteil an der Erziehung als in der Vergangenheit. Kinder profitieren von der intensiveren Beziehung mit beiden Eltern. Das ist für alle Beteiligten ein Gewinn. Das sollte auch nach einer Elterntrennung möglich sein. Unser Familienrecht orientiert sich im Fall einer Elterntrennung aber immer noch am überholten familiären Leitbild der „Hausfrauenehe”, bei der die Mutter die Kinder betreut und der Vater fürs Geldverdienen zuständig ist. Das passt nicht mehr zu heutigen Lebensrealität und führt zu viel Streit.

Wenn man an das Kindeswohl denkt. Ist das Wichtigste nicht, dass das Verhältnis möglichst konfliktfrei läuft?

Serafin: Aufgabe der Eltern ist es, ihre Kinder aus ihren Partnerschaftskonflikten herauszuhalten. Die sind nicht Sache der Kinder. Dazu gehört bei den Eltern die Fähigkeit, zwischen der Partnerebene und der Elternebene zu unterscheiden. Als Eltern haben beide die Verpflichtung die Eltern-Kind-Bindung zu beiden Eltern zu respektieren und zu fördern. Wir wissen aus der Bindungsforschung, dass dies existentiell wichtig für das Aufwachsen von Kindern ist. Eltern können durch professionelle Beratung Unterstützung dafür erhalten.

Muss eine Seite zurückstecken?

Serafin: Als Familie nach einer Partnerschaftstrennung dennoch bewusst Familie zu bleiben und nach guten Wegen von “gemeinsam getrennt Erziehen” zu suchen, ist eine Win-Win-Situation für alle, insbesondere für die Kinder. Demgegenüber steht das Modell der Alleinerziehenden-Konstellation als Verlustmodell dar …

Lässt sich ein Modell mit zwei gleichberechtigten Partnern überhaupt bewerkstelligen? Schließlich könnte oft eine Seite dann nicht voll arbeiten.

Serafin: Partnerschaftliche Aufteilung heißt, das Leben partnerschaftlich organisieren. Jeder übernimmt Aufgaben und partizipiert an den Vorteilen. Eltern teilen sich Berufstätigkeit und Kindererziehung auf. Wie es vielfach ja auch bereits im Zusammenleben und unterstützt von Kindertagesbetreuung praktiziert wird. Berechnungen haben nachgewiesen, dass Betreuung der Kinder in Doppelresidenz im Kern nicht teurer als Betreuung nur durch einen Elternteil ist. Da wo vielleicht Mehrkosten für mehr Platz und eine kindgerechtere Gestaltung in beiden elterlichen Wohnungen entstehen, sollte uns das im Sinne der Kinder wert sein. …“

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Woozles und fehlende familienpolitische Diskurslinien in Deutschland

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. Mai 2018

Die Debatte um gemeinsame Elternschaft bzw. die Doppelresidenz hat der Psychologe Stefan Rücker, Leiter der von dem Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenen PETRA Studie von Nachtrennungsfamilien, jüngst als eine zentrale gesellschaftspolitische Auseinandersetzung bezeichnet. Tatsächlich rührt die Debatte nicht nur an unserem Verständnis von Eltern- und Kindeswohl, sondern auch an tradierten Rollenbildern in der Familie.

Es ist nicht die erste gesellschaftliche Debatte, in der eine emotionalisierte Stimmungslage dazu führt, dass Sachinformation mit Werturteilen bzw. Ängsten und Hoffnungen vermischt werden. Dies ist nicht nur in Deutschland, sondern in zahlreichen westlichen Demokratien so. Im angelsächsischen Raum hat sich im Rahmen der Debatte um gemeinsame Elternschaft mittlerweile sogar ein eigener Begriff – „Woozle“ – etabliert.

Ein Woozle ist gemäß des Kinderbuches Winnie the Pooh ein Popanz, ein Schreckgespenst, das im gesellschaftlichen Diskurs der Sachinformation das Fürchten lehrt. In dem vorliegenden Beitrag zur Debatte über die gemeinsame Elternschaft in Deutschland geht es vor allem darum, den Sachinformationen gegen den gemeinen Woozle den Rücken zu stärken.

Aber wissen wir denn überhaupt, was in Nachtrennungssituationen das Beste für das Kind ist? Mit dem Kindeswohl wird schließlich seit Jahrzehnten alles Mögliche begründet. Wie kann man unter diesen Umständen Fakten und Meinung auseinanderhalten?

Wir wissen, seitdem in breitangelegten empirischen Studien das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen nach wissenschaftlichen Maßstäben gemessen wurde, tatsächlich bereits sehr viel über Kinder und Jugendliche in Nachtrennungsfamilien. Noch viel breiter und theoretischer erforscht sind die Voraussetzungen dafür, dass in einer offenen Gesellschaft die Entscheidungsträger Zugang zu den „besten verfügbaren Informationen“ haben.

