Erstellt von Hans-Georg Nelles am Dienstag 3. August 2010
Im April, Mai und Juni 2010 stellte vaeter-nrw.de unter „Ihre Meinung“ seinen Nutzern jeweils eine Frage zum Themenbereich „Väter in Unternehmen“. Organisationsberater und Väterexperte Hans-Georg Nelles aus Köln kommentiert die Ergebnisse.
„Fällt es Ihnen als Vater in Ihrem Unternehmen leicht, Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu nutzen?“ So lautete im April 2010 die erste vaeter-nrw.de-Frage aus den Themenblocks „Väter in Unternehmen“. 36,3 Prozent der Umfrageteilnehmer beantworteten die Frage mit „ja“ (22,7 %) und „eher ja“ (13,6 %). Fast zwei Drittel (63,7 %) votierten dagegen mit „eher nein“ (18,2 %) und „nein“ (45,5 %).
Väterfreundlichkeit muss von Unternehmenskultur getragen sein
Hans-Georg Nelles, der als Organisationsberater Betriebe rund um eine väterfreundliche Unternehmensführung berät, überrascht dieses Ergebnis nicht. „Das deckt sich mit meinen Erfahrungen. Selbst wenn es in Unternehmen Angebote gibt, die sich ganz explizit auch an Väter wenden, fällt es ihnen oft schwer, sie auch in Anspruch zu nehmen.“
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schlössen daraus oft fälschlich, es gäbe keinen Bedarf. Dabei übersehen sie, dass Angebote nur dann funktionieren, wenn sie von der Unternehmenskultur getragen sind. „In vielen Unternehmen existiert eine Kultur mit unausgesprochenen Regeln, die den Vätern suggeriert, dass sie sich ins Abseits katapultieren, wenn sie Angebote – allen voran solche zur Arbeitszeitreduzierung oder der Einrichtung eines Heim-Büros – nutzen.“ Weiterlesen »
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am Montag 2. August 2010
Kinder, die in einer Familie mit einem engagierten Vater aufwachsen, sind selbstbewusster, weniger aggressiv und können fairer streiten. Das haben Kindergartenstudien gezeigt. Über die Gründe dafür spekulieren die Forscher noch.
Obwohl sich in den letzen Jahren schon so einiges zum Besseren verändert hat bei der Einbindung der Väter in die Erziehung, kann es gar nicht genug sein, sagt die Regensburger Entwicklungspsychologin und Bindungsforscherin Karin Grossmann.
Denn kooperative und sich ins Familienleben aktiv einbringende Väter haben einen sehr positiven Einfluss auf das Verhalten von Kindern im Kindergarten. Das haben Studien von Gerhard Suess, einem ehemaligen Mitarbeiter Karin Grossmanns, an fünfjährigen Mädchen und Jungen gezeigt. „Weniger aggressiv, beliebter bei anderen“
Karin Grossmann sagt zu der Studie: „Erzieherinnen haben ein Kind, das von einem sehr kooperativen Vater in den ersten drei Jahren miterzogen wurde, als weniger aggressiv, weniger verhaltensauffällig und auch beliebter bei den anderen Kindern geschildert.“ …
„Sie können Streit beenden. Sie können sich streiten, sie können sich herumschlagen, sie können sich Sachen wegnehmen, aber der Streit kann beendet werden. Und nicht, dass man dann hinterher dem hinterhältig noch mal eins auswischt oder den bei der Kindergärtnerin verpetzt. Ja, man hat Konflikte, aber die kann man austragen“, so Grossmann. Kinder fühlen sich durch Vater sicher. …
Der positive Einfluss von kooperativen Vätern zeigt sich auch noch in späteren Jahren bei der Stabilität von Freundschaften, die auch Krach aushalten, sagt Grossmann.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am Sonntag 1. August 2010
Heribert Prantl, Jurist und Journalist und Leiter des Ressorts Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung, fordert eine „gemeinsame Sorge statt Müttermonopol“.
‚… Das höchste deutsche Gericht hat aber dem Elterngrundrecht ein ungeschriebenes Kindergrundrecht an die Seite gestellt.
