Erstellt von Hans-Georg Nelles am 15. Juni 2013
Am Donnerstag, den 20. Juni 2013 beschäftigt sich ein Fachtag im Haus am Dom in Frankfurt mit neuen Perspektiven einer Gleichstellungspolitik, welche nun auch explizit Männer als Akteure in den Blick nehmen.
Die Gründung des Bundesforums Männer im Jahr 2010 wie auch der Kongress „Männerpolitik“ des Bundesfamilienministeriums sind Zeichen neuer Perspektiven in der Gleichstellung und im politischen Blick auf Geschlechterfragen. Weder geht es dabei um einen neuen Anti-Feminismus (was aber einige Gruppen aktiver Männer gerne so sehen würden) noch geht es um eine Förderung nun d e r Männer. Aber es geht darum, Männer als eigenständige Akteure wie Zielgruppen bewusst in den Blick zu nehmen.
Dazu hat Markus Theunert, Präsident des Dachverbandes Schweizer Männerorganisationen (www.maenner.ch), in dem gleichnamigen lesenswerten Buch „Männerpolitik“ ein Rahmenkonzept vorgelegt. Dieses will dieser Fachtag vorstellen und bewerten – auch aus Frauenperspektiven – und vor allem auch in einzelnen Handlungsfeldern „durchbuchstabieren“.
Referenten und Referentinnen sind Martin Rosowski/Bundesforum Männer (für den leider verhinderten Markus Theunert), Birgit Meyer/Hochschule Esslingen, Thomas Gesterkamp/freier Autor, Prof. Wolfgang Seitter/Universität Marburg und andere. Nach praktischen Perspektiven fragen u.a. Eva Dude aus Sicht der IHK oder Frank Herrmann aus Sicht der Gewerkschaften.
Das Programm zum Download finden Sie unter:
Einladende sind die Hessische Landeszentrale für politische Bildung, die Arbeitsstelle Männerseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz sowie die Katholische Erwachsenenbildung Frankfurt. Für sie ist es nun schon die 6. gemeinsame Tagung zu einem „Männerthema“.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. Juni 2013
In Zeiten sich verändernder Familien- und Arbeitsbiographien zeigt das Elterngeld Wirkung. Das ergibt eine aktuelle Analyse der Konrad-Adenauer-Stiftung zu den Wirkungen des vor fast sieben Jahren verabschiedeten Bundeselternzeit- und Elterngeldgesetzes (BEEG). Demnach sind die meisten vom Gesetzgeber intendierten Ziele des Elterngeldes bisher erfüllt worden. Die Studie zeigt, welche der Ziele ganz oder nur in Ansätzen erfüllt und wo die Erwartungen sogar übertroffen wurden.
Das Elterngeld zeigt unterschiedlich starke Wirkungen auf die fünf verschiedenen Zieldimensionen:
- Besonders deutlich ist die Erhöhung der Väterbeteiligung an Elternzeit, die von deutlich unter fünf Prozent auf inzwischen knapp 28 Prozent angestiegen ist. Dies dient den übergeordneten Zielen der Gleichstellung und des Schonraums für Familien in der Phase mit Babys.
- Deutlich zeigt sich auch die Wirkung des Elterngelds auf das Einkommen: Der durchschnittliche Einbruch des Haushaltseinkommens nach der Geburt von Kindern hat sich verringert. Die Einkommenseffekte kommen vor allem bereits berufstätigen und hoch qualifizierten Eltern zugute. Der Verteilungseffekt des Elterngelds gleicht folglich nicht gruppenspezifische Einkommensunterschiede aus (Sozialhilfelogik), sondern er glättet das Einkommen von Familien im Lebensverlauf.
- Auf die Fürsorgezeit mit Kindern hat das Elterngeld unterschiedliche Effekte: Bei Familien mit Babys wird Eltern mehr Zeit ermöglicht, da die ohnehin geringe Zahl arbeitender Mütter mit Babys sich weiter reduziert hat und Väter sich stärker an der Fürsorgearbeit beteiligen. Bei Müttern mit Kleinkindern hat sich dagegen die Zeit für Kinder leicht reduziert, während sich die Arbeitszeit etwas erhöht hat.
- Das Elterngeld verstärkt auch die Erwerbsbeteiligung von Müttern mit Kleinkindern. Der starke Trend der steigenden Müttererwerbstätigkeit beruht jedoch überwiegend auf dem Ausbau der Betreuungsinfrastruktur und der Arbeitsmarktnachfrage.
