Recht auf Erziehungsurlaub erweitert
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Montag 30. November 2009
Das Recht auf Erziehungsurlaub gilt zukünftig auch für selbstständige Mütter und Väter. Die Sozialminister der 27 EU-Staaten beschlossen in Brüssel, dass eine entsprechende Vereinbarung der europäischen Sozialpartner die rechtliche Verbindlichkeit einer EU-Richtlinie bekommt.
Die Festschreibung des Rechts auf Erziehungsurlaub für Freiberufliche und Selbstständige zielt vor allem auf Ehefrauen, die ohne formellen Arbeitsvertrag im Unternehmen ihres Mannes mitarbeiten – beispielsweise in der Landwirtschaft.
Viele dieser Frauen seien sozial und rechtlich in einer schwachen Position, heißt es in der Begründung des EU-Ministerrates. Die Richtlinie verpflichtet die EU-Staaten dazu, bei Geburt oder Adoption eines Kindes mindestens vier Monate Erziehungsurlaub zu gewähren.