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lebe deinen Traum!

Vergesst Daddy nicht

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 11. August 2010

In seiner Kolumne setzt sich Andreas Theyssen, Leiter des Ressorts Politik der Financial Times Deutschland (FTD) in ungewohntem Ton mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung der väterlichen Sorgerechts auseinander:

‚Liebe Kinder, die netten Onkels aus Karlsruhe, die Bundesverfassungsrichter, haben Euch ein Geschenk gemacht. Ihr habt jetzt einen Papi. Wenn Eure Eltern nicht verheiratet waren und sich getrennt haben, dann durfte bislang nur Eure Mami entscheiden, in welcher Stadt Ihr lebt, in welchen Kindergarten, in welche Schule Ihr geht und häufig leider auch, wie oft Ihr Euren Papi sehen dürft. Das ist jetzt vorbei. Die Richter haben angeordnet, dass Ihr nun wieder beide Eltern habt. Die wohnen zwar nicht zusammen, aber kümmern sich künftig beide um Euch.

Das war die gute Nachricht. Und nun die schlechte. Leider zählt das nette Geschenk der netten Onkels aus Karlsruhe nicht viel. Es ist ein Geschenk aus Papier, und Papier, so wisst Ihr, hält nicht viel aus, wenn man damit spielt. So werden die allermeisten von Euch auch weiterhin keinen richtigen Papi haben. Und das hat viele Gründe.

So schlimm es ist, aber es gibt leider auch viele Papis, die nichts von ihren Kindern wissen wollen. Rund eine halbe Million von ihnen, und das ist wirklich viel, geben Euren Mamis nicht einmal Geld für Euch, damit sie was zu essen oder Spielsachen kaufen können. Es gibt Papis, die Eure Mami nur eine Nacht lang gekannt haben und danach von ihnen und Euch nichts mehr wissen wollen. Es gibt Papis, die nichts mehr von Euch wissen wollen, weil Ihr sie stört, wenn sie mit einer neuen, 20 Jahre jüngeren Frau ein anderes Leben anfangen wollen.

Es gibt aber auch Papis, die wollen für Euch da sein – aber die Mamis lassen sie nicht. Sie wollen nicht, dass die Papis Euch vom Kindergarten abholen, Euch bei den Hausaufgaben helfen oder Euch trösten, wenn das Mädchen, das Ihr so nett findet, nichts von Euch wissen will. Warum diese Mamis das tun, wissen sie oft selbst nicht. Aber solche Mamis gibt es. …’

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Neue Sorgerechtsregeln für Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 8. August 2010

… und das passende Verkehrsschild dazu.

Vater-Kind

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Gleiche Rechte, gleiche Pflichten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. August 2010

Im taz Interview schlägt Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV den Grundsatz „Gleiche Rechte, gleiche Pflichten“ für die Regelung des Sorgerechts vor. Und erwartet vom Gesetzgeber, dass er entsprechende Regelungen für Väter formuliert. Konsequenterweise zu Ende gedacht bedeutet dies, dass gesetzlich geregelt wird, das Väter und Mütter sich nicht nur die Erziehung und häusliche Pflege partnerschaftlich aufteilen sondern auch die Verantwortung für das Familieneinkommen.
Dieser Teil der Verantwortung wird momentan den Männern zugeschoben. Von gleichen Pflichten ist also keine Rede und das die Rechte ungleich verteilt sind wird gewollt:

‚ … Warum sollten Mütter mehr Rechte an ihrem Kind haben als die Väter?

Die Väter können natürlich die gleichen Rechte haben, dann müssen sie aber auch die gleichen Pflichten übernehmen. Sorgerecht und Sorgepflicht müsste eigentlich ein Synonym sein, aber das ist es nach unserem Gesetz nicht. Die Betreuung und Sorge für das Kind liegt nach wie vor bei den Müttern, die Väter gehen am Wochenenden mit den Kindern in den Zoo, weil sie gesetzlich nicht zu mehr verpflichtet sind. So etwas ist kontraproduktiv und hat mit Gleichberechtigung überhaupt nichts zu tun. Dazu kommt: die höchste Gewalt-Rate liegt innerhalb der Familien! Wo steht in dieser Frage eigentlich das Wohl des Kindes? Es heißt immer, der oberste Maßstab sei das Kindeswohl, aber im deutschen Gesetz, das in dieser Frage praktisch ein Elternrecht ist, kommen die Kinder nur am Rande vor. Es sind die Eltern, die miteinander kommunizieren müssen.

Wenn die es aber nicht schaffen, miteinander zu reden, warum sollten sie dann ein gemeinsames Sorgerecht haben? Was müsste sich Ihrer Ansicht nach verändern?

Man müsste das Sorgerecht und die Sorgepflicht gesetzlich zusammenbringen, wer Rechte will, muss auch Pflichten übernehmen. Das wäre auch im Hinblick auf Unterhaltsrechte wichtig. So ein Gerichtsverfahren, wie es die Väter jetzt anstreben können, ist nicht leicht zu händeln, das setzt Mutter und Kind oft unter einen Wahnsinns-Stress.