- Die Geburtenrate ist durch das Elterngeld nicht gestiegen, allerdings lässt sich auch keine Wirkungslosigkeit belegen. Bei Akademikerinnen – einer besonderen Zielgruppe des Elterngelds – ist in den letzten Jahren der Geburtenrückgang gestoppt. Da Wirkungen auf die Fertilität sich überwiegend langfristig vollziehen, bleibt die Entwicklung der nächsten Jahre abzuwarten. Dazu impliziert das Elterngeld durch seine lohnabhängige Konzeption die Botschaft, dass Fürsorgearbeit und Erwerbsarbeit gleichwertig sind – eine elementare Anerkennung für Fürsorgeleistende, die im deutschen Sozialstaat ihresgleichen sucht.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 21. Mai 2013
Während in der Schweiz in klassischen Industriebetrieben oft noch das gesetzlich Minimum von einem Tag Vaterschaftsurlaub gilt, gewähren Unternehmen heute schon zwischen zwei und vier Wochen. Nun will der Bundesrat das Thema aufnehmen.
Die Zeiten, da die Väter bei der Geburt ihres Kindes gerade Mal einen Tag bezahlten Urlaub bekommen haben, scheinen definitiv zu Ende zu gehen. Eine breit angelegte Umfrage des ‚Tages-Anzeigers‘ unter 50 Arbeitgebern hat ergeben, dass davon nur noch drei (Georg Fischer, Ruag und Schindler) mit dem gesetzlichen Minimum von einem Tag operieren. Am oberen Ende der Skala bewegen sich Alternative Bank und Mobility mit je 20 Freitagen. Drei Wochen Vaterschaftsurlaub erhalten die Mitarbeiter bei Clariant, Raiffeisen oder der Stadt Bern. Mit zwei Wochen folgen BASF, die Bundesverwaltung, Ikea, McDonald’s, Migros, SRG, Stadt Zürich, Swiss Re, Swisscom und UBS in besagter Umfrage auf den weiteren Rängen.
Firmen, die die Wende hin zum freiwilligen Vaterschaftsurlaub noch nicht mitgemacht haben, geraten zunehmend unter Druck. So etwa die Post, die ihren werdenden Vätern nur zwei Tage gönnt. Genauso wie Denner. Nicht sonderlich gut schneidet in der Umfrage auch die Berner Kantonsverwaltung mit ihren zwei Tagen ab.
Vermutlich nach den Sommerfeiern diskutiert der Bundesrat darüber, ob er nach dem Mutterschaftsurlaub von heute vier bis sechs Monaten auch einen Vaterschaftsurlaub vorschreiben soll. Bei einem Vaterschaftsurlaub von drei Wochen rechnet man in der Landesregierung mit Mehrkosten von rund 200 Millionen Franken jährlich. Das Bundesamt für Sozialversicherungen erarbeitet derzeit einen Bericht, der verschiedene Modelle von Elternurlaub und deren Finanzierung aufzeigen soll.
Bei der Leserumfrage der Aargauer Zeitung sprachen sich 79 % der Befragten für eine Erhöhung der Vaterschaftstage und 21 % dagegen aus.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. Mai 2013
Unverheiratete Väter dürfen künftig das volle Sorgerecht für ihre Kinder beantragen – auch gegen den Willen der Mutter. Nur, wenn das Wohl des Kindes beeinträchtigt wäre, kann das verwehrt werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist in Kraft getreten.

Ein Beitrag von Kerstin Klein in der Tagesschau
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 18. Mai 2013
Die in Düsseldorf erscheinende ‚Rheinische Post‘ berichtet über entsprechende Pläne von CDU und CSU: „Junge Väter sollen sich nach der Geburt eines Kindes künftig noch länger um ihr Baby kümmern können. In der Union wächst die Zahl der Befürworter, die die Vätermonate ausdehnen wollen. Die CSU setzt auf eine Verlängerung der Elternzeit insgesamt. …
„Wir müssen den finanziellen Schonraum für die Babyzeit, der durch das Elterngeld auf ein Jahr verkürzt wurde, wieder ausweiten und dabei den Trend zur partnerschaftlichen Teilung der Elternzeit verstärken, wie das in den skandinavischen Ländern gang und gäbe ist“, sagte Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer (CSU). „Der beste Schritt wäre, sobald wie möglich das Elterngeld von 14 auf 18 Monate zu verlängern und dabei vier statt zwei Partnermonate vorzusehen“, erklärte sie. Die CSU-Politikerin forderte auch, dieser Punkt gehöre ins gemeinsame Unionswahlprogramm, „wenn wir moderne Familienpolitik fortsetzen wollen“.
