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Archiv für September 14th, 2011

Elterngeld ist unumstritten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. September 2011

Eltern wollen ihre Kinder in ihrer Entwicklung unterstützen, gut für ihre Kinder sorgen können, ausreichend für sie Zeit haben und ein gutes unterstützendes Umfeld vorfinden. Das geht aus dem Monitor Familienleben 2011 hervor, den Bundesfamilienministerin Kristina Schröder heute in Berlin vorgestellt hat.

Besonders wichtig sind den Menschen gesicherte finanzielle Verhältnisse der Eltern, genügend Zeit der Eltern für die Familie und genügend Betreuungsmöglichkeiten für Kinder aller Altersgruppen. Das Elterngeld ist bei der Bevölkerung als eine herausragende Leistung für Familien etabliert und unumstritten. 79 % halten es für eine gute Regelung, die große Mehrheit der Bevölkerung ist davon überzeugt, dass die meisten Eltern in der ersten Zeit nach einer Geburt auf das Elterngeld angewiesen sind.

Die wichtigsten Ergebnisse des Familienmonitors sind

  • Trotz aktueller politischer Fragen wie Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Entwicklung des Wirtschaftswachstums bleibt Familienpolitik für die Mehrheit der Menschen wichtig: Die Förderung junger Familien (53 %) und eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (47 %) werden häufiger genannt als die Reform des Gesundheitswesens, die Senkung von Steuern oder der Atomausstieg.
  • Väter möchten sich stärker in der Familie engagieren, können es aus Zeitmangel jedoch nicht. 59 % der Väter geben an, dass sie unter der Woche nur wenig Zeit für die Familie hätten (Mütter 19 %). Nur wenige Väter haben einen Beruf, der sich gut mit der Familie vereinbaren lässt (18 %).
  • 58 % der Menschen und mehr als zwei Drittel der Eltern (67 %) bewerten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als schlecht. Für 81 % der Väter ist daher eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtigste Aufgabe von Familienpolitik.

Quelle

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Bundesverfassungsgericht stärkt die ‚Vätermonate’

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. September 2011

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lässt die sogenannten Vätermonate beim Elterngeld unangetastet. Demnach wird das Elterngeld nur dann für volle 14 Monate gezahlt, wenn Mutter und Vater Elternzeit für die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen.

Mit dem heute veröffentlichten Beschluss vom 19. August verwarfen die Karlsruher Richter eine Anfrage des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen zur Verfassungsmäßigkeit der Elterngeld-Regelung als unzulässig. Die Sozialrichter hielten die Regelung für verfassungswidrig, weil sie zu sehr in die innere Aufgabenverteilung der Familie eingreife.

In der Urteilsbegründung heißt es dazu: „Die Regelung zu den „Partnermonaten“ zielt darauf ab, die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu fördern und dadurch die einseitige Zuweisung der Betreuungsarbeit an die Frauen mit den nachteiligen Folgen auf dem Arbeitsmarkt aufzubrechen. Damit wollte der Gesetzgeber dem verfassungsrechtlichen Auftrag zur Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen aus Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz entsprechen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfolgt dieser Verfassungsauftrag das Ziel, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommene Rollenverteilungen zu überwinden. Dies verpflichtet den Gesetzgeber auch dazu, einer tradierten Rollenverteilung zu begegnen, nach der das Kind einseitig und dauerhaft dem „Zuständigkeitsbereich“ der Mutter zugeordnet würde.“

Quelle

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