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lebe deinen Traum!

Vergesst Daddy nicht

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Mittwoch 11. August 2010

In seiner Kolumne setzt sich Andreas Theyssen, Leiter des Ressorts Politik der Financial Times Deutschland (FTD) in ungewohntem Ton mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung der väterlichen Sorgerechts auseinander:

‚Liebe Kinder, die netten Onkels aus Karlsruhe, die Bundesverfassungsrichter, haben Euch ein Geschenk gemacht. Ihr habt jetzt einen Papi. Wenn Eure Eltern nicht verheiratet waren und sich getrennt haben, dann durfte bislang nur Eure Mami entscheiden, in welcher Stadt Ihr lebt, in welchen Kindergarten, in welche Schule Ihr geht und häufig leider auch, wie oft Ihr Euren Papi sehen dürft. Das ist jetzt vorbei. Die Richter haben angeordnet, dass Ihr nun wieder beide Eltern habt. Die wohnen zwar nicht zusammen, aber kümmern sich künftig beide um Euch.

Das war die gute Nachricht. Und nun die schlechte. Leider zählt das nette Geschenk der netten Onkels aus Karlsruhe nicht viel. Es ist ein Geschenk aus Papier, und Papier, so wisst Ihr, hält nicht viel aus, wenn man damit spielt. So werden die allermeisten von Euch auch weiterhin keinen richtigen Papi haben. Und das hat viele Gründe.

So schlimm es ist, aber es gibt leider auch viele Papis, die nichts von ihren Kindern wissen wollen. Rund eine halbe Million von ihnen, und das ist wirklich viel, geben Euren Mamis nicht einmal Geld für Euch, damit sie was zu essen oder Spielsachen kaufen können. Es gibt Papis, die Eure Mami nur eine Nacht lang gekannt haben und danach von ihnen und Euch nichts mehr wissen wollen. Es gibt Papis, die nichts mehr von Euch wissen wollen, weil Ihr sie stört, wenn sie mit einer neuen, 20 Jahre jüngeren Frau ein anderes Leben anfangen wollen.

Es gibt aber auch Papis, die wollen für Euch da sein – aber die Mamis lassen sie nicht. Sie wollen nicht, dass die Papis Euch vom Kindergarten abholen, Euch bei den Hausaufgaben helfen oder Euch trösten, wenn das Mädchen, das Ihr so nett findet, nichts von Euch wissen will. Warum diese Mamis das tun, wissen sie oft selbst nicht. Aber solche Mamis gibt es. …’

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Karenz kann Karriere kosten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Dienstag 10. August 2010

Walter F. war auf einem guten Weg. Sein Arbeitgeber, ein Medienunternehmen, hatte ihm eben einen Führungskräftevertrag und damit mehr Gehalt angeboten. Doch dann traf F. eine für seine Laufbahn fatale Entscheidung: Er wurde Vater – und entschloss sich, in Karenz zu gehen.

Sein Aufstieg war damit zu Ende. Von einem Potenzialtraining wurde er ausgeschlossen, der in Aussicht gestellte Aufgabenbereich schrumpfte jäh – er sei nie als Führungskraft vorgesehen gewesen, hieß es plötzlich. Als F. trotzdem die Karenz antrat und auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft einschaltete, eskalierte die Situation. Bei seiner Rückkehr war der Arbeitsplatz besetzt, der EDV-Zugang gesperrt. Letztlich bekam er die Kündigung.

Karriereknick, Abstellgleis, im Extremfall der Rauswurf – dieses Schema ist Sandra Konstatzky, Juristin bei der staatlichen Gleichbehandlungsanwaltschaft, die im Fall F. eine Diskriminierung feststellte, wohl vertraut. Immer wieder beschweren sich Väter, die im Job geschnitten werden, weil sie für ein paar Monate heim zu den Kindern wollen. Nach wie vor litten zwar vor allem Frauen unter derartiger Diskriminierung, weil diese öfter in Karenz gingen, sagt Konstatzky, „doch die Sanktionen der Arbeitgeber fallen bei Männern tendenziell schärfer aus“.