Auch Arbeitsministerin und CDU-Vize-Parteichefin Ursula von der Leyen, die als Familienministerin das Elterngeld und die Vätermonate eingeführt hatte, wünscht sich eine Reform. „Ich persönlich bin der Meinung, dass wir beim Elterngeld einen dritten Vatermonat brauchen“, sagte sie gestern bei einer Veranstaltung unter dem Titel „Spitzenfrauen fragen Spitzenkandidaten“. Die Bundesministerin sieht allerdings keinen finanziellen Spielraum, die Elternzeit insgesamt auszuweiten.
Die Ausweitung der Vätermonate beim Elterngeld, dessen Zahldauer aber nicht verlängert werden solle, könne Müttern helfen, früher in den Beruf zurückzukehren, sagte sie. Die Arbeitsministerin will die Erwerbstätigkeit von Frauen insgesamt steigern. Jede zweite Frau in Deutschland arbeite nur Teilzeit. Beim Arbeitsvolumen, das Frauen in Teilzeit leisteten, sei Deutschland mit nur 18 Wochenstunden im EU-Vergleich weit unten. Von der Leyen forderte daher neben dem dritten Vatermonat auch ein gesetzliches Rückkehrrecht von einem Teilzeit- auf einen Vollzeitjob. Diese Forderung werde in das CDU-Wahlprogramm einfließen.“
Was mich an den Begründungen stört ist, dass den Vätern auch weiterhin eine ‚Assistentenrolle‘ zugeschrieben wird. Die Wünsche von Männern nach einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit werden nicht thematisiert. Und Aussagen wie die folgende ‚nageln‘ gerade junge Väter im Beruf fest:
„Sogar Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will es: eine Babypause einlegen, wenn im Sommer seine Frau Judy Witten ihr erstes Kind zur Welt bringt. Drei Wochen will sich der Minister gönnen und nicht ins Büro gehen, wie er der „Welt“ sagte. Richtig Elternzeit könne er weder als Abgeordneter noch als Minister nehmen.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. Mai 2013
„Auch mein Chef war zweimal sechs Monate in Elternkarenz“, sagt Jonas Ekströmer, Fotograf bei der Fotoagentur Scanpix und Vater von drei Kindern im Alter von fünf Jahren bis acht Monaten. Ab August wird auch er wieder für fünf Monate Elternkarenz in Anspruch nehmen. So wie Ekströmer gehen in Schweden rund 90 % der Väter in Karenz und kümmern sich um Kinder und Haushalt. In Deutschland sind es rund 28 % und in Österreich ca 8 % der Väter. Nachteile für seine berufliche Karriere befürchtet Ekströmer nicht, weil in Schweden jeder – auch Führungskräfte – in Karenz geht.
Von Arbeitgeberseite werde der Wunsch der Väter nach Elternzeit akzeptiert und auch unterstützt, sagt Finanzexpertin Annika Creutzer. „Denn kein Unternehmen will als altmodisch gelten“, sagt sie. Außerdem sei es durchaus üblich, dass der Arbeitgeber zum Kindergeld noch etwas dazuzahlt. Schwieriger könne es für Väter werden, die ihr Recht auf Elternzeit erst in Anspruch nehmen, wenn das Kind bereits älter als zwei Jahre sei, gibt Creutzer zu.
Zwar werde von den wenigen Vätern, die nicht auf Elternzeit gehen, das Nicht-leisten-Können als Argument gebracht, doch das sei meist nur ein Vorwand, sagt Ulrika Hagström, Senior Researcher bei TCO, einer gewerkschaftlichen Organisation. „Mittlerweile ist die Väterkarenz gesellschaftlich so anerkannt, dass nur wenige Väter es wagen würden, sie nicht in Anspruch zu nehmen“, so Hagström.
Das Verhältnis zwischen den beiden Elternteilen bei der Verteilung der Elternzeit ist auch in Schweden noch nicht ausgewogen, aber immerhin werden mittlerweile rund ein Viertel der möglichen Tage von Vätern beansprucht. „Die Elternzeit des Vaters nimmt zwar kontinuierlich zu, von einer gleichen Verteilung ist Schweden aber noch weit entfernt“, sagt Niklas Löfgren von der schwedischen Social Insurance Agency. Mit einem Gender-Equality-Bonus soll diese Dynamik beschleunigt werden. Für jeden Tag, den der andere Elternteil mehr als die 60 Tage übernimmt, wird zusätzlich ein Bonus von rund 300 Euro pro Monat ausgezahlt.