Einer der prominentesten deutschen Philosophen und Politikwissenschaftlern der Nachkriegszeit – Jürgen Habermas – hat die Bedingungen für einen fairen und offenen Diskurs herausgearbeitet. An diesen Vorbedingungen dafür, dass Politikern, Juristen und Experten für die Familienbetreuung Zugang zu den „besten verfügbaren Informationen“ haben, mangelt es jedoch in Deutschland. Statt einer offenen, zwanglosen und wahrhaftigen Debatte um die besten Möglichkeiten, Eltern und Kinder nach einer Trennung zu unterstützen, hat sich in Deutschland ein von der internationalen Wissenschaft abgekoppelter Sonderdiskurs etabliert, der von wenigen prominenten Stichwortgebern und Experten dominiert wird.

In Folge dessen wird renommierte internationale Forschung in Deutschland gar nicht wahrgenommen oder im Zweifelsfall falsch dargestellt. Ein Grund dafür ist, dass die Qualitätskriterien für wissenschaftliche Forschung, die in anderen sozialwissenschaftlichen Disziplinen Standard sind, in den deutschen Publikationen zur gemeinsamen Elternschaft gar nicht zur Anwendung kommen.

Johannes Carl Busse zeigt in seinem Beitrag ‚The debate on shared parenting in Germany‘ die Qualitätsdefizite und die mangelnde Wahrhaftigkeit der wichtigsten Expertenbeiträge in Deutschland auf und macht Vorschläge, wie Entscheidungsträger dennoch zwischen Wissenschaft und Meinung unterscheiden können.

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Grundlagen für gleichberechtigte Elternschaft in Dänemark beschlossen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 31. März 2018

In Dänemark hat das Parlament am 27. März ein neues Gesetz zum Scheidungsrecht beschlossen. „Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, die größtmögliche Übereinstimmung zu erzielen, die die Art und Weise, wie sich Familien nach einer Trennung betrachtet werden, grundlegend verändert. Die Rücksicht auf das Kind ist im neuen System entscheidend. Mit der Einrichtung einer speziellen Kinderabteilung werden die Kinder in Zukunft einen Erwachsenen haben, der sich auf ihre Bedürfnisse und nicht auf den Konflikt der Eltern konzentriert”, sagt die Ministerin für Kinder und Soziales Mai Mercado und dankt den Parteien des Folketing für eine gute, gründliche und konstruktive Debatte. „Jetzt haben wir uns auf ein neues System geeinigt, das Tausenden von Kindern und Eltern eine schwierige Situation erleichtern wird. Darauf werden wir stolz sein.”

Gleichwertige Elternschaft wird ab jetzt das Grundprinzip. Im Ausgangspunkt wird die Sorge der Kinder gleichmäßig zwischen den Eltern verteilt. Dabei strebt man eine 7/7-Regelung an. Das heißt, das Kind wohnt sieben Tagen bei dem einen Elternteil und danach sieben Tage bei dem anderen. Abweichungen davon können die Eltern jederzeit frei vereinbaren, z.B. bei Schichtdienst.

Beide Eltern sind künftig sogenannte Wohnorts-Eltern. Das heißt, dass alle Mitteilungen aus z.B. der Schule an beide Eltern geschickt werden. Der sogenannte Kinderscheck (eine regelmäßige Zahlung vom Staat an den Eltern) wird 50/50 zwischen den geschiedenen Eltern geteilt. Die dänischen Politiker haben erkennbar die Kritik, Vorschläge und neue Forschungen zur Kenntnis genommen, und die dänischen Interessensorganisationen, auch die Väter-Organisationen, sind mit dem neuen Beschluss zufrieden.

Bisher wurden Konfliktfälle, wenn die Eltern gegeneinander um die Sorge der Kinder kämpften, in der sogenannten Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) behandelt. Jedoch gab es sehr viel Kritik, dass die dort angestellten Frauen oft voreingenommen gegen Väter waren. Jetzt wird das ganze System völlig verändert. Es wird dreisträngig und relativ einfach.

Es entsteht eine neue Behörde, “Familieretshuset” (das Familiengerichtshaus). Hier werden alle Scheidungsanträge behandelt. Die Fälle werden zuerst in drei Typen eingeteilt:

1) Grün. Einfache Fälle, wo die Familienmitglieder alles selber arrangieren können, und das Mitwirken von Behörden kaum notwendig ist.

2) Gelb. Weniger einfache Fälle. Hierhin kommen Familien, die erst durch den Rat von Behörden eine Lösung ihrer Konflikte finden können. Wenn das nicht gelingt, kommt die Sache vor Gericht.

