Am 30. Januar hat der Bundestag ein Gesetz zum Sorgerecht verabschiedet, das die Rechte nicht verheirateter Väter stärken soll. Dass es ein Kompromiss ist, perspektivisch auf dem Weg zum automatischen Sorgerecht, wie Katja Dörner in ihrem Newsletter,‘ meine Woche im Bundestag‚ schreibt, ist allen klar. Zwei der zahlreichen Kommentare zu der Entscheidung sind bei mir hängen geblieben. Gudula Geuther stelltein ihrem Beitrag im Deutschlandradio die Rechte der Kinder in den Vordergrund:
‚… Es geht um die Kinder. Um die, die nicht zu hören sind, weil sie in der relevanten Zeit zu klein sind. Und doch geht es damit auch wieder um die Väter: Denn Kinder brauchen Väter. Vor allem früh, wenn Prägungen und Bindungen entstehen. Diese Binsenweisheit ist alt und doch wird ihr jetzt erst Geltung verschafft. Das ist grundsätzlich gut. Und es ist ziemlich spät.
Bis jetzt nämlich – man mag es eigentlich kaum glauben – kann jede Mutter praktisch verhindern, dass der Vater, mit dem sie nicht verheiratet ist, rechtlich an der Sorge um das Kind teilhat. Das liegt auch daran, dass es Situationen gibt, in denen auch das völlig richtig ist. …
Aber es gibt eben auch die anderen Fälle. Es gibt die Eltern, die es wunderbar hinbekommen, die Kinder gemeinsam zu erziehen, ganz egal ob sie zusammen leben oder nicht. Und es gibt eine ganze Menge dazwischen, und vielleicht ist das neue Recht für die Beziehungen am wichtigsten. Als Leitbild, das zeigt, dass Gemeinsamkeit normal ist und man sich zusammenraufen kann, als Zeichen an den Vater, dass er nicht nur als Zahlvater gefragt ist.
Beides ist wichtig: Jedes dritte Kind in Deutschland wird außerhalb einer Ehe geboren, im Osten der Republik zwei von drei Kindern. Der Gesetzgeber hätte es trotzdem nicht allein geschafft. Der brauchte erst den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dann das Bundesverfassungsgericht, und leider ist das, was jetzt herausgekommen ist, noch nicht einmal etwas, das die Beschreibung „spät, aber immerhin“ verdient. …‘
Barbara Thurner-Fromm betont in der Stuttgarter Zeitung, dass sich Mütter und Väter auf Augenhöhe begegnen können müssen: ‚Die Pflege und Erziehung der Kinder „sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“. Der Artikel 6 des Grundgesetzes macht keinen Unterschied zwischen verheirateten und nicht verheirateten Eltern. Die gesellschaftliche und familienrechtliche Wirklichkeit sieht bisher jedoch vielfach anders aus. Die Mütter haben – historisch gewachsen – eine ungleich stärkere Position als die Väter. Die müssen zwar zahlen, bleiben aber oft, wenn die Mutter es will, ausgeschlossen vom Leben mit ihren Kindern. …
Doch in Zeiten, in denen immer mehr Kinder nicht ehelich zur Welt kommen, hat diese Gesetzeslage vieltausendfach zu Frustration, Willkür und jahrelangen Sorgerechtsstreitigkeiten geführt. Das neue Sorgerecht möchte solches Elend künftig verhindern. Es stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt und fordert damit Väter und Mütter auf, sich im Interesse ihrer Kinder zusammenzuraufen und sich gemeinsam um ihre Kinder zu kümmern. Das ist ein richtiger und überfälliger Schritt. Wenn Eltern sich auf Augenhöhe begegnen, entfällt Erpressungspotenzial. Es verpflichtet freilich auch beide gleichermaßen, Verantwortung zu übernehmen.‘