Gleichzeitig werden auch immer mehr Stimmen laut, die eine Fünfzig-zu-fünfzig-Aufteilung fordern, allen voran die NGO Men for Gender Equality. Neben der gesellschaftspolitischen Einflussnahme organisiert die NGO auch Gesprächsgruppen und unterstützt Väter bei den Herausforderungen der Kinderbetreuung. Wahrscheinlicher sei es aber, dass es bei der Elternzeit zu einer Drittellösung kommen werde, meint Creutzer. Jeweils ein Drittel wäre für jeden Elternteil reserviert und ein Drittel würde frei aufgeteilt werden können.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. April 2013
In Rheinland-Pfalz sollen künftig auch Väter die Möglichkeit bekommen, ihre Kleinkinder während der Haft zu sich zu nehmen. Das sehe ein Änderungsantrag der Fraktionen von Grünen und SPD zum neuen Landesgesetz für den Strafvollzug vor, sagte ein Grünen-Sprecher der dpa in Mainz. Bislang ist nur die Unterbringung von Müttern mit Kleinkindern vorgesehen. Demnach kann ein Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres bei der Inhaftierten leben – wenn es die räumlichen Gegebenheiten zulassen und keine Sicherheitsbedenken bestehen. Müttern und Vätern hinter Gittern soll laut Änderungsantrag insgesamt mehr Zeit mit ihren Kindern ermöglicht werden.
Bislang sah die Regelung vor, dass Besuche von Kindern im Alter bis 14 Jahren und bis zu zwei Stunden nicht auf das allgemeine Zeitkonto für Besuche angerechnet werden. Hier sieht der Antrag vor, das Alter der Kinder auf 18 Jahre aufzustocken. Das Landesgesetz zur Weiterentwicklung von Justizvollzug, Sicherungsverwahrung und Datenschutz werde voraussichtlich in der kommenden Plenarsitzung am 24. und 25. April verabschiedet, sagte der Sprecher.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. April 2013
Meine Kollegin Ulla Keienburg hat sich mit einem Beitrag in ihrem Blog „Welcome to my Reality“ in die aktuelle Debatte um die Wünsche von Familien und Politik eingemischt und deutlich gemacht, worauf es (ihr) ankommt.
Familie hat nicht nur Zukunft. Familie hat vor allem Vergangenheit – mehrere Vergangenheiten gleich. Unweigerlich bekommen die Beteiligten das bei einer Neugründung zu spüren. Nicht nur, dass sie sich aus steuerlichen oder romantischen Gründen für das staatlich und subventionierte und damit kontrollierte Unterfangen entscheiden. Nein, in ihrer Gegenwart werden sie auch von den eigenen Biografien kontrolliert und gesteuert. Nicht wirklich haben sie „Vater und Mutter verlassen, um dem anderen anzuhangen.“ …
Unsere eigene Biografie führt Regie für den Film unseres Lebens. Ich vermute: Je besser sie reflektiert ist, umso weniger Überraschendes bringt sie in den Beziehungsalltag für Paare und das Zusammenleben mit ihren Kindern.
Vor allem Politiker und Wirtschaftsmenschen beschwören die Familie. Sie wollen Konsumenten, Rentensicherer, vielleicht auch Arbeit für Niedriglohngruppen, Familienrechtler, Lehrer, Erziehungsexperten oder die Ratgeberbranche. …
Ich habe gar nichts gegen Gruppen von Menschen, die sich einander respektieren, sich zu tiefst schätzen, sich streiten und lieben, gemeinsam Kinder in die Welt setzen. UND sie als das schätzen und lieben, was sie eben sind. Kinder, Persönlichkeiten, eigen(sinnig)e Charaktere, für die niemand sich persönlich aufgeben muss, (vielleicht nur ein paar Hobbies), für die sie Verantwortung tragen, mit denen zusammen sie wachsen – nicht zusammenwachsen – und sie gedeihen lassen- wenn das auch manchmal schneller, langsamer oder vor allem anders geht, als Eltern sich das so für oder von ihrem Nachwuchs gedacht hatten.
Wenn ich allerdings sehe, wie viele Menschen ihren „Familienaufträgen“ aufsitzen, einander funktionalisieren, das Gegenüber – welchen Geschlechts auch immer- mit der Hauptrolle ihres ganz persönlichen Films betrauen, besetzen … Kinder NICHT ausgeschlossen … dann wird mir komisch. …
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. April 2013
Arbeitszeiten, Kita-Ausbau, Betreuungsgeld – das Wahljahr steht im Zeichen der Familienpolitik. Doch was wünschen sich Eltern wirklich für sich und ihre Kinder? Eine heute veröffentlichte Studie im Auftrag des Magazins „Eltern“ hat versucht, Antworten zu finden.