Das ist nun beim Sorgerecht für nichteheliche Kinder zu bedenken. Kinder, eheliche und nichteheliche Kinder, haben Rechte – auch gegenüber ihren Eltern, auch dann, wenn sie nicht verheiratet sind. Kinder haben ein Recht auf Mama und Papa. Auch das folgt aus dem Kindergrundrecht: Das höchste Gericht gibt den Interessen und Bedürfnissen der Kinder, also dem Kindeswohl, sogar Vorrang vor den Interessen der Eltern – und daraus muss nun, beim Sorgerecht für nichteheliche Kinder, endlich die Konsequenz gezogen werden.
Noch einmal: Kinder haben ein Recht auf Mama und Papa, und zwar nicht nur die ehelichen Kinder, sondern auch die nichtehelichen. Der Gesetzgeber muss den Eltern klar machen, dass ihr Kind ein Recht darauf hat, dass sie gegebenenfalls ihre Streitigkeiten zurückstellen, und dass sie sich gemeinsam um das Kind kümmern.
Bisher ist es in Deutschland so, dass der nichteheliche Vater nur dann das Sorgerecht ausüben darf, wenn die Mutter einverstanden ist – und auch dann nur zusammen mit der Mutter. Das muss nun geändert werden, auch auf Druck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Nun ist es zwar nicht gerade die Regel, dass die Zahlväter sich danach drängen, sich intensiv um die Kinder zu kümmern: Eine Mehrheit der nichtehelichen Väter (bis zu 80 Prozent) macht schon bei der Zahlung des Unterhalts Sperenzchen. Es gibt aber eine liebende Minderheit von nichtehelichen Vätern, die nicht nur pünktlich zahlen, sondern sich auch um ihr Kind kümmern wollen – derzeit aber absolut kein Recht dazu haben, wenn die Mutter nicht will.
Hier kommt nun das geplante neue, von der Bundesjustizministerin angekündigte Recht: An die Stelle des bisherigen Müttermonopols soll nun richtigerweise die gemeinsame Sorge von Mutter und Vater als gesetzlicher Regelfall treten. Über die Details wird man noch intensiv nachdenken müssen. Kinder sind kein Faustpfand in der Hand von Mutter und Vater – das wird die Maxime für das neue Sorgerecht sein müssen.’
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am Samstag 31. Juli 2010
Die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter Edith Schwab macht deutlich, dass der Verband die Interessen von Vätern in Zukunft nicht mehr vertreten wird:
‚Ledige Väter sollen nach Ansicht des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter nicht bereits unmittelbar nach der Geburt des Kindes das Sorgerecht erhalten.
Entsprechende Pläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gingen an der Lebenswirklichkeit von Alleinerziehenden vorbei, sagt die Vorstandsvorsitzende Edith Schwab. Es sei falsch, Mütter vor Gericht zu zwingen, wenn sie mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht einverstanden seien.
Es gebe einfach zu viele Lebensumstände, in denen ein Sorgerecht der nicht ehelichen Väter undenkbar sei. Als Beispiele nannte die Speyerer Rechtsanwältin Schwangerschaften nach flüchtigen Beziehungen, die bereits vor der Geburt wieder gelöst wurden.’
Das kann ja wirklich mal passieren, obwohl Verhütungsmittel und –methoden hinlänglich bekannt sind. Das sind dann ja vielleicht auch die Fälle, in denen ein Widerspruch der Mutter vor Gericht anerkannt wird. Aber mit diesen Ausnahmefällen einen Rechtsbruch, und das ist der weitere Ausschluss der Väter, zu argumentieren, damit verabschiedet sich der VaM endgültig von dem Anspruch, Interessen von Väter zu vertreten.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am Freitag 30. Juli 2010
Antje Schrupp, Journalistin und Politologin aus Frankfurt, berichtet in ihrem Blog über eine Reise nach Norwegen und ihre Eindrücke aus einem ‚Frauenparadies’.