Zur Sorge oder Liebe kann ich ja niemanden gesetzlich verpflichten.

Natürlich kann man Liebe nicht einklagen, aber man kann schon dafür sorgen, dass man sich die Lasten der Erziehung, die Verantwortung besser teilt. Im Moment wird aber einfach eine Rechtsposition gestärkt, das ist mir zu wenig. …’

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Verfassungsgericht stärkt Sorgerecht für unverheiratete Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. August 2010

Es geht voran, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Vorrang unverheirateter Mütter beim Sorgerecht gekippt. Mit der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung können Mütter ohne Trauschein das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame Kind nicht mehr generell verweigern.

Ab sofort müssen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht. Die Verfassungshüter setzten damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um. Es hatte gerügt, dass das deutsche Kindschaftsrecht ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge.

Dem Straßburger Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte mit Blick auf das Straßburger Urteil erst vor wenigen Tagen eine Gesetzesänderung zugunsten lediger Väter angekündigt.

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‚Gemeinsame Sorge statt Müttermonopol’

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 1. August 2010

Heribert Prantl, Jurist und Journalist und Leiter des Ressorts Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung, fordert eine „gemeinsame Sorge statt Müttermonopol“.

‚… Das höchste deutsche Gericht hat aber dem Elterngrundrecht ein ungeschriebenes Kindergrundrecht an die Seite gestellt.

Das ist nun beim Sorgerecht für nichteheliche Kinder zu bedenken. Kinder, eheliche und nichteheliche Kinder, haben Rechte – auch gegenüber ihren Eltern, auch dann, wenn sie nicht verheiratet sind. Kinder haben ein Recht auf Mama und Papa. Auch das folgt aus dem Kindergrundrecht: Das höchste Gericht gibt den Interessen und Bedürfnissen der Kinder, also dem Kindeswohl, sogar Vorrang vor den Interessen der Eltern – und daraus muss nun, beim Sorgerecht für nichteheliche Kinder, endlich die Konsequenz gezogen werden.

Noch einmal: Kinder haben ein Recht auf Mama und Papa, und zwar nicht nur die ehelichen Kinder, sondern auch die nichtehelichen. Der Gesetzgeber muss den Eltern klar machen, dass ihr Kind ein Recht darauf hat, dass sie gegebenenfalls ihre Streitigkeiten zurückstellen, und dass sie sich gemeinsam um das Kind kümmern.

Bisher ist es in Deutschland so, dass der nichteheliche Vater nur dann das Sorgerecht ausüben darf, wenn die Mutter einverstanden ist – und auch dann nur zusammen mit der Mutter. Das muss nun geändert werden, auch auf Druck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Nun ist es zwar nicht gerade die Regel, dass die Zahlväter sich danach drängen, sich intensiv um die Kinder zu kümmern: Eine Mehrheit der nichtehelichen Väter (bis zu 80 Prozent) macht schon bei der Zahlung des Unterhalts Sperenzchen. Es gibt aber eine liebende Minderheit von nichtehelichen Vätern, die nicht nur pünktlich zahlen, sondern sich auch um ihr Kind kümmern wollen – derzeit aber absolut kein Recht dazu haben, wenn die Mutter nicht will.

Hier kommt nun das geplante neue, von der Bundesjustizministerin angekündigte Recht: An die Stelle des bisherigen Müttermonopols soll nun richtigerweise die gemeinsame Sorge von Mutter und Vater als gesetzlicher Regelfall treten. Über die Details wird man noch intensiv nachdenken müssen. Kinder sind kein Faustpfand in der Hand von Mutter und Vater – das wird die Maxime für das neue Sorgerecht sein müssen.’

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Verband alleinerziehender Mütter legt Väter ab

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 31. Juli 2010

Die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter Edith Schwab macht deutlich, dass der Verband die Interessen von Vätern in Zukunft nicht mehr vertreten wird:

‚Ledige Väter sollen nach Ansicht des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter nicht bereits unmittelbar nach der Geburt des Kindes das Sorgerecht erhalten.

Entsprechende Pläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gingen an der Lebenswirklichkeit von Alleinerziehenden vorbei, sagt die Vorstandsvorsitzende Edith Schwab. Es sei falsch, Mütter vor Gericht zu zwingen, wenn sie mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht einverstanden seien.

Es gebe einfach zu viele Lebensumstände, in denen ein Sorgerecht der nicht ehelichen Väter undenkbar sei. Als Beispiele nannte die Speyerer Rechtsanwältin Schwangerschaften nach flüchtigen Beziehungen, die bereits vor der Geburt wieder gelöst wurden.’

Das kann ja wirklich mal passieren, obwohl Verhütungsmittel und –methoden hinlänglich bekannt sind. Das sind dann ja vielleicht auch die Fälle, in denen ein Widerspruch der Mutter vor Gericht anerkannt wird. Aber mit diesen Ausnahmefällen einen Rechtsbruch, und das ist der weitere Ausschluss der Väter, zu argumentieren, damit verabschiedet sich der VaM endgültig von dem Anspruch, Interessen von Väter zu vertreten.

