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Stichtagsregelung beim Elterngeld ist verfassungsgemäß

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 5. Mai 2011

Die Stichtagsregelung für das Elterngeld ist verfassungsgemäß. Mütter und Väter, deren Kind vor dem 1. Januar 2007 zur Welt gekommen ist, haben keinen Anspruch auf Elterngeld, für sie galten zu Recht die Erziehungsgeldregelungen, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem heute in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss zu zwei Beschwerden.

Das Gericht führte unter anderem aus, dass die Stichtagsregelung nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt, da der Gesetzgeber frei ist, „auf der Grundlage sachlicher Überlegungen Stichtagsregelungen einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidbar gewisse Härten mit sich bringt. Für den vom Gesetzgeber eingeführten Systemwechsel vom Erziehungsgeld zum Elterngeld musste ein Anknüpfungspunkt bestimmt werden. Die zeitliche und sachliche Anknüpfung des gesetzlichen Leistungsanspruchs an den Tag der Geburt eines Kindes ist sachlich begründet. Denn der Tag der Geburt fällt in aller Regel mit dem Beginn der Lebens- und Erziehungsfähigkeit und des Betreuungsbedarfs eines Kindes zusammen.“

Quelle

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