‚… Besser als in Deutschland scheint allerdings die Verteilung der Erziehungsarbeit auf Männer und Frauen zu klappen. „Hier streiten sich Eltern sogar vor Gericht darüber, wer Erziehungsurlaub nehmen darf“, informierte mich meine Freundin. Kein Bedarf offenbar für große propagandistische Anstrengungen in dieser Hinsicht. In der Tat hatte ich den Eindruck, dass nahezu alle Kinder, die mir auf der Straße begegneten, in der Begleitung von Männern unterwegs waren.
In einem 2007 erschienenen Reiseführer las ich: „Die Elternzeit für Mütter beträgt acht Monate bei voller Lohnfortzahlung, ein ganzes Jahr bei etwa 80 Prozent, Väter können sechs Wochen „Papa-Urlaub“ nehmen, was knapp drei von vier Vätern tun.“ Meine Freundin meinte, das Gesetz sei inzwischen dahingehend geändert worden, dass Väter oder Mütter die Elternzeit gleichermaßen nehmen können, aber genau wusste sie es nicht.
Der Anteil von Vätern, die eine Erziehungsauszeit von der Erwerbsarbeit nehmen, ist also eklatant höher als in Deutschland, und das, obwohl die Gesetzgebung die Mütter bevorzugt. Ohnehin scheint mir diese Debatte in Norwegen weniger von männerrechtlichen oder väterrechtlichen Tendenzen beeinflusst zu sein als hierzulande, wo es ja leider oft auf eine Konkurrenz der Eltern um Rechte über das Kind hinausläuft. …’
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am Freitag 30. Juli 2010
350.000 Kinder sind jährlich in Deutschland von der Trennung ihrer Eltern betroffen. Vor allem bei unverheirateten Eltern haben die Väter in den meisten Fällen das Nachsehen. Das Sorgerecht hat in Deutschland allein die Mutter. Wenn sie nicht will, hat der Vater keine Rechte auf sein Kind. So ergeht es Herbert Mathé. Er hat seit der Trennung 2008 seine beiden Kinder immer seltener gesehen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die deutsche Praxis als diskriminierend gegenüber Vätern eingestuft. Die Bundesregierung arbeitet nun an einer Neuregelung. Aber auch mit der alten Praxis gab es schon Wege, den Kindern beide Eltern zu erhalten. Das zeigte der Richter Jürgen Rudolph in Cochem an der Mosel. Sein Ziel war es immer, zum Wohle der Kinder zu entscheiden und das ist ihm auch fast immer gelungen.
MonaLisa beschäftigt sich in dem Beitrag, ‚Wenn Väter das Nachsehen haben’ am kommenden Sonntag um 18:00 Uhr mit der Thematik.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 29. Juli 2010
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren im Jahr 2009 rund 60% der insgesamt 1,4 Millionen alleinerziehenden Mütter berufstätig. Die insgesamt 6,7 Millionen Mütter in Paarfamilien (Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften) waren mit 58% fast genau so häufigaktiv erwerbstätig. Deutliche Unterschiede zwischen alleinerziehenden Müttern und Müttern in Paarfamilien zeigen sich beim Umfang der ausgeübten Tätigkeit. Mit 42% arbeiteten erwerbstätige, alleinerziehende Mütter wesentlich häufiger in Vollzeit als erwerbstätige Mütter in Paarfamilien (27%).
Diese und weitere zentrale Ergebnisse des Mikrozensus 2009 zur Situation alleinerziehender Mütter und Väter in Deutschland hat Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes, heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. Zu den Alleinerziehenden zählen in der hier gewählten Abgrenzung alle Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner mit mindestens einem ledigen Kind unter 18 Jahren in einem Haushalt zusammen leben.
Die Erwerbsbeteiligung der alleinerziehenden Mütter hängt – wie auch bei den Müttern in Paarfamilien – in hohem Maße vom Alter der Kinder ab. Während knapp drei Viertel (73%) der alleinerziehenden Mütter mit jüngstem Kind im Alter von 15 bis 17 Jahren aktiv erwerbstätig waren, lag die Erwerbsbeteiligung der alleinerziehenden Mütter mit Kindern im Krippenalter von unter drei Jahren bei lediglich 23%.