Das Ergebnis sind Wünsche, die an manchen Stellen erstaunlich konservativ sind – und an anderen überraschend modern. Spiegel Online hat die Kernaussagen der Studie zusammengefasst:
1. Zwischen Wunsch und Wirklichkeit liegt eine Kluft. Nur wenige Eltern schaffen es, ihre favorisierte Rollenverteilung auch im Alltag umzusetzen.
- Gerade einmal 6 % der befragten Eltern sprechen sich für das traditionelle Alleinverdienermodell aus – aber 14 % befinden sich in einem.
- 40 % finden es gut, wenn er Vollzeit arbeitet und sie Teilzeit. In der Wirklichkeit sieht es so aus: Bei knapp 57 % arbeitet er Voll-, sie Teilzeit.
- 38 % favorisierten in der Umfrage die Variante „beide arbeiten 30 Stunden und teilen sich Hausarbeit und Kinder“. Realisieren können dieses Modell jedoch nur 6 % der Befragten, die mit einem Partner zusammenleben.
- 16 % der Befragten gaben an, dass sie in ihrer Ehe beide Vollzeitjobs hätten, sich Hausarbeit und Kinderbetreuung gleichermaßen teilen. 13 % der Eltern wünschen sich dieses Modell. …
2. Das wichtigste Anliegen von Eltern bleibt eine gesicherte Kinderbetreuung:
- Nur 25 % der befragten Eltern ist der Meinung, dass genügend Kita-Plätze für Kleinkinder vorhanden sind. Und jeder Zweite (48 %) würde den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz einklagen, sollten sie keinen bekommen. …
3. Die diversen Zuschüsse und Steuervorteile in der Familienpolitik sind umstritten:
- Demnach ist das Ehegattensplitting überraschend beliebt: Vier Fünftel der Eltern (81 %) wollen die gemeinsame steuerliche Veranlagung von Verheirateten beibehalten. …
Generell fiel es den befragten Eltern schwer, im Dschungel von Leistungen und Forderungen den Durchblick zu behalten. Für die Studie befragte Forsa im Laufe des Januars 1000 Mütter und Väter von minderjährigen Kindern in Deutschland
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. März 2013
In der Koalitionsvereinbarung „Erneuerung und Zusammenhalt“ ist zum Thema Familie auf Seite 37 folgendes zu lesen:
Familie ist für die rot-grüne Koalition dort, wo Kinder sind. Dazu gehören auch Alleinerziehende, Patchwork- und Regenbogenfamilien. Die rot-grüne Koalition wird Rahmenbedingungen schaffen, damit Frauen und Männer gleichermaßen ihre Lebensentwürfe verwirklichen können. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Sicherung der familiären Existenzgrundlage verdienen Familien eine stärkere staatliche Unterstützung. ….
Auf Landesebene wird die Regierung
- einen Auf- und Ausbau von Familienzentren u.a. in Kitas unterstützen, die Eltern in allen Lebensbereichen niedrigschwellig Beratung und Unterstützung aus einer Hand anbieten (s. a. Kinder und Jugend) und dabei die Kompetenz der lokalen „Bündnisse für Familie und Beruf“ einbeziehen. Bestehende Mehrgenerationenhäuser und Familienbildungszentren werden in diesem Sinne weiterentwickelt und sie erhalten Planungssicherheit. Das Land setzt dabei insbesondere auf die Unterstützung der Wohlfahrts- und Familienverbände;
- Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass auch für Unternehmen betriebliches Engagement bei Kinderbetreuung und Pflege Angehöriger selbstverständlicher Bestandteil aktiver Personalpolitik wird. Das Land wird dabei eine Vorbildfunktion übernehmen, um beispielsweise teilzeitbeschäftigen Frauen und Männern die gleichen Ein- und Aufstiegsmöglichkeiten wie Vollzeitbeschäftigten zu eröffnen.
- die Rolle der Väter in der Erziehung durch ein Handlungskonzept zur künftigen Entwicklung der Väterarbeit stärken und so insbesondere in der Arbeitswelt, für mehr gesellschaftliche Akzeptanz sorgen. Auch hier wird das Land eine Vorbildfunktion übernehmen.
- …
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