Karenzwillige Väter seien häufiger in den oberen Unternehmensetagen anzutreffen, meint die Anwältin – und stießen gerade dort auf besonderes Unverständnis ihrer Bosse. Freiwilliges Windelwechseln passe eben nicht zum Klischee des jungen, dynamischen Managers, für Väter sei die Paraderolle des rund um die Uhr arbeitenden Ernährers vorgesehen. Überdies liest Konstatzky aus den ihr bekannten Schikanen durch Firmenchefs eine Drohbotschaft heraus:

„Ihr Männer fangt nicht auch noch damit an, euch aus der Arbeit davonzustehlen.“

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Wenn die Frau zahlt

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Montag 9. August 2010

Das ZDF Magazin 37 Grad beleuchtet am 10 August ein spannendes Thema: was passiert in einer Partnerschaft und in den Köpfen von Männern und Frauen, wenn SIE mehr verdient als ER und gewohnte Rollenmuster ins Rutschen kommen?

„Zum ersten Mal in meinem Leben habe ich das Gefühl, gebraucht zu werden und eine sinnvolle Arbeit zu tun.“ Lutz ist Hausmann. Seine Frau Alexandra verdient das Geld. Ein Rollentausch. Die Zahnärztin Alexandra hat drei Kinder mit in die Ehe gebracht, um die sich Lutz kümmert.

Jeden Morgen um kurz nach 07:00 Uhr geht Alexandra in die Praxis. Sie ist mittlerweise hoch schwanger und trägt die finanzielle Verantwortung für eine bald sechsköpfige Familie. „Ich bin eine starke Frau“, sagt die Zahnärztin. Sie hat sich noch nie „von einem Mann aushalten lassen. Ich habe mein Leben immer gemeistert. Und das schaffe ich auch.“

Lutz fühlt sich zwar wohl in seiner neuen Rolle als Hausmann, doch er arbeitet inzwischen auch im „homeoffice“ für einen Nebenjob. Ein bisschen Selbstständigkeit und eigenes Geld ist schon wichtig. Doch wie wird es werden, wenn erst das Baby geboren ist und rund um die Uhr Betreuung braucht? „Bis auf Stillen kann ich alles“, meint Lutz zuversichtlich, und das ist auch gut so: Alexandra wird schnell wieder in ihre Zahnarztpraxis gehen, um die Familie zu finanzieren.

In Deutschland erwirtschaften mittlerweile in jedem zehnten Familienhaushalt die Frauen das Haupteinkommen. Die 37 Grad-Sendung „Meine Frau zahlt“ beleuchtet ein soziales Phänomen unserer Zeit. Einerseits sind Frauen immer besser ausgebildet und verdienen mehr Geld, andererseits verlieren verdienende Männer immer schneller ihren Arbeitsplatz. Weiterlesen »

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Neue Sorgerechtsregeln für Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Sonntag 8. August 2010

… und das passende Verkehrsschild dazu.

Vater-Kind

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Gleiche Rechte, gleiche Pflichten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Samstag 7. August 2010

Im taz Interview schlägt Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV den Grundsatz „Gleiche Rechte, gleiche Pflichten“ für die Regelung des Sorgerechts vor. Und erwartet vom Gesetzgeber, dass er entsprechende Regelungen für Väter formuliert. Konsequenterweise zu Ende gedacht bedeutet dies, dass gesetzlich geregelt wird, das Väter und Mütter sich nicht nur die Erziehung und häusliche Pflege partnerschaftlich aufteilen sondern auch die Verantwortung für das Familieneinkommen.
Dieser Teil der Verantwortung wird momentan den Männern zugeschoben. Von gleichen Pflichten ist also keine Rede und das die Rechte ungleich verteilt sind wird gewollt:

‚ … Warum sollten Mütter mehr Rechte an ihrem Kind haben als die Väter?

