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Archiv für Dezember 19th, 2009

Väter haften für volljährige Söhne und Töchter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. Dezember 2009

Das selbst in Juristenkreisen als abwegig bezeichnete Urteil zur »Störerhaftung« beim Familien-PC verlangt von Eltern auch nach der Volljährigkeit des Kindes Überwachungs- und Erziehungsmaßnahmen.

Papa haftet immer. Das jetzt erst im vollen Wortlaut veröffentlichte Urteil von Ende Mai zur Haftung bei der Familiennutzung eines Internetzugangs dürfte beträchtliches Kopfschütteln verursachen.

Das Landgericht Düsseldorf hat nach mehreren Einsprüchen nochmals dem Vater einer erwachsenen Frau, die Online-Urheberrechtsverletzungen beging, eine Pflicht zu »Sicherungs- und/oder Erziehungsmaßnahmen« verordnet. Väter, die ihre PCs also nicht vor Kindern wegsperren können, müssen für das Filesharing auch erwachsener Familienmitglieder geradestehen. Dies meint zumindest die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf.

Der Beschuldigte erklärte zwar, man könne doch nicht erwarten, eine rechtlich mündige Tochter permanent zu überwachen. Doch das Gericht machte klar, dass schon die Bereitstellung des Rechners eine Mitstörerhaftung begründe.

Quelle

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