Alleinerziehende Väter verfügen deutlich seltener über ein niedriges Einkommen als alleinerziehende Mütter. Weiterlesen »
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 29. Juli 2010
Überschreibt der WDR ein Interview mit Edith Schwab, der Vorsitzenden des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) im Morgenecho am heutigen Donnerstag. Der folgende Text ist dann mehr als entlarvend. Während in der Presse die aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Deutschland vorzunehmende Stärkung der rechte lediger Väter überwiegend begrüßt wird und als Maßstab das ‚Kindeswohl’ in der Vordergrund gestellt wird, geht es in dem Interview um alles andere, nur nicht um das Wohl der Kinder und de Umsetzung eines verbindlichen Urteils. In dem Ankündigungstext heißt es:
‚Die angestrebte Reform des Sorgerechts von unverheirateten Eltern löst kontroverse Reaktionen aus. In Zukunft soll neben der Mutter auch der Vater automatisch das Sorgerecht erhalten. Viele ledige Väter begrüßen die geplante Gesetzesänderung. Aber birgt sie nicht auch Gefahren? Würden Frauen schneller abtreiben, wenn sie von einem ungeliebten Mann schwanger sind? Könnten Alleinerziehende ungestraft in einer anderen Stadt neues Glück suchen?’
Elternschaft bedeutet gemeinsame Verantwortung! Von dem Moment an, in dem ich entscheide, Vater oder Mutter zu werden. Aber während die überwiegende Zahl der Väter diese Verantwortung übernehmen möchte, aber davon teilweise abgehalten wird, wird hier offen der Verantwortungslosigkeit und Willkür das Wort geredet. Ich frage mich, für welche Väter der VaM(V) zuständig sein möchte.
Das Interview kann hier nachgehört werden.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am Mittwoch 28. Juli 2010
Während Frauen schon ab Mitte 30 per Definition wegen ihres Alters zur „Risikoschwangeren“ werden, sind Männer bisher fein raus. Egal wie alt sie sind, ihre Spermien bleiben angeblich im Gegensatz zu den Eizellen immer frisch.
Dass dem nicht so ist, zeigen aktuelle Studien, die einen Zusammenhang zwischen dem Alter des Mannes und psychiatrischen Erkrankungen wie Autismus, Epilepsie und Schizophrenie herstellen. Das Alter des Vaters hat zudem einen Einfluss auf den Schwangerschaftsverlauf. Wenn Frauen von einem Mann über 40 schwanger sind, haben sie z.B. ein größeres Risiko für Fehlgeburten und entbinden öfters mit Kaiserschnitt.
Andererseits kann es auch Vorteile mit sich bringen, wenn der Vater schon über eine ordentliche Portion Lebenserfahrung verfügt.
Die Sendung Leonardo – Wissenschaft und mehr am 28. Juli setzte sich mit dem Thema ‚späte Väter’ auseinander, die Sendung kann als podcast heruntergeladen werden, das Manuskript der Sendung kann ebenfalls nachgelesen werden.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am Montag 26. Juli 2010
Der sächsische Justizminister Jürgen Martens (FDP) unterstützt ausdrücklich den Vorschlag der Bundesjustizministerin, die Rechte lediger Väter in Deutschland zu stärken. Danach sollen unverheiratete Eltern künftig von Anfang an ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind erhalten.
„Die bisherige Benachteiligung lediger Väter muss endlich ein Ende finden. Ich bin mir sicher, dass die von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Widerspruchslösung die Situation der betroffenen Kinder und ihrer Väter verbessern wird. Erkennt der Vater seine Vaterschaft an, soll er auch automatisch die gemeinsame Sorge für das Kind erhalten. Nur wenn die Mutter widerspricht, muss das Gericht ihre Einwände gegen die gemeinsame Sorge überprüfen und im Sinne des Kindeswohls entscheiden. Diese Lösung ist gerecht, unbürokratisch und entspricht der Lebenswirklichkeit in unserer Gesellschaft.“
Im letzten Dezember hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot ist.
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