Erstellt von Hans-Georg Nelles am 1. Januar 2012
In Europa werden so viele uneheliche Kinder geboren wie nie zuvor. Der Anteil an unehelichen Geburten hat in den 27 EU-Staaten inzwischen den Rekordwert von 37,4 % erreicht – das ist mehr als doppelt so viel wie vor zwanzig Jahren. Das geht aus dem neuen Jahrbuch der europäischen Statistikbehörde Eurostat hervor. 1990 erblickten nur 17,4 % der Neugeborenen außerhalb einer Ehe das Licht der Welt.
In Deutschland wurde 2009 fast jedes dritte Baby außerhalb einer Ehe geboren (32,7 %). EU-weit ist der Anteil in Estland am höchsten (59,2 %), am niedrigsten in Griechenland (6,6 %). Die Erklärung aus Europa für diese Entwicklung:
‘Family is a shifting concept: what it means to be a member of a family and the expectations people have of family relationships vary with time and space, making it difficult to find a universally agreed and applied definition. Legal alternatives to marriage, like registred partnership, have become more widespread and national legislation has evolved to confer more rights to unmarried couples.’
Das stimmt grundsätzlich, aber nicht verheiratete Väter in Deutschland warten nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) jetzt schon 25 Monate vergeblich auf eine gesetzliche Regelung ihrer Rechte.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. Dezember 2011
In einem Beitrag für die Zeitschrift ‚DerStandard‘ bezeichnet der Schriftsteller Raoul Schrott die zwischen Vätern und Kindern praktizierte Apartheid als den wohl größten Skandal unserer Gesellschaft:
‚Auf einem Gruppenfoto würden sich die rechtlosen Väter, mit denen ich während der Recherche zu meinem Roman Das schweigende Kind gesprochen habe, in einem ähneln: Sie sind alle im besten Alter, machen aber eine unglückliche Figur. Niemand hat ihnen abgesprochen, gute Väter zu sein, doch die Ohnmacht, ihre Kinder kaum sehen zu dürfen, lässt sie etwas linkisch erscheinen – vielleicht weil Opferrollen schlecht zum gängigen Männerbild passen.
Wo viele Männer vor der Verantwortung flüchten, weil das ihr Leben auf den Kopf stellen würde, haben sie sich vollherzig zur Vaterschaft bekannt – nur um darauf die Trennung von ihren Kindern durchstehen zu müssen. Dieser doppelte existenzielle Rollenwechsel hat ihnen oft den Boden unter den Füßen weggezogen. Dass sie dennoch weiter für ihre Kinder kämpfen, ist kein Zeichen von sturem Beharren. „Mit dem Vater-Sein“, sagt Gregor W., „habe ich zuerst die Gewissheit verbunden, mich ohne Zögern vor einen Bus zu werfen, um mein Kind zu retten.“ So und ähnlich haben alle Väter vom erlebten Gefühl der Selbstlosigkeit gesprochen, um die Trennung von ihren Kindern dann mit einer Art seelischer Euthanasie zu vergleichen.
Vaterliebe ist nicht weniger intensiv als Mutterliebe: weshalb sie dann per Gerichtsbeschluss unterbinden? Der Mensch hat nicht allzu viele gute Eigenschaften: warum dann diese Vaterliebe per Amtsweg kastrieren? Eine Gesellschaft muss sich daran messen lassen, wie sehr sie sich um ihre Kinder kümmert. Dass bei uns der Umgang zwischen Vätern und Kindern – im besten Fall! – auf ein paar Tage im Monat reduziert wird, ist so widernatürlich, wie es die Rassentrennung einmal war. Letztlich leben wir doch in unseren Kindern weiter – weshalb wir ihnen das mitzugeben versuchen, was uns an Gutem ausmacht.
Die zwischen Vätern und Kindern praktizierte Apartheid, stellt wohl das größte Skandalon unserer wohlständigen Gesellschaft dar. Die erste Barbarei ist dabei, dass Müttern wie Vätern nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen wird. Die zweite Barbarei, dass den Vätern selbst ein einmal zugestandenes Sorgerecht jederzeit – und ohne Angabe von Gründen! – entzogen werden kann. Das ist dem Gesetzgeber anzulasten; den Gerichten jedoch ist eine dritte Barbarei vorzuwerfen: dass sie ihren Ermessensspielraum nicht ausnützen, um diese Diskriminierung mit dem Besuchsrecht wenigstens etwas zu kompensieren. … Weiterlesen »
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. November 2011
Die gemeinsame elterliche Sorge wird unabhängig vom Zivilstand der Eltern in Zukunft zur Regel. Im Zentrum dieser neuen Regelung steht das Kindswohl. Einzig wenn die Interessen des Kindes geschützt werden müssen, kann die elterliche Sorge einem Elternteil vorenthalten werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur entsprechenden Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet. In einem zweiten Schritt wird der Bundesrat das Unterhaltsrecht unverheirateter und geschiedener Eltern neu regeln.
