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Wer weniger arbeitet, bekommt das Kind

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Samstag 3. Juli 2010

Wenn dieses Urteil des Schweizer Bundesgerichts mal kein Grund ist auf eine paritätische Aufteilung der Erwerbs- und Familienarbeit von Anfang an zu bestehen.

‚Bringen die Mutter und der Vater gleich gute Voraussetzungen für die Erziehung ihres Kindes mit, darf das Gericht bei einer Trennung der Mutter die alleinige Obhut zuteilen, wenn sie mehr Zeit für die persönliche Betreuung des Kindes aufwenden kann als der Vater.

Konkret stritten sich die Eltern eines achtjährigen Buben um die vorläufige Zuteilung des Kindes für die Dauer der Trennung bis zur Scheidung. Das Schweizer Gericht erster Instanz teilte die Obhut dem Vater zu, das Kantonsgericht dagegen der Mutter. Der Vater behauptete vor Bundesgericht vergeblich, für die Betreuung des Sohnes besser geeignet zu sein. Kantons- und Bundesgericht attestierten beiden Elternteilen gleich gute Fähigkeiten in der Erziehung und bei der Betreuung des Kindes.

In solchen Fällen kommt es laut der Rechtsprechung besonders darauf an, wer mehr Zeit für die persönliche Betreuung aufwenden kann. Hier hatte dieses Kriterium noch besonderes Gewicht, weil das Kind erst achtjährig war und zudem gesundheitliche Probleme hatte. Die Mutter war nur zu 40 Prozent, der Vater jedoch zu 100 Prozent berufstätig.

Kein Gehör fand die Behauptung des Vaters, seine Ehefrau habe ihre bisherige Vollzeitstelle absichtlich verloren. Warum die Mutter nur noch Teilzeit arbeitete, spielte für die Bundesrichter keine Rolle.’

Quelle

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