Die Väter können natürlich die gleichen Rechte haben, dann müssen sie aber auch die gleichen Pflichten übernehmen. Sorgerecht und Sorgepflicht müsste eigentlich ein Synonym sein, aber das ist es nach unserem Gesetz nicht. Die Betreuung und Sorge für das Kind liegt nach wie vor bei den Müttern, die Väter gehen am Wochenenden mit den Kindern in den Zoo, weil sie gesetzlich nicht zu mehr verpflichtet sind. So etwas ist kontraproduktiv und hat mit Gleichberechtigung überhaupt nichts zu tun. Dazu kommt: die höchste Gewalt-Rate liegt innerhalb der Familien! Wo steht in dieser Frage eigentlich das Wohl des Kindes? Es heißt immer, der oberste Maßstab sei das Kindeswohl, aber im deutschen Gesetz, das in dieser Frage praktisch ein Elternrecht ist, kommen die Kinder nur am Rande vor. Es sind die Eltern, die miteinander kommunizieren müssen.

Wenn die es aber nicht schaffen, miteinander zu reden, warum sollten sie dann ein gemeinsames Sorgerecht haben? Was müsste sich Ihrer Ansicht nach verändern?

Man müsste das Sorgerecht und die Sorgepflicht gesetzlich zusammenbringen, wer Rechte will, muss auch Pflichten übernehmen. Das wäre auch im Hinblick auf Unterhaltsrechte wichtig. So ein Gerichtsverfahren, wie es die Väter jetzt anstreben können, ist nicht leicht zu händeln, das setzt Mutter und Kind oft unter einen Wahnsinns-Stress.

Zur Sorge oder Liebe kann ich ja niemanden gesetzlich verpflichten.

Natürlich kann man Liebe nicht einklagen, aber man kann schon dafür sorgen, dass man sich die Lasten der Erziehung, die Verantwortung besser teilt. Im Moment wird aber einfach eine Rechtsposition gestärkt, das ist mir zu wenig. …’

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Väter mit kleinen Kindern bekommen viel Elan

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Freitag 6. August 2010

So gaben 74 % der Männer mit kleinen Kindern an, dass der Nachwuchs ihnen viel Elan gibt. 64 % erklärte, dass sie sich seelisch ausgeglichener fühlen. Allerdings gaben 12 % der Befragten an, dass sie andauernd müde und erschöpft sind, während 8 % erklärten, dass ihre Gesundheit angegriffen ist.

Mit der Zahl der Kinder erhöht sich der Anteil der gestressten Väter. So gaben 30% der Väter mit einem Kind an, dass sie sich manchmal damit überfordert fühlen, Job und Familie unter einen Hut zu bringen. Von den Vätern mit mindestens drei Kindern waren es 45%.

An der Umfrage im Auftrag der Krankenkasse DAK und der Zeitschrift Men’s Health nahmen 501 Väter mit mindestens einem Kind bis drei Jahren teil.

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Fünf Prozent der Kindergeld – Bezieher in Österreich sind Männer

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 5. August 2010

Knapp 5 % aller Elternteile, die im Juli Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, sind Männer. Der höchste Männeranteil findet sich dabei mit rund 23,7 % in der Berufsgruppe der Selbstständigen, wie aus einer aktuellen Statistik des Familienministeriums hervorgeht. Gemessen an den Kindergeldbeziehern im jeweiligen Bundesland sind in Wien mit 9,3 % die meisten Väter in Karenz.

Insgesamt gab es im Juli exakt 149.041 Kindergeldbezieher, 7.330 davon, also rund 4,9 %, waren Männer. Die längste der insgesamt fünf Varianten des Kindergeldes, 30+6 Monate (436 Euro/Monat, jeweils bei Beteiligung beider Partner), war im Juli mit rund 106.300 Beziehern mit Abstand am beliebtesten – nur knapp 4.500 oder 4,2 % davon waren allerdings Männer.

Die Hoffnung auf einen höheren Männeranteil liegt in den erst kürzlich eingeführten Kurzvarianten. Die Variante 12+2 (1.000 Euro) hat laut der Statistik einen Männeranteil von 6,8 %, beim einkommensabhängigen Kindergeld (maximal 12+2 Monate, 80 % des letzten Nettoeinkommens, höchstens 2.000 Euro), das rund 4.500 Bezieher aufwies, war die Väterbeteiligung mit 4,1 % geringer.