Bei einer Scheidung wird die elterliche Sorge heute in der Regel einem Elternteil allein zugewiesen. Sind die Mutter und der Vater nicht miteinander verheiratet, steht gemäß geltendem Recht die elterliche Sorge allein der Mutter zu. Eine gemeinsame elterliche Sorge ist heute nur möglich, wenn die nicht miteinander verheirateten oder die geschiedenen Eltern einen gemeinsamen Antrag stellen und sich betreffend Unterhalt und Betreuung des Kindes einigen können. Das geltende Recht missachtet damit die Gleichstellung von Mann und Frau.
Künftig erhalten nach einer Scheidung beide Elternteile die elterliche Sorge. Das Gericht muss sich bei einer Scheidung aber vergewissern, dass die Voraussetzungen für die gemeinsame elterliche Sorge gegeben sind. Ob die elterliche Sorge zum Wohl des Kindes einem Elternteil allein zugeteilt werden soll, entscheidet bei einer Scheidung das Gericht und bei einem ausserehelich geborenen Kind die Kindesschutzbehörde. Mögliche Gründe für den Entzug der elterlichen Sorge sind Unerfahrenheit, Krankheit, Gebrechen, Gewalttätigkeit oder Ortsabwesenheit.
Die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regel stellt für nicht miteinander verheiratete Eltern eine wesentliche Änderung dar. Wenn sich die Eltern nicht verständigen können, wird es auch in Zukunft nicht „automatisch“ zur gemeinsamen elterlichen Sorge kommen. In diesen Fällen kann sich ein Elternteil an die Kinderschutzbehörde wenden. Diese wird die gemeinsame elterliche Sorge verfügen, außer wenn dies nicht den Interessen des Kindes entspricht.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 16. November 2011
Sechs Tonnen schwer war die Post, die Simonetta Sommaruga seit Februar erhalten hat. Der Inhalt: rund 1700 Pflastersteine. Verärgerte Männer sendeten diese über die Website Schickenstei.ch an die Justizministerin und protestierten so dagegen, dass der Bundesrat die Vorlage für ein gemeinsames Sorgerecht verzögerte. Jetzt haben die Pflastersteine einen neuen Verwendungszweck: Sommaruga ließ mit ihnen auf einem Spielplatz eine Fläche pflastern, die als Begegnungsort für Eltern und Kinder dienen soll.
Christine Stähli, Sprecherin des Justizdepartements, bestätigte, dass Frau Sommaruga den Ort am Donnerstag einweihen wird. Er zeigt sinnbildlich, wie gemeinsam der Weg geebnet werden kann für eine politische Lösung, in der das Wohl des Kindes im Zentrum steht. Für Oliver Hunziker, Präsident des Vereins VeV und Mitinitiant der Aktion, hat diese damit einen erfreulichen Abschluss gefunden: „Es ist toll, dass die Steine nicht einfach auf einem Haufen landeten.“
Es bleibt morgen aber nicht bloß bei einer Einweihung: „Es gibt noch eine Überraschung“, so Stähli. Details will sie nicht nennen. Hunziker hofft, dass Sommaruga die sehnlichst erwartete Vorlage des Bundesrats zum gemeinsamen Sorgerecht präsentiert. «Das wäre ein tolles Überraschungsgeschenk.» Damit ginge die Arbeit für die Väter aber erst richtig los. Hunziker: „Es ist noch ein steiniger Weg, bis die Gesellschaft Frauen und Männer auch wirklich gleichstellt.“
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 2. November 2011
Nicht nur in der Schweiz haben geschiedene Väter kaum Rechte. Im Schweizer Mamablog beschreibt ein Vater sehr persönlich aber anonym, um die Beziehung zu seiner Ex Frau nicht weiter zu belasten, wie er diese Situation erlebt.
‚Papa werden ist ein unbeschreibliches Erlebnis und mehr noch Papa sein. Das hört ja nicht mit der Geburt des Kindes auf. Im Gegenteil, es fängt erst an. Ein neues Ich entfaltet sich, neue, noch nie empfundene Gefühle eröffnen sich, bedingungslose Hingabe erfährt eine tiefere Qualität, Verantwortung wird zur Bereicherung.
Schön, wenn man diese Gefühle und den Zustand gemeinsam im Alltag verfolgen und teilen kann. Aber nicht jedem ist das Glück vergönnt, diese Dreiheit (es ist unser erstes Kind) gemeinsam zu leben, zum Beispiel Eltern, die keinen gemeinsamen Haushalt haben. Damals, als es um die Regelung in der gemeinsamen Erziehung und des Besuchsrechtes ging, unterschrieb ich zusammen mit der Mutter meines Kindes eine Abmachung. Solche Regelungen sind sinnvoll, gerade mit einem Kind ist Planung unumgänglich.