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Väter haben das Nachsehen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. Juli 2010

350.000 Kinder sind jährlich in Deutschland von der Trennung ihrer Eltern betroffen. Vor allem bei unverheirateten Eltern haben die Väter in den meisten Fällen das Nachsehen. Das Sorgerecht hat in Deutschland allein die Mutter. Wenn sie nicht will, hat der Vater keine Rechte auf sein Kind. So ergeht es Herbert Mathé. Er hat seit der Trennung 2008 seine beiden Kinder immer seltener gesehen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die deutsche Praxis als diskriminierend gegenüber Vätern eingestuft. Die Bundesregierung arbeitet nun an einer Neuregelung. Aber auch mit der alten Praxis gab es schon Wege, den Kindern beide Eltern zu erhalten. Das zeigte der Richter Jürgen Rudolph in Cochem an der Mosel. Sein Ziel war es immer, zum Wohle der Kinder zu entscheiden und das ist ihm auch fast immer gelungen.

MonaLisa beschäftigt sich in dem Beitrag, ‚Wenn Väter das Nachsehen haben’ am kommenden Sonntag um 18:00 Uhr mit der Thematik.

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‚Grund zur Sorge’

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 29. Juli 2010

Überschreibt der WDR ein Interview mit Edith Schwab, der Vorsitzenden des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) im Morgenecho am heutigen Donnerstag. Der folgende Text ist dann mehr als entlarvend. Während in der Presse die aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Deutschland vorzunehmende Stärkung der rechte lediger Väter überwiegend begrüßt wird und als Maßstab das ‚Kindeswohl’ in der Vordergrund gestellt wird, geht es in dem Interview um alles andere, nur nicht um das Wohl der Kinder und de Umsetzung eines verbindlichen Urteils. In dem Ankündigungstext heißt es:

‚Die angestrebte Reform des Sorgerechts von unverheirateten Eltern löst kontroverse Reaktionen aus. In Zukunft soll neben der Mutter auch der Vater automatisch das Sorgerecht erhalten. Viele ledige Väter begrüßen die geplante Gesetzesänderung. Aber birgt sie nicht auch Gefahren? Würden Frauen schneller abtreiben, wenn sie von einem ungeliebten Mann schwanger sind? Könnten Alleinerziehende ungestraft in einer anderen Stadt neues Glück suchen?’

Elternschaft bedeutet gemeinsame Verantwortung! Von dem Moment an, in dem ich entscheide, Vater oder Mutter zu werden. Aber während die überwiegende Zahl der Väter diese Verantwortung übernehmen möchte, aber davon teilweise abgehalten wird, wird hier offen der Verantwortungslosigkeit und Willkür das Wort geredet. Ich frage mich, für welche Väter der VaM(V)  zuständig sein möchte.

Das Interview kann hier nachgehört werden.

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Sächsischer Justizminister für Stärkung der Väterrechte

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. Juli 2010

Der sächsische Justizminister Jürgen Martens (FDP) unterstützt ausdrücklich den Vorschlag der Bundesjustizministerin, die Rechte lediger Väter in Deutschland zu stärken. Danach sollen unverheiratete Eltern künftig von Anfang an ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind erhalten.

„Die bisherige Benachteiligung lediger Väter muss endlich ein Ende finden. Ich bin mir sicher, dass die von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Widerspruchslösung die Situation der betroffenen Kinder und ihrer Väter verbessern wird. Erkennt der Vater seine Vaterschaft an, soll er auch automatisch die gemeinsame Sorge für das Kind erhalten. Nur wenn die Mutter widerspricht, muss das Gericht ihre Einwände gegen die gemeinsame Sorge überprüfen und im Sinne des Kindeswohls entscheiden. Diese Lösung ist gerecht, unbürokratisch und entspricht der Lebenswirklichkeit in unserer Gesellschaft.“

Im letzten Dezember hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot ist.

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Koalition will Rechte lediger Väter stärken

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 24. Juli 2010

Die Berliner Regierungskoalition will laut einem Bericht der Passauer Neuen Presse (PNP) mit einer Reform des Sorgerechts die Rechte lediger Väter stärken und so das Urteil der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umsetzen.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lasse derzeit entsprechende Eckpunkte erarbeiten, berichtete die „Passauer Neue Presse“ am Samstag. Die FDP-Bundestagsfraktion plädiere für die sogenannte Widerspruchslösung, sagte ihr Familienrechtsexperte Stephan Thomae. Danach würden unverheiratete Eltern von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam ausüben, „es sei denn, die Mutter legt Widerspruch ein und erhält beim Familiengericht Recht“.

Im Herbst solle ein entsprechender Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden. „Kinder haben einen Anspruch darauf, dass Väter Verantwortung übernehmen und über wichtige Dinge in ihrem Leben mitentscheiden“, sagte der FDP-Politiker Thomae. Die Koalition stehe „zu ihrem Wort, die Situation lediger Väter verbessern zu wollen“. Weiterlesen »

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