Familienstaatssekretärin Marek will bei den neuen Varianten mittelfristig eine Väterbeteiligung von 20 % erreichen. Sie zeigte sich optimistisch, dass man dieses Ziel nach dem Vollausbau – also dem ersten „Durchgang“ von 14 Monaten – auch erreichen werde. Väter würden nämlich tendenziell die ihnen zustehenden Monate erst gegen Ende des Kindergeldbezuges in Anspruch nehmen und somit noch nicht in der aktuellen Statistik erscheinen.

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Väterbriefe – was Väter Vätern sagen würden

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Mittwoch 4. August 2010

Wie fühlt es sich an, Vater zu werden – was macht es aus, Vater zu sein? Und welchen Einfluss hat das Vatersein auf die verschiedenen Bereiche im täglichen Leben? Diesen Fragen sind einige Väter nachgegangen. Sechs Briefe sind daraus entstanden – Väterbriefe.

Väter sind wichtige Bezugspersonen für die Kinder. Weil Väter für Kinder wichtig sind, gibt es den pro juventute Väterbrief. Die Väter haben sich über die Bedeutung des Vaterseins ausgetauscht, alle Gedanken gebündelt und schließlich in den folgenden Texten festgehalten, warum es sich mehrfach auszahlt, Vater zu sein.

Entstanden sind sechs Texte, die aufzeigen, was Väter berührt, beschäftigt, herausfordert und qualifiziert. Die positiven Seiten des Vaterseins werden besonders dann erlebt, wenn Väter diese Lebensrolle auch aktiv wahrnehmen.

Die 6 Väterbriefe

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Große regionale Unterschiede beim Elterngeldbezug von Vätern

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Dienstag 3. August 2010

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, bezogen bundesweit 21% aller Väter eines im Jahr 2008 geborenen Kindes Elterngeld. Dabei gab es große regionale Unterschiede. Die höchsten Väterbeteiligungen hatten mit jeweils rund 27% Bayern, Berlin und Sachsen, die niedrigste das Saarland mit etwa 12%.

Bei einer tieferen regionalen Betrachtung ist besonders die hohe flächendeckende Väterbeteiligung in Bayern auffällig. In 75 der 96 bayerischen Kreise lag der Anteil der Väter, die Elterngeld bezogen, bei mindestens 25%. Zum Vergleich: deutschlandweit erreichten 112 der insgesamt 412 Kreise einen solch hohen Wert. Die Kreise mit der höchsten Väterbeteiligung lagen jedoch nicht in Bayern:  dies waren die thüringische Stadt Jena (43%), gefolgt von der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam (39%). Die Kreise mit der geringsten Inanspruchnahme des Elterngeldes von Vätern waren mit jeweils 9% die Stadt Gelsenkirchen und der Landkreis Olpe (beide Nordrhein-Westfalen) sowie der niedersächsische Landkreis Nienburg/Weser mit 8%.

Die Höhe des Elterngeldes ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abhängig vom bisherigen Verdienst der Mütter beziehungsweise Väter. Es beträgt grundsätzlich 67% des wegfallenden monatlichen durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes; mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Der Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro wird auch gezahlt, wenn vor der Geburt des Kindes kein Einkommen erzielt wurde. Der durchschnittliche Elterngeld­anspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, lag im ersten Bezugsmonat bundesweit bei 1.131 Euro. Er war damit rund ein Drittel höher als der ver­gleichbare Anspruch von Müttern (844 Euro).

Bei der durchschnittlichen Höhe des Elterngeldanspruchs erwerbstätiger Väter und Mütter gab es deutliche regionale Unterschiede. Weiterlesen »

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Verfassungsgericht stärkt Sorgerecht für unverheiratete Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Dienstag 3. August 2010

Es geht voran, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Vorrang unverheirateter Mütter beim Sorgerecht gekippt. Mit der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung können Mütter ohne Trauschein das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame Kind nicht mehr generell verweigern.

Ab sofort müssen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht. Die Verfassungshüter setzten damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um. Es hatte gerügt, dass das deutsche Kindschaftsrecht ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge.

Dem Straßburger Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte mit Blick auf das Straßburger Urteil erst vor wenigen Tagen eine Gesetzesänderung zugunsten lediger Väter angekündigt.

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