3) Rot. Fälle, wo die Lage schon am Anfang schwer zu entwirren ist. Diese Fälle gehen direkt zum Gericht. Das Familiengericht behandelt nur solche Fälle, die nicht vom Familiengerichtshaus gelöst werden können. Es behandelt auch Fälle, wo z.B. die Eltern nach der Scheidung ihre Verpflichtungen nicht einhalten, z.B. wenn die Mutter das Kind nicht zum verabredeten Termin dem Vater überlässt.

In diesem Familiengerichtshaus etabliert man auch die „Børneenhed” (Kinder-Einheit), die dafür sorgt, dass die Rücksicht auf das Kind immer Vorrang hat. Diese Einheit sorgt auch dafür, dass es immer einen Erwachsenen gibt, mit dem das Kind sprechen kann, wenn es möchte.”

Die Verteilung der Fälle ist optimistisch: 60.000 grüne, 30.000 gelbe und nur 7.000 rote. Es wird also davon ausgegangen, dass es durch die Einführung der gleichberechtigten Elternschaft einen erheblich kleineren Prozentsatz strittiger Fälle als z.B. in Deutschland.

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Fachtag Wechselmodell

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. März 2018

… eben habe ich diese Einladung erhalten und es verspricht ein interessanter Nachmittag zu werden:

„20+1 Jahre“ ist der Begleitete Umgang ein fester Bestandteil unserer Kinderschutzarbeit. In dieser Zeit hat sich vieles verändert. Anfang letzten Jahres hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Familiengericht auch gegen den Willen eines Elternteils, bei einem entsprechenden Antrag, das paritätische Wechselmodell als Umgangsregelung anordnen kann.  Zeit für uns das Wechselmodell genauer unter die Lupe zu nehmen!

Am Mittwoch, den 16.05.2018, von 14:00-17:15 Uhr werden wir uns in der Hochschule Düsseldorf damit aus unterschiedlichen Blickwinkeln befassen. Wir hoffen fest darauf, dass Dr. Stefan Rücker, Leiter der Forschungsgruppe PETRA, „Kindeswohl im Kontext von Umgangsfragen – ausgewählte Ergebnisse einer bundesweiten Studie“ vorstellen darf.

Dr. Marc Serafin, Jugendamtsleiter der Stadt Niederkassel, wird zum Thema „Familienleben in Doppelresidenz – Blick aus soziologischer Perspektive“ sprechen und Familienrechtsanwältin Astrid Raimann wird das Wechselmodell aus juristischer Perspektive betrachten. Anlässlich unseres 20+1 Jubiläum Begleiteter Umgang geben wir Ihnen einen praktischen Einblick in die Entstehung, den Verlauf und die Durchführung des Begleiteten Umgangs.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung, die wir unter info@kinderschutzbund-duesseldorf.de bereits jetzt gerne annehmen. Stichwort: Fachtag Wechselmodell, Kosten: 20€. Kontendaten und einen genaueren Verlauf schicken wir Ihnen zu, sobald der Ablauf endgültig feststeht.

Mit herzlichen Grüßen Bettina Erlbruch

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Was Trennungskinder brauchen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. März 2018

Wenn Eltern sich trennen, müssen Kinder mit den Folgen leben: Wohnen mal bei Mama, mal bei Papa, komplizierter Ferienplan, Kofferkind-Dasein und im schlechtesten Fall leiden sie unter Streit und Gerichtsverfahren zwischen den Elternteilen.

In der Sendung ‚Zwei nach Eins‘ spricht Stefan Rücker, Lehrbeauftragter an der Universität Bremen, mit Kristin Hunfeld über die Studie, die er derzeit durchführt „Kindeswohl und Umgangsrecht”. Diese behandelt ein sehr emotionales Thema. Denn zahlreiche Trennungen sind von Verletzungen und einseitigen Sichtweisen geprägt und nicht wenige Kinder stehen dabei genau zwischen zwei Elternteilen, die sich streiten.

Wie entwickelt sich das Kindeswohl, wenn man die Umgangsfrage in den Mittelpunkt stellt? Hat das Wechselmodell, bei dem die Kinder ähnlich große Teile bei Mutter und Vater verbringen, Vorteile? Oder ist das Residenz-Modell, bei dem das Kind bei einem Elternteil lebt und den anderen regelmäßig zum Beispiel an Wochenenden sieht, besser für’s Kind? Für seine Studie hat Rücker hat nicht nur mit Müttern und Vätern gesprochen, sondern auch mit betroffenen Kindern. Rund 150.000 bis 200.000 von ihnen sind jährlich von der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern betroffen, so der Psychologe. Massive Konflikte, sagt Rücker, gibt es bei der Frage, bei wem die Kinder wieviel Zeit verbringen.