Einfach ist das nicht. Auch ein Vater hat zuweilen das Bedürfnis, seinen Sohn außerhalb dieser abgemachten und unterzeichneten Besuchszeiten zu sehen. Ein Begriff, der irgendwie an den Knast erinnert und nicht an das, was ich mir unter einer Familie vorstelle. Leider besteht je nach Beziehungsstatus mit der Mutter kaum Raum für spontanes Begegnen. Wenn sie gerade Bedarf hat, das Kind abzugeben, um zu putzen oder Büroarbeiten zu erledigen, darf der Papa den Kleinen zu sich nehmen. Sonst kaum.
Um den Kontakt trotzdem zu pflegen, greift man aus Verlegenheit auf den telefonischen Kontakt zurück. Da ich den Dreijährigen nicht selber anrufen kann, habe ich wiederum mit der Mutter zu tun. Dann fallen in vorwurfsvollem Geplänkel Sätze wie: „Ich will und muss nicht DIE GANZE ZEIT erreichbar sein.“ Aber sollte nicht genau das der Fall sein, wenn man ein gemeinsames Kind hat? Wir haben diese Entscheidung zusammen gefällt und diese bindet uns. Auch wenn es vielleicht nicht immer gerade passt. Weiterlesen »
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 15. September 2011
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat leiblichen Vätern den Rücken gestärkt. Geklagt hatte ein 53-Jähriger Mann aus Fulda. Ihm hatten deutsche Gerichte bislang verweigert, bei seinem mutmaßlichen Sohn seine Vaterschaft zu klären und möglicherweise ein Umgangsrecht mit ihm durchzusetzen. Die Begründung: das Kind habe zu ihm keine sozial-familiäre Beziehung.
Die Straßburger Richter sehen darin einen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens. Dieses ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert. So hätte geprüft werden müssen, ob ein Umgang des mutmaßlichen Vaters nicht vielleicht im Interesse des Kindeswohls läge.
Rechtlicher Vater des heute Siebenjährigen ist der Ehemann der Mutter. Sie hatte eineinhalb Jahre lang eine Beziehung zu dem Kläger, trennte sich jedoch während ihrer Schwangerschaft von ihm und kehrte zu ihrem Mann zurück. Vor Gericht machte sie geltend, das Kind könne auch von ihrem Ehemann stammen. Weiterlesen »
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 15. September 2011
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 24. August 2011
SPÖ-Chef Michael Ritsch fordert im Gegensatz zu der Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, ebenfalls SPÖ, mehr Rechte für Väter nach Scheidungen. Er sprach sich für eine gemeinsame Obsorge aus. Beide Elternteile sollen im Falle einer Scheidung für die Kinder sorgen.
Sollte ein Frau laut Ritsch nicht wollen, dass ihr Mann und sie gemeinsam die Obsorge teilen, dann sollte sie einen Antrag stellen müssen und dies begründen.
Als SPÖ-Parteichef von Vorarlberg sei er der Meinung, dass es gerechter wäre, wenn beide Familienpartner dieselben Pflichten und Rechte hätten. Er fordert daher eine Änderung der bisherigen Obsorge-Bestimmungen.
Das Sommergespräch mit Michael Ritsch können Sie hier nachhören
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. August 2011
Die Meinungsbildung innerhalb der Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP zu einer Neuregelung der Sorge bei nicht verheirateten Eltern ist noch nicht abgeschlossen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion mit.
Wörtlich heißt es dazu: „Über dieses äußerst schwierige und sensible Thema gibt es aber bisher noch keine abschließende Verständigung.“ Es geht laut Antwort darum, die Rechte der ledigen Väter zu stärken, ohne das Wohl des Kindes und die berechtigten Interessen der betroffenen Mütter aus den Augen zu verlieren. Bei einem Gesetzesvorschlag der Bundesregierung werde das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen.
Ferner werde bei einer gemeinsamen Sorge die Kooperationsbereitschaft der Eltern „in jeder denkbaren gesetzlichen Lösung“ eine wichtige Rolle spielen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2010 unter anderem gerügt, dass der nichteheliche Vater keine Möglichkeit habe, die nicht erfolgte Zustimmung der Mutter gerichtlich überprüfen zu lassen.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 31. Juli 2011
Mama oder Papa? – Wenn nichts mehr geht, entscheidet ein Richter, zu wem ein minderjähriges Kind hinkommt. Der Richter soll dabei stets das Kindeswohl im Blick haben. Stellt sich die Frage: Kann er das überhaupt?
Können Juristen ohne zusätzliche pädagogische und psychologische Qualifikation die Wünsche von Kindern erahnen, Familienstrukturen und Familiendynamiken durchblicken, entscheiden was besser ist für das Kind. Kann ein Richter unter diesen Vorrausetzungen überhaupt nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden?
Nein, sagt in Politikum der ehemalige Familienrichter Hans-Christian Prestien im Gespräch mit Stephan Karkowsky.
Die Sendung zum Nachhören.
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