Das sind Konflikte, die Kinder nicht nur belasten, sondern bisweilen auch krank machen können. Das heißt also, wir sehen Kinder, die unter dieser Situation manchmal auch seelischen Schaden erleiden.

Nicht immer hat eine Trennung extreme Folgen, aber Stefan Rücker hat in seiner Studie Gemeinsamkeiten ausgemacht, die fast alle Trennungskinder betreffen: ein gewisses Maß an Belastung, einen gewissen Leidensdruck und manchmal auch Traurigkeit. Aber auch wenn die Trennung der Eltern immer ein einschneidendes Erlebnis ist, hängt die Bewältigung von vielen Faktoren ab: Vom Umfeld, von Großeltern, die unterstützen, aber auch von der Stärke der einzelnen Kinder.

Wie sensibel Stefan Rücker mit Kindern gesprochen hat, wie er es geschafft hat, Vertrauen zu gewinnen, das erzählt der Psychologe im Gespräch mit Kristin Hunfeld. Und er begründet auch, warum Beratungsangebote für Väter und Mütter verbessert werden müssen und warum er einer Mediation fast immer den Vorzug vor der Entscheidung eines Familiengerichts geben würde. Den Beitrag können sie hier nachhören.

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Erklärvideo zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 2017

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 10. Februar 2018

… zur Vorbereitung auf weitere politische Auseinandersetzungen zum Thema ‘Wechselmodell’

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Doppelresidenz vs. Residenzmodell – neue Metastudie

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. Februar 2018

Prof. Linda Nielsen´s neue Analyse von mittlerweile 60 Studien rund um die Doppelresidenz bestätigt die Annahme, dass die Doppelresidenz in der Regel für Kinder bessere Ergebnisse erzielt als das in Deutschland noch häufig gelebte „Alleinerziehenden-“ oder „Residenzmodell“, bei dem in der Regel der Vater als alle-vierzehn-tage-am-wochenende-freizeitelternteil für das Kind präsent ist.

In den veröffentlichten 60 englischsprachigen Studien fanden 34 Studien heraus, dass Kinder in der Doppelresidenz in allen untersuchten Punkten in Bezug auf Verhalten, emotionales, physisches und schulisches Wohlbefinden und die Beziehung zu Eltern und Großeltern besser abschnitten als Kinder im Residenzmodell. In weiteren 14 Studien hatten Kinder in der Doppelresidenz in einigen Punkten die gleichen Ergebnisse und in anderen bessere Ergebnisse verglichen mit Kindern im Residenzmodell. In 6 Studien konnten keine Unterschiede zwischen beiden Betreuungsmodellen festgestellt werden und in weiteren 6 Studien ergaben sich für Kinder in der Doppelresidenz in einem Merkmal schlechtere Ergebnisse als im Residenzmodell, aber gleiche oder bessere in den anderen Merkmalsausprägungen.

Ähnliche Ergebnisse gab es auch bei der Betrachtung des Familienreinkommens (25 Studien, davon 18 Doppelresidenz besser in allen Merkmalsausprägungen, 4 Studien gleiche oder bessere Ergebnisse, eine Studie mit gleichen Ergebnissen und zwei Studien mit schlechteren Ergebnissen in einem Merkmal, aber besseren in den anderen Merkmalen.

Die Schlussfolgerungen

“As the studies summarized in this article demonstrate, JPC is linked to better outcomes than SPC for children, independent of family income or the level of conflict between parents.”

Wie die in diesem Artikel zusammengefassten Studien zeigen, weist die Doppelresidenz (JPC – joint physical custody) bessere Ergebnisse als Einzelresidenz (SPC – sole physical custody) für Kinder auf, unabhängig von Familieneinkommen oder dem Konfliktniveau zwischen den Eltern. Das soll nicht heißen, dass Kinder nicht von einem Leben in Familien mit höherem Einkommen, niedrigerem Konflikt oder gut kooperierenden Eltern profitieren.

Was diese Studien aber aussagen ist, dass die besseren Ergebnisse für in Doppelresidenz lebende Kinder nicht auf ein höheres Familieneinkommen oder einen geringeren Konflikt zwischen deren Eltern zurückgeführt werden können. Darüber hinaus zeigen alle 30 Studien, die die Beziehungen von Kindern zu ihren Eltern und anderen Verwandten untersuchten, bessere Ergebnisse für die Doppelresidenz-Kinder.

Der Aufsatz von wurde im „Journal of Child Custody” unter dem Titel: „Joint versus sole physical custody: Outcomes for children independent of family income or parental conflict, Journal of Child Custody“ veröffentlicht.

Quelle

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